Schweigepflicht in der Gruppentherapie?

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.

MariJane
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Beitrag So., 17.06.2018, 20:35

Ich denke auch, dass es ja auch Regeln gibt, die nicht gesetztlich festgeschrieben sind und trotzdem eine Wirkung entfalten. Zum Beispiel in Wohngemeinschaften der Putzplan. In etwa so würde ich das verstehen. Aber ich finde es eben dennoch schwierig, dass in so einem Setting nichts nach Außen soll.

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Echolotin
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Beitrag So., 17.06.2018, 21:38

Ich hatte nicht das Bedürfnis genaue Situationen mit Gruppenfremden "auszuwerten".
Es ist ja trotzdem kein Geheimbund. Ich gehe nicht soweit zu sagen, dass ich nie mit jemanden Außenstehenden sprechen darf. Keine Namen, genaue genaue Typschilderung, kein genauer Lebenslauf (so nah kennt man die Leute dann doch sowieso nicht kennen), kein Wohnort.
Das wären meine Kriterien gewesen,wenn ich meinem Mann oder einer engen Freundin etwas hätte erzählen wollen.


shesmovedon
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Beitrag So., 17.06.2018, 21:40

Ich finde schon, dass grundsätzlich das, was dort besprochen wird, in der Gruppe bleiben sollte.
Es ist sicher kein Problem, wenn man mal etwas erwähnt, was irgendeiner erlebt hat ohne irgendwie etwas über die Person sonst Preis zu geben, aber grundsätzlich sollte man wohl daran festhalten, dass das, was dort besprochen wird, in der Gruppe bleibt.
Wäre ich in einer Gruppe und es gäbe Personen, die nicht an diesem Gebot/Verbot festhielten, würde ich die Gruppe verlassen.

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Echolotin
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Beitrag So., 17.06.2018, 22:06

Schlendrian du hast die besseren Worte gefunden. So meinte ich das auch.

Problem ist wahrscheinlich, dass man erst zu spät erfährt wenn einer sich nicht daran hält bzw. Dinge einem gemeinsamen Bekannten erzählt. Oder es dann irgendwann dort landet.

Ich denke aber dass es möglich ist mit dem Therapeuten zu sprechen, wenn MN jemanden aus der Gruppe so gut kennt, dass man sich dort nicht öffnen kann. Die Gruppentherapeutin aus der ambulanten Gruppe fragte immer, ob jemand man sich kennt, wenn jemand neues dazu kam. Ansonsten wäre der Sinn der Gruppentherapie hin, wenn ich mein Problem x nicht schildern kann weil ich Angst habe das y es an jemanden weiterträgt der mich kennt.

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Noenergetik
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Beitrag So., 17.06.2018, 22:22

Es kann leider auch innerhalb der Gruppe mit dem Leiter zu Problemen kommen, mit der Gruppe an sich und wenn so ein Teilnehmer dann mit niemandem darüber kann, ja dann können leider sehr große Probleme entstehen.
Und leider kann es auch passieren das sich gewisse Konflikte nicht lösen lassen.

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Anna-Luisa
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 05:26

Echolotin hat geschrieben: So., 17.06.2018, 20:09 Aber zurück zum Thema, ist es so dass diese Schweigepflichtsvereinbarung die bei manchen Therapeuten existieren ein Grund ist eben keine Gruppentherapie zu machen? Also im Sinne von wen er mich etwas unterschreiben lässt, das rechtlich gar keine Wirkung entfalten kann, dann stimmt von Anfang an etwas nicht? Und deswegen kann ich mich gar nicht erst auf Gruppentherapie einlassen?
Vielleicht sind diese Schweigepflichtsvereinbarungen auch eher als Gruppenvertrag zu sehen, damit ein gemeinsames Bewusstsein geschaffen wird, dass die Gespräche vertraulich sind. Und ein Öffnen der Gruppenmitglieder zulassen.
Hätte ich eine Gruppentherapie je in Betracht gezogen, so hätte ich eine der raren Gruppen gewählt, in der man nicht unterschreiben muss, dass man Schweigepflicht hat. Diese dicke Lüge sehe ich als schlechte Grundlage um Vertrauen aufzubauen.
Allerdings gebe ich zu, dass ich auch "Verträge" die mich zum Schweigen motivieren sollen, lächerlich finde. Ich bin 38. Wenn man mir ohne Autogramm nicht abnimmt mich an Regeln halten zu können, wäre ich am falschen Ort.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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stern
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 07:30

Anna-Luisa hat geschrieben: So., 17.06.2018, 14:26 Aber: Ich finde es etwas befremdlich, Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie Schweigepflicht haben. Denn tatsächlich haben sie ja keine und könnten juristisch für eine Nichteinhaltung nie belangt werden. Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler? So die Unterschrift die Patienten lediglich glauben machen, dass sie der Schweigepflicht unterliegen würden?
In dem Fall ist natürlich keine juristische Schweigepflicht gemeint (denen Ärzte und Therapeuten eh unterliegen, aber nicht Parienten... das kann gar nicht durch Vertrag angeordnet oder aufgehoben werden), sondern das Inhalte in der Gruppe bleiben. Also dass Gruppenmitglied Fr. Müller nicht deine Nachbarin trifft und ihr miteilt, was du in der Gruppe erzählt hast.


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stern
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 07:42

Anna-Luisa hat geschrieben: So., 17.06.2018, 18:05

Ich finde durchaus, dass man sich an Abmachungen auch halten sollte. Aber ich frage mich, wie Therapeuten wider besseren Wissens behaupten können, dass alle Gruppenmitglieder der Schweigepflicht unterliegen würden. Eine Unterschrift auf einem entsprechenden Wisch sollte nicht erforderlich sein, um sich an eine Abmachung zu halten. Mich stört die faustdicke Lüge, die viele Therapeuten auf ihrer Homepage stehen haben. Es wäre für interessierte Gruppenmitglieder bestimmt interessant zu wissen, dass die "Schweigepflicht" lediglich eine "Bitte" beinhaltet.
Na ja, Schweigepflicht ist ja kein geschützter Begriff, der nur dem Strafrecht vorenthalten ist. Es ist eine Vereinbarung, also schon etwas mehr als eine Bitte. Wie viel wert ist dir ein Wort? Wenn man das sogar noch schriftlich festhält, was abgemacht ist, hat das vllt. noch etwas mehr Gewicht für manche Menschen. So hat man auch die Möglichkeit zu sagen, also nee, ich bin eine Tratschtante... die Gruppe ist nichts für mich, ich suche mir etwas anderes. Therapieverträge sind übrigens üblich, auch in Einzeltherapien. Wird nur nicht immer schriftlich festgehalten. Und das sollte für die Betroffenen schon etwas Verbindlichkeit haben. Evtl. auch Konsequenzen beinNichteinhaltung. Gibt auch Alkhol- oder Suizidverträge, usw. Auch das kann man natürlich nicht juristisch einklagen (manche Inhalte aus Behandlungsverträgen jedoch schon), soll aber einen therapierischen Effekt haben bzw. ist eine Behandlungsgrundlage.
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saffiatou
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 09:29

Anna-Luisa hat geschrieben: Mo., 18.06.2018, 05:26 Hätte ich eine Gruppentherapie je in Betracht gezogen, so hätte ich eine der raren Gruppen gewählt, in der man nicht unterschreiben muss, dass man Schweigepflicht hat.
es kann aber auch sein, daß die Unterschrift dazu gedacht ist, den Teilnehmern einfach klar zumachen, wie wichtig es ist, das nichts über Inhalte der Gruppe nach Außen dringen, in dem sie den Text unterschreiben, bekommt das Ganze eine Formalität und macht sich wichtiger, es ist eine Bestätigung, daß der Gruppenleiter darauf hingewiesen hat. Ich finde es gar nicht so schlimm, da eine Unterschrift zu leisten, eher würde ich mich fragen, warum da ein Probelm ist.

Saffia
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Noenergetik
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 10:46

Vielleicht geht es einfach um Offenheit, dass der Gruppenleiter klar ausspricht das es ihm aus moralischen Gründen um Verschwiegenheit geht, er aber niemanden juristisch verpflichten kann.
Vielleicht hat einfach Offenheit gefehlt?

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ENA
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 11:22

Da könnte man dann ja den Therapeuten fragen, wenn man sich da unsicher ist (und mit einer Antwort das Thema dann behoben sein könnte). Nur wenn es natürlich um allgemeines Vertrauen darum geht, dass Andere nichts weiter erzählen, nützt auch eine rechtliche Regelung nichts, die man nur im geringen Umfang überprüfen kann (ob es eingehalten wird). Vielleicht ist da wirklich eine Einzeltherapie besser...oder man versucht so eine Gruppe, unterschreibt, weil man selber sicher ist, dass man nichts nach Außen tragen würde und guckt dann im Gruppenprozess, wie weit man sich öffnen mag.
Vertrauen, Kontrolle, Sicherheit,...sind da wohl auch die Themen.

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 11:41

Klar, so kann man das machen. Es ist wie gesagt ein Abwägen zwischen den Vor -und Nachteilen die so eine Gruppe mit sich bringen kann.

Anna-Luisa schrieb ja es stört sie das einige Therapeuten schreiben, dass die Gruppe einen geschützten Rahmen bietet und ich denke das stimmt eben nicht so ganz. Klar sie sollte! einen geschützten Rahmen bieten, aber das kann sie leider nicht wirklich.

Ich finde man sollte sich nicht allzu blauäugig auf so etwas einlassen, aber das muß ja auch jeder für sich selbst entscheiden.

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ENA
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 11:50

Ich weiß, was zum Thema Datenschutz und Schweigepflicht in manchen Einrichtungen abgehen kann. Nur wenn man danach geht, muss man sich von all dem fernhalten (deshalb auch mein Beispiel mit Klinik und Schulen). Auch, wenn zumindestens für die Fachkräfte die Regelung klar sein sollte.

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 12:39

Stimmt schon, klar.

Ich finde eine Psychotherapie sollte man mit einem guten Gefühl beginnen, wenn Anna-Luisa hier die Offenheit gefehlt hat, dann kann ich das gut nachvollziehen.

Deshalb schrieb ich ja es wäre sicher sinnvoll wenn der jeweilige Leiter von vonherein offen kommuniziert das es eine moralische Verpflichtung gibt, aber keine juristische.

Das hätte ihr das Nachfragen hier vielleicht sogar erspart.

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stern
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Beitrag Mo., 18.06.2018, 13:57

Das Teilnehmer nicht juristisch verpflichtet sind, ist eigentlich klar??! Das wurde auch nicht behauptet, sondern hineininterpretiert. Also ich sehe kein Vortäuschen falscher Tatsachen...

Zumal das doch auch dem eigenen Schutz dient. ZB wenn ein guter Kumpel des Chefs auch in der Gruppe ist... manchmal gibt es ja unerwartete Verbindungen oder Begegnungen.

Selbst in Einzeltherapien werden manchmal Schweigepflichten bei Patientenbegegnungen vereinbart. Muss man nicht unterschreiben, aber wenn man bzgl. der Konditionen nicht übereinkommt, kommt es dann evtl. nicht zu einer Therapie.

Davon abgesehen: Es sollte doch eigentlich auch so selbstverständlich sein. Das dient halt nochmals der Betonung.
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