Finanzierung Therapie, Fond sexueller Missbrauch

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

Landkärtchen
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 07:34

Hallo an alle Antragssteller/innen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Antragsstellung. Wie habt ihr das mit der Ablehnung weiterer Stunden durch die Krankenkasse gemacht. Grundvoraussetzung für eine Förderung durch den Fond sexueller Missbrauch ist ja eine Ablehnung von weiteren Therapiestunden durch die Krankenkasse. Musste eure Therapeut/in nach dem max. von der Krankenkasse bewilligten Stundezahl noch einmal einen Antrag um zusätzliche Stunden schreiben (und dieser wurde dann abgelehnt), oder habt ihr nach der Ausschöpfung des Stundenkontingents bei der Krankenkasse angerufen damit sie euch ein Schreiben sendet das ihr keine weiteren Stunden bekommt.
Grüße von
Landkärtchen
Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?

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kaja
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 09:37

Musste man denTäter/die Täterin namentlich benennen und wie hat man ohne Strafverfahren o.ä. nachgewiesen das man ein "Opfer" ist ?
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CrazyChild
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 12:49

Wandelröschen hat geschrieben:Hey, was sind das denn für Schlafmützen bei der KK???2 Monate, das sind ja 8 wochen oder so!
Ja, das kannst Du laut sagen. Meine Thera hat letzte Woche bei der KK angerufen. Die meinten es ist zum Gutachter gegangen und das dauert halt einfach. Es war ein Antrag von 100 auf 120 Std. VT....wird doch eh nicht bewilligt, für was dann noch einen Gutachter....

Jetzt warte ich eben weiter. Mittlerweile ist meine Thera ja weggezogen und ich weiß eh nicht wie es weitergeht. Von daher ist es jetzt auch egal wenn es noch dauert.
LG, CrazyChild

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CrazyChild
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 12:50

Landkärtchen hat geschrieben:Musste eure Therapeut/in nach dem max. von der Krankenkasse bewilligten Stundezahl noch einmal einen Antrag um zusätzliche Stunden schreiben (und dieser wurde dann abgelehnt),
so wars/ist es bei mir....
Landkärtchen hat geschrieben:damit sie euch ein Schreiben sendet das ihr keine weiteren Stunden bekommt.
würde ich mal anrufen - ist wahrscheinlich der schnellere Weg.
LG, CrazyChild

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CrazyChild
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 12:52

kaja hat geschrieben:Musste man denTäter/die Täterin namentlich benennen und wie hat man ohne Strafverfahren o.ä. nachgewiesen das man ein "Opfer" ist ?
Täter musst Du nicht namentlich nennen. Als Nachweis dient Deine Therapie bzw. Einschätzung der/des Thera bei dem Du ja unter anderem wegen der Folgen des MB in Behandlung bist.
LG, CrazyChild

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kaja
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 13:29

@CrazyChild

Dankeschön. Dann ist es für mich ja evtl. auch eine Option wenn meine Kasse nicht mehr bewilligt und ich evtl. noch ein paar Stunden mehr benötige.
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candle.
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 13:39

kaja hat geschrieben:Musste man denTäter/die Täterin namentlich benennen und wie hat man ohne Strafverfahren o.ä. nachgewiesen das man ein "Opfer" ist ?
Die Frage ist, ob dein Anliegen jetzt hier zu diesem Fond paßt, das weiß ich jetzt nicht. Aber wenn du beim Versorgungsamt einen Antrag stellst, wird es vermutlich schwieriger.

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kaja
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 13:41

Was sollte daran nicht passen und was soll ich beim Versorgungsamt ?
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candle.
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 13:45

kaja hat geschrieben:Was sollte daran nicht passen und was soll ich beim Versorgungsamt ?
Naja, wir hatten es hier ja schon durch bei mir. Ich weiß nicht, ob das dann als Fremdtäterschaft gilt.

Beim Versorgungsamt kannst du nach dem Opferentschädigungsgesetz auch einen Antrag stellen wo dann ggf. therapeutische Leistungen übernommen werden.

Wenn du dich dort bei diesem Fond erkundigst, wäre es sicher interessant wie es dort gesehen wird.

candle
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kaja
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 13:49

Da ich ja mit der Frau weder verwandt noch verschwägert bin sehe ich nicht was daran kein Fremdtäter sein sollte.
Zumal auf der von Wandelröschen verlinkten Hompage überhaupt keine Reduzierung auf Fremdtäter vorgenommen wurde.
Nach dem OEG werde ich keinen Antrag stellen da ich dort dazu aufgefordert wurde den Namen zu nennen.
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candle.
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 13:54

kaja hat geschrieben: Zumal auf der von Wandelröschen verlinkten Homepage überhaupt keine Reduzierung auf Fremdtäter vorgenommen wurde.
Seltsam. Da weiß ich nun auch nicht. Einer sagt so, der Andere so. Ich schaue gleich nochmal was Wandelröschen geschrieben hatte.
Nach dem OEG werde ich keinen Antrag stellen da ich dort dazu aufgefordert wurde den Namen zu nennen.
Ja, das wird schwierig. Zeugen muß man auch noch beibringen...

candle

PS: Gefunden!
Wandelröschen hat geschrieben: Also: für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb der Familie erfahren haben, steht die Finanzierung des Fonds in ganz Deutschland. (erster Teil, vor Candles Zitat)
Betroffene, die sexuelle Gewalt durch Fremdtäter (wäre ja z.B. der Nachhilfelehrer oder der Leiter der Jugendgruppe …) oder in Institutionen erfahren haben, können zwar schon Anträge stellen. Die können aber noch nicht bearbeitet werden, weil dafür die Finanzierung noch nicht steht. Ist zwar für Betroffenen blöd, ist aber so.

Also, Betroffene von sexueller Gewalt innerhalb der Familie können schon in den Genuss von kommen, da steht die Finanzierung.
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kaja
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 14:08

"Mit dem Antragsformular können Sie als Betroffene oder Betroffener von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch beantragen. Darüber hinaus können auch Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend z.B. durch sogenannte Fremdtäter oder in Institutionen sexuell missbraucht wurden, Anträge stellen. Allerdings können diese zurzeit nicht bearbeitet und beschieden werden, da bislang die Verhandlungen mit Ländern und nicht-staatlichen Institutionen zu Finanzierung von Leistungen für die Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind".

Quelle :
http://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/

-------

d.h. sogar ich bin da wieder erstmal im "Nachteil" weil es eben kein Familienmitglied ist .

/edit
candle noch nicht gelesen
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Lotosritter
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Beitrag Sa., 15.02.2014, 03:03

Heute hatte ich den Bescheid vom Fond sexueller Missbrauch im Briefkasten, dass mein Antrag genehmigt wurde. Die Clearingstelle hatte am 27. 1. entschieden. Meinen Antrag hatte ich Mitte Juni 2013 eingereicht.
Mir ist jetzt wesentlich leichter. In letzter Zeit, nachdem die Kasse weitere Stunden abgelehnt hatte, war ich dabei zu vereisen und zeigte deutlich konstriktive Züge. Noch ist meine Freude über den Bescheid gedämpft, da mir das Ungemach der langen Wartezeit noch nachhängt. In jedem Fall fühle ich mich recht erleichtert und weniger gestresst.
Der Bescheid nennt sich Teilbescheid, mit ihm wird die grundsätzliche Kostenübernahme durch den Fond avisiert. Nun muss meine Therapeutin noch einen Behandlungsplan und ihren Qualifikationsnachweis einreichen. Danach wird die Höhe der Kostenübernahme festgesetzt.
Ja, und wenn ich daran denke, dass die Therapie nun in Ruhe fortgesetzt werden kann, kommt doch Freude in mir auf. Es wäre schlimm gewesen, hätte ich einen längeren Stillstand erdulden müssen.
LG Lotosritter
Ich bin hier, weil es letztlich kein Entkommen vor mir selbst gibt ...
Mein Blog: http://lotoskraft.wordpress.com

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Chakotay
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Beiträge: 243

Beitrag Sa., 15.02.2014, 14:41

Ich gratuliere dir ganz herzlich!!!!
Chakotay, die auch auf positiven Bescheid hofft...
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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Wandelröschen
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Beiträge: 994

Beitrag Sa., 15.02.2014, 15:47

Lieber Lotosritter,

ganz herzlichen Glückwunsch auch von meiner Seite.
Ja, es ist richtig erleichternd, die Therapie weiter zu führen mit dem guten Gefühl, die Kosten spielen jetzt keine Rolle.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

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