Corona - Der Thread zum Virus 3

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pandas
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Beitrag Do., 07.05.2020, 12:55

Gemeint ist wohl, dass sich nun bis zu 10 Menschen (oder 5?) draussen treffen dürfen, und im Abstand von 1,5 Metern zusammensitzen etc.
Wie bisher der Einzelne sich mit einer anderen Person draussen treffen durfte.

Sollte man dann aber auch so sagen.
So wie es gesagt wurde, ist es arg verschrubbelt.

Ist wohl aber auch, da sich nun schon eh viele in Gruppen um 5 Personen draussen zusammensetzen.
Viel kontrolliert wird da nicht.

Um aufgelöst zu werden, muss es schon eine sehr große Gruppe sein.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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mio
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Beitrag Do., 07.05.2020, 13:05

pandas hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 12:55 Gemeint ist wohl, dass sich nun bis zu 10 Menschen (oder 5?) draussen treffen dürfen, und im Abstand von 1,5 Metern zusammensitzen etc.
Das ist in Sachsen-Anhalt so, da ist es nicht an Haushalte gebunden. In allen anderen Bundesländern ist es soweit ich es verstanden habe an Haushalte gebunden, also nicht "Anzahlabhängig" sondern "Wohnsitzabhängig". Dh. es dürften sich auch zwei 10er WGs treffen weil das ja auch nur zwei gemeinsame Haushalte wären. Und DAS lässt sich ja zB. kontrollieren.

Was sich so nicht kontrollieren lässt ist, ob ich nur EINEN weiteren Haushalt treffe oder mehrere zeitversetzt.

Im Sinne von möglichen Kontaktketten also nur solange sinnvoll solange ich (bzw. mein Haushalt) sich tatsächlich auf EINEN weiteren Haushalt beschränkt. Tue ich das nicht - was sich ja nicht kontrollieren lässt so wie es gehandhabt wird - ist das Ganze ziemlich für die Füsse.

Das einzige das eventuell vermieden wird ist, dass sich zu viele Menschen gleichzeitig und über längere Zeit an einem Ort versammeln und sich gegenseitig "anspucken", aber selbst das wird ja nicht wirklich vermieden denn auch die fremde Familie im Park darf ja unabhängig von mir zwei Stunden neben mir im Park sitzen. Einziger Unterschied: Mit denen rede ich nicht oder nicht so viel, was das Infektionsrisiko minimiert.

Diese ganzen Regelungen im privaten Bereich sind einfach echt verdammt schwierig weil sie am Ende am Einzelnen hängen.

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hawi
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Beitrag Do., 07.05.2020, 13:22

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:05
pandas hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 12:55 Gemeint ist wohl, dass sich nun bis zu 10 Menschen (oder 5?) draussen treffen dürfen, und im Abstand von 1,5 Metern zusammensitzen etc.
Das ist in Sachsen-Anhalt so, da ist es nicht an Haushalte gebunden. In allen anderen Bundesländern ist es soweit ich es verstanden habe an Haushalte gebunden, also nicht "Anzahlabhängig" sondern "Wohnsitzabhängig". Dh. es dürften sich auch zwei 10er WGs treffen weil das ja auch nur zwei gemeinsame Haushalte wären. Und DAS lässt sich ja zB. kontrollieren.

Was sich so nicht kontrollieren lässt ist, ob ich nur EINEN weiteren Haushalt treffe oder mehrere zeitversetzt.
Jepp,
weil ich jetzt bereits den Überblick verloren habe, hab ich für Bremen grad noch mal nachgesehen: Es galt hier bis gestern:
§ 5 Kontaktverbot
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in der gemeinsamen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft lebenden Person oder mit den folgenden Personen gestattet:
1. Familienmitglieder, eigene Kinder, auch wenn die Eltern getrennt leben; dazu gehören auch die Kinder der Partner (sogenannte Patchworkfamilien);
2. sonstige Personen, mit denen eine Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft geteilt wird.
(2) In der Öffentlichkeit ist zu anderen als den in Absatz 1 genannten Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
https://www.transparenz.bremen.de/vorsc ... .147794.de
Ob hier heute überhaupt was gilt und wenn ja was?
Bisher hier ja auch, dass bei den zulässigen Treffen eben grad kein Abstand einzuhalten war.
Käme der nun, wäre das in Bremen dann sicher keine „Lockerung“.

LG hawi
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und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
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pandas
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Beitrag Do., 07.05.2020, 13:35

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:05
pandas hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 12:55 Gemeint ist wohl, dass sich nun bis zu 10 Menschen (oder 5?) draussen treffen dürfen, und im Abstand von 1,5 Metern zusammensitzen etc.
Das ist in Sachsen-Anhalt so, da ist es nicht an Haushalte gebunden. In allen anderen Bundesländern ist es soweit ich es verstanden habe an Haushalte gebunden, also nicht "Anzahlabhängig" sondern "Wohnsitzabhängig". Dh. es dürften sich auch zwei 10er WGs treffen weil das ja auch nur zwei gemeinsame Haushalte wären. Und DAS lässt sich ja zB. kontrollieren.
Hier ist die Auffassung, dass es nicht kontrolliert werden kann, es gilt ja auch gar nicht die Ausweispflicht.
Gerade in WGs sind auch manche nicht offiziell gemeldet etc.
Und Bock darauf, sich beim normalen Zusammensein anquatschen zu lassen und Personalien vorzuzeigen, darauf haben weder Polizei noch Leute.
Polizei soll sich ja auch deeskalierend benehmen.
Faktisch geht die Polizei da nach dem Augenschein vor, d.h. bisher schaute sie genauer hin, wo mehr als 2 Personen zusammenhockten etc., wenn es nicht deutlich eine Familie war, jetzt wird sie das ab 10 Personen, somit läuft es überall auf eine Anhebung auf 10 Personen hinaus.

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:05 Das einzige das eventuell vermieden wird ist, dass sich zu viele Menschen gleichzeitig und über längere Zeit an einem Ort versammeln und sich gegenseitig "anspucken", aber selbst das wird ja nicht wirklich vermieden denn auch die fremde Familie im Park darf ja unabhängig von mir zwei Stunden neben mir im Park sitzen. Einziger Unterschied: Mit denen rede ich nicht oder nicht so viel, was das Infektionsrisiko minimiert.
Nein, da galt ja und gilt weiter: Mindestens 5 Meter Abstand zwischen den Fremdgruppen, und daran wird sich ja auch gehalten. Wer will auch schon einer Fremdgruppe unbedingt näher auf die Pelle rücken.
mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:05 Diese ganzen Regelungen im privaten Bereich sind einfach echt verdammt schwierig weil sie am Ende am Einzelnen hängen.
Ja eben, in dem Bereich sind es de facto eher Empfehlungen.
Wobei es wohl auch von Stadt zu Stadt verschieden ist, wie stark interveniert wird.
Hier wird eher polizeilich interveniert bei Grossansammlungen und bei kommerziellen Bereichen mit Regelverstössen wie zb kein Fensterverkauf bei Gastro u.ä.
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mio
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Beitrag Do., 07.05.2020, 13:48

hawi hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:22 Bisher hier ja auch, dass bei den zulässigen Treffen eben grad kein Abstand einzuhalten war.
Wobei bereits das ja missverständlich formuliert ist: Welcher Absatz 1. ist gemeint? Der in dem von Haushaltsmitgliedern die Rede ist? Oder der in dem von einer Haushaltsfremden Person die Rede ist?

Ernsthaft kontrolliert wird das denke ich eh nicht (oder nur, wenn jemand auffällig wird) und zu einer Freundin die nicht mit mir zusammenwohnt werde ich ja zB. von mir aus eher Abstand halten als zu einem Partner der nicht mit mir zusammenwohnt, da hält doch kein Mensch realistisch betrachtet Abstand, der nicht gerade in engem Kontakt mit Hochrisikogruppen ist und bei seinem Partner ein erhöhtes Risiko vermuten kann.

Hier wird das eh nicht sonderlich kontrolliert, so mein Eindruck. Außer es verhält sich eben jemand wirklich auffällig.

In Bayern hingegen wurde mein Cousin zB. selbst bei Baumfällarbeiten die er gemeinsam mit seinem Sohn (der in einem Haushalt mit ihm lebt) mitten im Nowhereland wo KEIN MENSCH unterwegs ist kontrolliert und gebeten mit den Arbeiten Schluss zu machen und nach Hause zu gehen. Völlig irre, wenn man es mal bei Licht betrachtet und mit "Augenmaß" hat das auch wenig zu tun.

Diesbezüglich kann ich die aufkeimende Kritik auch echt gut verstehen, ich wüsste nur nicht, wie sich das regeln lassen würde außer durch eine komplette Ausgangssperre.

In B wurde mein anderer Cousin gebeten eine Bank am Kanal zu verlassen auf der er lesend saß. Mit der Begründung dass zu viele Menschen am Kanal unterwegs wären. Da kann man zB. auch die Frage stellen: Kann er etwas dazu, wenn die keinen Abstand zu der Bank halten? Wer zwingt hier objektiv betrachtet wen die 1,50m zu unterschreiten? Je nachdem wie die Gegebenheiten so sind dürfte das sehr unterschiedlich sein. In der einen Situation könnte es tatsächlich mein Cousin sein, weil ein an ihm Vorbeigehen verunmöglicht würde, in einer anderen Situation könnten es aber auch die Vorübergehenden sein, die einfach nicht ausreichend ausweichen.

Und wer soll es entscheiden? Das "Augenmaß" der Polizei.


mio
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Beitrag Do., 07.05.2020, 14:55

pandas hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:35 Nein, da galt ja und gilt weiter: Mindestens 5 Meter Abstand zwischen den Fremdgruppen, und daran wird sich ja auch gehalten. Wer will auch schon einer Fremdgruppe unbedingt näher auf die Pelle rücken.
Das gilt hier soweit ich weiss nicht. Hier gelten allgemein die 1,5 - 2m Abstand. Auch zwischen unbekannten Gruppen. Und selbst dieser Abstand wurde teils wohl nicht eingehalten.

Nicht einhalten tun es meiner Meinung nach all jene die es eh für übertrieben halten. Warum soll ich auch auf etwas achten dass ich eh für überflüssig halte außer es droht mir eine wie auch immer geartete Strafe? So denken viele Menschen nun mal.

Und viele Menschen scheinen auch die Zusammenhänge bzw. ihre Rolle innerhalb dieser Zusammenhänge nicht zu sehen bzw. sehen zu wollen. Die denken dann nur: Mich wird es eh nicht schwer treffen... aber eben nicht weiter. Dh. denen sind die "Ketten" entweder nicht bewusst oder aber sie wollen sie nicht sehen oder aber es ist ihnen schlicht egal weil sie sich nur selbst nahe sind.

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Kaonashi
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Beitrag Do., 07.05.2020, 15:21

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 12:15Die Vernünftigen verstehen den Hintergrund und halten sich dran, die Unvernünftigen verstehen ihn nicht oder verstehen ihn zwar, ignorieren ihn aber trotzdem und nutzen den Spielraum den man ihnen lässt.
Du meinst, die Schafe tun alles, was man ihnen sagt, und die Schlauen haben den Durchblick und können sich autark verhalten.

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hawi
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Beitrag Do., 07.05.2020, 15:33

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:48
hawi hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 13:22 Bisher hier ja auch, dass bei den zulässigen Treffen eben grad kein Abstand einzuhalten war.
Wobei bereits das ja missverständlich formuliert ist: Welcher Absatz 1. ist gemeint? Der in dem von Haushaltsmitgliedern die Rede ist? Oder der in dem von einer Haushaltsfremden Person die Rede ist?
mio, sonst bin ich deiner Meinung, aber der Gesetzestext ist nicht missverständlich. Vielleicht hab ich ihn beim hierher kopieren missverständlich gemacht, oder es ist zu sehr für Juristen geschrieben.

Abs. 1 ist alles was hinter (1) steht:
"(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in der gemeinsamen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft lebenden Person oder mit den folgenden Personen gestattet:
1. Familienmitglieder, eigene Kinder, auch wenn die Eltern getrennt leben; dazu gehören auch die Kinder der Partner (sogenannte Patchworkfamilien);
2. sonstige Personen, mit denen eine Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft geteilt wird."


Abs.2 das hinter (2):
"(2) In der Öffentlichkeit ist zu anderen als den in Absatz 1 genannten Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten."

Das gilt hier im Moment immer noch. Mal sehen, wie es „gelockert“ lautet.

LG hawi
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mio
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Beitrag Do., 07.05.2020, 18:49

Hawi, ich kann das soweit verstehen, aber ich glaube die meisten Menschen stolpern darüber und verstehen es nicht.

Im Grunde wollte ich auch nur darauf hinaus dass viele dieser Verordnungen für den Nicht-Juristen nicht direkt verständlich sind und oft für Verwirrung sorgen.

Nimm zB. das Beispiel meines Cousins in Bayern dem von der Polizei gesagt wurde, dass er das mit dem Holz machen lassen soll und der nach Hause geschickt wurde. Ich habe das spaßeshalber hinterher mal nach gelesen weil ich es so unsinnig fand und mein Cousin war meiner Auffassung nach im Grunde im Recht, da es sich um Sturmholz handelte das für einen Borkenkäferbefall prädestiniert ist und er als der Waldbesitzer sogar verpflichtet ist sich darum zu kümmern (so hatte er auch der Polizei gegenüber argumentiert weil er diese Pflicht eben kennt), dies hat sich auch durch Corona nicht geändert (das wusste mein Cousin natürlich in dem Moment so erst mal nicht). Dennoch hat die Polizei ihn nach Hause geschickt. Dh. die Polizei selbst kannte die Verordnung nicht oder nicht gut genug.

"Corona entbinde die Waldbesitzer nicht von ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Wälder auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren, so das AELF weiter. Diese Kontrolle sei gerade in den kommenden Wochen besonders wichtig. Befallene Bäume müssen gefunden, zeitnah entnommen und auf Lagerplätze außerhalb des Waldes verbracht werden, um eine weitere Ausbreitung der Borkenkäfer zu verhindern. Dazu gehört auch das Aufarbeiten des Sturmholzes vom Anfang dieses Jahres."

(Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/eich ... 75,4540481)

In der Verordnung steht allerdings auch dass empfohlen wird momentan von nicht nötigen Waldarbeiten abzusehen.

Wie soll denn die Polizei beurteilen ob das was mein Cousin da tut nun notwendig ist oder nicht? Die wissen ja wahrscheinlich noch nicht mal was für eine Holzart das ist die er da am Wickel hat und von Borkenkäfern dürften die auch wenig Ahnung haben. Die berufen sich also auf den Punkt der Verordnung der sie anweist Leute die Waldarbeiten erledigen nach Hause zu schicken und sie aufzufordern das momentan möglichst zu unterlassen.

Und solche Verwirrungen entstehen gerade meiner Meinung nach ständig weil es sich widersprechende oder für den Nichtjuristen zu unklar formulierte Vorgaben gibt und weil irgendwie kaum einer mehr durchblickt.


mio
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Beitrag Do., 07.05.2020, 20:03

Kaonashi hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 15:21 die Schlauen haben den Durchblick und können sich autark verhalten.
Die wirklich Schlauen wissen dass ein "Virus" sich autark verhält und dass sie wenn sie meinen "schlauer" zu sein als der Virus selbst zum Virus und damit zu einer Gefahr für andere (und damit das Gesamte) werden.

Sie sind so schlau, dass sie sich im Klaren darüber sind dass sie in so einem Fall nicht nur eine Verantwortung für sich selbst tragen sondern auch eine für andere Menschen.

Es gibt aber auch jene Schlauen (die scheinst Du zu meinen) denen das völlig egal ist Hauptsache SIE können sich weiterhin verhalten wie sie wollen. Denen kann ein Virus natürlich erst mal GAR NIX, solange, bis er sie selbst trifft und es sie vielleicht böse erwischt. Und dann werden die es sein, die am lautesten heulen. Ich würde die dann ja am Liebsten mit einem "selber schuld" einfach im Regen stehen lassen, so wie sie vorher die Gesellschaft im Regen stehen gelassen haben diesbezüglich. Leider widerspricht das unserem Gesetz, was ich bisweilen wirklich bedaure.

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Nico
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Beitrag Fr., 08.05.2020, 04:43

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 18:49 Hawi, ich kann das soweit verstehen, aber ich glaube die meisten Menschen stolpern darüber und verstehen es nicht.
Eh klar :lol:
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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stern
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Beitrag Fr., 08.05.2020, 06:25

In HH verdichtet sich nach Obduktionen die Hinweise, dass das Coronavirus tatsächlich gerne Blutgerinnsel als Komplikation mitbringt (=> zB Thrombosen, Embolien. Infarkte?)... was auch Behandlungsmöglichkriten eröffnet, wenn man zB frühzeitig mit Blutverdünnern arbeiten könnte.

https://www.tagesschau.de/inland/corona ... e-101.html
"Wir haben schon im klinischen Alltag gesehen, dass Covid-19 in ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen zu Thrombosen sowie Lungenembolien bei den Patientinnen und Patienten geführt hat", fügt Kluge hinzu. Die Bestätigung dafür hätten die Obduktionen geliefert. Diese wichtigen Hinweise würden die Mediziner nun in die Behandlung der Patienten übertragen.
Solange Püschel bei seinen Leisten bleibt und nicht Epidemiologe, Virologe oder Politiker spielt, liefert er auch brauchbares.
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stern
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Beitrag Fr., 08.05.2020, 07:15

mio hat geschrieben: Do., 07.05.2020, 18:49
Im Grunde wollte ich auch nur darauf hinaus dass viele dieser Verordnungen für den Nicht-Juristen nicht direkt verständlich sind und oft für Verwirrung sorgen.
Es wurde halt auch einiges mit heißer Nadel gestrickt. Mir ist das an manchen Stellen aufgefallen, dass das Gesetz so und so zu verstehen wäre, mich aber fragte, ob das aber wirklich so gewollt ist und umgesetzt wird. Unklare Detailsfragen wurden später zumindest teils konkretisiert und nachgeliefert. Das ist dann wieder der Punkt mit der Auslegung.

Die Polizei muss aber bereits umsetzen... bei "gängigeren" Zweifelsfragen konnte das auf Twitter etwas verfolgen, wie die Polizei (zB MÜ) antworte und das umzusetzten gedenkte. Aufmerksamkeit (wo sich dann auch Söder einschalte) erhaschten z.B die Fragen, wie es sich verhält, wenn man auf einer Parkbank ein Buch lesen möchte. Die Polizei kann im Zweifel auch nicht danach gehen und entscheiden, was sie (subjektiv) sinnvoller fände (=> Rechtstaat). Und ihre Kompetenz ist eben auch nicht zu entscheiden, ob die Vorschrift überhaupt rechtmäßig ist bzw. die Vorschrift korrekt (und juristisch unangreifbar) umgesetzt wurde. Das obliegt dann Gerichten, wenn jemand gegen eine Vorschrift oder Polizeimaßnahme klagt. (Gewaltenteilung.... Legislative, Exekutive und Judikative). Dass das das Gegenteil von Diktatur ist, scheinen manche Widerstands- und Freiheitskämpfer geflissentlich zu übersehen. Und dass manchen bestimmte Maßnahmen nicht pass(t) bedeutet noch lange nicht, dass sie nicht zulässig waren... eine juristische Überprüfung, ist und war jederzeit möglich (und wurde und wird ja auch genutzt). Und das ist auch nicht in jedem Fall bereits vor einer Klage absehbar, was (noch) anerkannt wird. Wie Gesetze bei Zweifelsfragen auszulegen sind, bildet sich in unserem Rechtsystem auch oft erst durch die lfd. Rechtssprechung fort. Und die Gesetze bzw. Verordnungen sind halt auch neu.
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hawi
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Beitrag Fr., 08.05.2020, 07:41

Weiteres zur US Corona Propaganda

Die vom Mordoch Medienkonzern lancierten und von zig Medien weiter verbreiteten Vorwürfe zur Schuld Chinas an der Corona Epidemie haben anscheinend keine Grundlage.
Angeblich sollen mehrere Geheimdienste China Vertuschung beim Corona-Ausbruch vorwerfen, hieß es vor einigen Tagen. Doch nach NDR-Recherchen gibt es dieses vermeintliche Dossier womöglich so nicht.
Laut Teilnehmern der vertraulichen Sitzung referierte BND-Vizepräsident Werner Sczesny auch über das sogenannte Five-Eyes-Papier. Der Nachrichtendienst habe bei den fünf Partnern nachgefragt. Diese hätten daraufhin mitgeteilt, dass man keine Kenntnis von einem gemeinsamen Papier habe.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... r-101.html
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Beitrag Fr., 08.05.2020, 10:32

https://www.n-tv.de/panorama/Schon-1000 ... 66923.html

Ich verstehe das irgendwie nicht. Wieviel Lockerungen sollen es denn jetzt erstmal noch geben? Es wird ja fast so getan, als würde es gar keine geben.
Was habe ich von all meinen Grundrechten, wenn ich dann letztlich schwer betroffen bin und womöglich noch ins Gras beiße... ich kapiers nicht.

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