Das PT-Forum ist das Selbsthilfe-Forum für Fragen zu psychischen Problemen, Psychotherapie und Sexualtherapie. Melde Dich an, um Dich mit zahlreichen anderen Menschen austauschen zu können!
Themen und Smalltalk aller Art - Plaudern, Tratschen, Gedanken, Offtopic-Beiträge (sofern Netiquette-verträglich..) und was immer Sie hier austauschen möchten.
Aaaaalso, ich möchte es ja nicht zu laut sagen, aber wenn die Beherbergungsverbote reihenweise gekippt (oder gar nicht erst implementiert) werden sollen, geht man vielleicht den umgekehrten Weg. Also dann verlangt nicht das aufnehmende Bundesland einen Test... sondern man kommt aus seinem Risikogebiet gar nicht mehr heraus.
RKI-Präsident: Abriegelung von Corona-Risikogebieten vorstellbar
16:55 Uhr
Der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, kann sich eine Abriegelung von Risikogebieten vorstellen, um das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen in Deutschland unter Kontrolle zu halten. Vor neun Monaten habe er eine solche Maßnahme noch für undenkbar gehalten, sagte Wieler in einem Interview des Fernsehsender phoenix. Inzwischen halte er das aber für vorstellbar.
Mit Blick auf die am Mittwoch zwischen Bund und Ländern verabredeten Corona-Maßnahmen kritisierte Wieler, ihm fehle die "Verbindlichkeit". Einige der Maßnahmen seien nur Empfehlungen, er würde sich aber wünschen, dass etwa das Tragen von Masken in Innenräumen verpflichtend wäre. Angesichts der heftigen Debatte um Beherbergungsverbote in einigen Bundesländern verwies Wieler darauf, dass die Mobilität "einer der Treiber dieser Pandemie" sei.
Liebe Grüße
stern
»Die Dummheit hat aufgehört sich zu schämen« (Heidi Kastner)
In einer Gemeinde in Ö (Kuchl) wird es schon praktiziert: Ort unter Quarantäne, keine Ein- und Ausreise. Systemrelevante Bereiche bleiben erhalten. Pendlerverkehr auch nur soweit er systemnotwendige Bereiche betrifft... sowie:
7300 Neuinfektionen... immerhin ist der Zuwachs im Vergleich zu gestern etwas geringer. Aber die Zuwachsrate kann man nicht an wenigen Tagen festmachen.
Was ich eigentlich schreiben wollte. SH entscheidet bzgl. des Beherbergungsverbots anders, also die Gerichte. So hoffe ich ggf. auch in Bayern:
Die Richter in Schleswig betonten, angesichts des bundesweit rasanten Anstiegs der Infektionen sei die Landesregierung nicht gehalten, zu warten, bis sich die Situation in Schleswig-Holstein in ähnlicher Weise entwickele wie in den inländischen Risikogebieten. Bei einer Gesamtbetrachtung überwiege das Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der antragstellenden Familie an einer touristischen Reise.
Es geht im Grunde "nur" um einen (negativen) Test, der das Urlauben dann ja ermöglicht. Daher finde ich diese Abwägung sehr angemessen. Wenn die Zahlen weiter rasant steigen, sind rechtlich sicherlich auch Lockdowns wieder drin... aber muss man so lange zuwarten?!
Liebe Grüße
stern
»Die Dummheit hat aufgehört sich zu schämen« (Heidi Kastner)
Noch etwas können die Länder aus den beiden Beschlüssen lernen. Wer die Reisefreiheit unter den Vorbehalt negativer Coronatests stellt, der sollte besser dafür sorgen, dass das Testen flutscht.
Der VGH hält die Tests derzeit für nicht zumutbar, denn es sei nicht gewährleistet, dass man schnell genug ein Testergebnis in Händen halte. Und das OVG Münster hat so seine Zweifel, ob angesichts der ausgereizten Testkapazitäten Urlauber sich beim Testen vorne anstellen dürfen.
In Bayern soll auch geklagt werden... bin schon auf die Begründung gespannt:
Nach zahlreichen Stornierung sind die Hoteliers in Bad Füssing (Landkreis Passau) alarmiert. Vor dem Verwaltungsgericht wollen sie nun eine Eilentscheidung gegen das Beherbergungsverbot erreichen.
Wenn ich das lese (Süddeutsche, Artikel von Tränenreich)
Vielmehr sei aktueller Treiber der Pandemie das Feiern in großen Gruppen oder enge Räume ohne Abstandsmöglichkeiten.
meine ich, dass ich oben einen Artikel verlinkt habe, in dem Wieler auch Mobilität als Treiber sah. Auch zu Beginn der Pandemie sah man das so, meine ich... sonst hätte das Virus es schwerer gehabt sich vom Ausland im Inland zu verbreiten. Ich glaube kaum, dass das Virus nun weniger reisefreudig geworden ist. Und wenn alle Konzepte so superduper sind: Warum dann die Ausbreitung? Oder sollen es nur die Partytiger sein, die die Sau rauslassen, hmm
Liebe Grüße
stern
»Die Dummheit hat aufgehört sich zu schämen« (Heidi Kastner)
Man glaubt es kaum... heute hatte ich auch den berühmt-berüchtigten Flyer der Covidioten im Briefkasten. Sind die selbst hier in der Provinz aktiv. Einen konnte ich abfangen. Impressum: Dr. Bodo S. aus S. Tageszeitungen sollten am besten gleich einen Faktencheck nachliefern. Denn so ist es:
16. Oktober 2020, 8:56 Uhr
Leute:Peter Maffay: Corona-Leugner schaden der Gesellschaft
Ich denke mittlerweile, die wollen die Pandemie antreiben... bessere Ausgangsbasis, um die Gesellschaft zu spalten und weitere Teile der Gesellschaft ins Reich der Telegram-Parallelwelt zu befördern.
Liebe Grüße
stern
»Die Dummheit hat aufgehört sich zu schämen« (Heidi Kastner)
Anna-Luisa hat geschrieben: Do., 15.10.2020, 16:08
Aber nach dem Urlaub wird das Gejammer groß sein, wenn wieder reihenweise Schulen und Kitas schließen müssen.
Der Kultusminister in Bavaria schließt sogar flächendeckende Schließungen nicht aus... nicht jetzt, aber wer weiß, was noch kommt...
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) kann nach eigenem Bekunden nicht ausschließen, dass es wieder zu flächendeckenden Schulschließungen kommt.
(...)Es sei nicht nachvollziehbar, warum es infektionsschutzrechtlich gerechtfertigt sein solle, gastronomische Betriebe – die ansonsten geöffnet bleiben dürften – nach 23 Uhr zu schließen. Auch die Gefahr einer alkoholbedingten „Enthemmung“ nach 23 Uhr bestehe nicht, weil die Verordnung nunmehr ein von den Antragstellern nicht angegriffenes Alkoholausschankverbot nach diesem Zeitpunkt enthalte. Gastwirten könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie diese Vorgaben typischerweise nicht einhielten. Allein die bessere Kontrollmöglichkeit einer Sperrstunde könne daher hier nicht zur Rechtfertigung der Maßnahme herangezogen werden. Schließlich stelle sich die Maßnahme wegen der untergeordneten Bedeutung des Infektionsumfelds „Gaststätte“ als unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit dar.