Probatorische Sitzungen ('Probestunden')

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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RosaN
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Probatorische Sitzungen ('Probestunden')

Beitrag Fr., 22.02.2008, 00:02

Hallo!

Also es gibt ja da diese 5 "Probesitzungen" (weiss jetzt nicht wie das "richtig" heisst) zum Kennenlernen des Therapeuten.

Sind das 5 Sitzungen insgesamt (versch. Therapeuten) oder kann man sich nach 5 Stunden mit einem Therapeuten entscheiden weitere 5 Stunden wo anders zu nehmen? Kennt sich da jemand aus?

Hintergrund ist der, dass ich schon 5 x beim T. war. Mich aber von Mal zu Mal unwohler fühle. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich das noch "abbrechen" kann und noch eine Chance bei anderem T. habe. Muss man dann die KK kontaktieren? Oder muss ich das jetzt -wenn ich die Therapie unbedingt will- mit dem bisherigen T. durchziehen?

Danke vorab.

Gruß, Rosa
Gruß, RosaN

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Irrlicht
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Beitrag Fr., 22.02.2008, 10:03

Hallo Rosa,

Du kannst bei einem anderen Therapeuten ebenfalls die probatorischen Sitzungen nehmen, das geht nicht nach einer Addition der Stunden bis zur Summe von 5.

Lg,

Irrlicht

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RosaN
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Beitrag Mo., 25.02.2008, 22:10

Hallo Irrlicht,

Danke für Deine Antwort.

Habe jetzt doch noch mit KK telefoniert. Die probatorischen Sitzungen laufen irgendwie pro Quartal.
D.h. ich habe jetzt dem T. abgesagt und kann dann im April neu durchstarten. Wird ja eh dauern bis
ich einen neuen Termin kriege.
Gruß, RosaN

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Milhouse
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Beitrag Do., 20.03.2008, 19:48

Zu dem Thema hätte ich auch noch eine Frage:

Gelten die Erstgespräche schon als Pobatorische Sitzungen? Ich habe nämlich über das Internet 9 in Frage kommende Therapeutinnen gefunden und ich würde sie gerne alle kennenlernen und mich dann entscheiden. Geht das oder muss ich mich auf 5 beschränken?

Und noch eine Frage: Ich bin privat versichert. Macht das für die probatorischen Sitzungen einen Unterschied?

Grüße
Milhouse
Zuletzt geändert von Milhouse am Do., 20.03.2008, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.

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stern
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Beitrag Do., 20.03.2008, 20:21

Ich bin privat versichert. Macht das für die probatorischen Sitzungen einen Unterschied?
Puh... weiß ich nicht wirklich. Ich würde im Zweifel mal bei deiner Versicherung anfragen, was die an Psychotherapie übernehmen. Ich glaube, das kann es ja nach (privater) Versicherung Unterschiede geben.

Gerade auch in Bezug auf meine anstehende stationäre Therapie meine ich noch in Erinnerung zu haben, dass die Kostenübernahme im Vorfeld mit der privaten Versicherung abzuklären ist... denn er Leistungsumfang kann je nach Versicherung etwas abweichen.

Ob folgendes aussagefähig ist, weiß ich nicht, aber hier sind ein paar private Versicherungen aufgelistet:
http://web4health.info/de/answers/psy-p ... urance.htm
...allerdings ohne Aussage zu den probatorischen Sitzungen.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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Milhouse
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Beitrag Do., 20.03.2008, 20:52

Danke für den Link. Dort findet man aber leider nur Informationen über die allgemeine Kostenübernahme und diesbzgl. weiß ich schon bescheid.

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stern
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Beitrag Do., 20.03.2008, 21:03

Was die probatorischen Sitzungen angeht, so scheint das auch unheitlich zu sein:
3.) Wie viele Probesitzungen kann ich machen? (Link)

Als gesetzlich Versicherter Sie können pro Therapeut bis zu 5 Probesitzungen (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) in Anspruch nehmen, bei der analytischen Psychotherapie bis zu 8. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn der Therapeut über eine Kassenzulassung verfügt.

Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder der Kassenzulassung ebenfalls bis zu 5 probatorische Sitzungen.

Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Ich würde in dem Zusammenhang auch erfragen, bei wieviel Therapeuten du jeweils probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen kannst.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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Milhouse
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Beitrag Do., 20.03.2008, 21:14

Dann werde ich nach Ostern am besten mal anrufen. Aber notfalls bezahle ich die Erstgespräche, die zuviel sind auch selbst. Besser, als wenn ich am Ende beim falschen Therapeuten sitze.

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Nurse_with_wound
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Beitrag Fr., 04.04.2008, 13:33

ich finde solche Sitzungen furchtbar, es ist schon schwierig genug sich dazu zu entschließen zum Therapeuten hinzugehen, man öffnet sein innerstes um dann zu erfahren, daß es nichts wird oder, "ich kann ihnen momentan keinen Therapietermine anbieten"
Practice what you preach

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Kim
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Beitrag Di., 29.07.2008, 18:54

Ihr Lieben,

Als gesetzlich Versicherte überreichte mir mein Noch-Therapeut nach der 2. "Probesitzung" im Juni ein Formular, welches bei der Krankenkasse eingereicht werden sollte. Ich war recht verdutzt und fragte ihn, ob es sich hierbei um einen Bewilligungsantrag hadle. Als er dies bejahte, erinnerte ich ihn an die 5 probatorischen Sitzungen und daran, dass wir uns noch gar nicht geeinigt haben, ob ich mich von ihm überhaupt therapieren lassen wolle. Er meinte, er hätte eine Art Kontingent, ein Maximum an Probestunden. Es sei ja auch üblich, dass Therapeuten entweder nur eine Probesitzung oder gar keine anbieten (!).
Entweder hat sich das Gesetz da in den letzten Monaten geändert, oder aber die vieldiskutierte Diskriminierung der gesetzlich-Versicherten meldet sich wieder zu Wort.
Klärt also schon beim 1. Mal, wieviele Probegespräche euch zustehen, um nicht derart unangenehm mit einem Formular überrascht zu werden!

Liebe Grüße

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Ellen
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Beitrag Sa., 25.10.2008, 11:23

Hallo zusammen,
ich habe da auch mal eine Frage:
Mein jetziger Therapeut hat bereits nach der 2. "Probestunde" einen Therapieantrag gestellt. Auf meine Fragen hin, wie das denn sei, wenn ich bei ihm dann doch nicht weitermachen wollte, meinte er, das sei gar kein Problem, ich könnte die weiteren probatorischen Sitzungen dann trotzdem bei jemand anderem nehmen. So ganz hab ichs aber trotzdem nicht begriffen. Wenn ich mich gegen ihn entschieden hätte und die Kasse hätte bereits einen Therapieantrag vorliegen oder sogar bewilligt gehabt ... wie kann ich dann zu den Probestunden "zurückkehren". Gilt das dann nicht als Therapieabbruch?
Gruß, Ellen

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Stöpsel
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Beitrag Sa., 25.10.2008, 15:38

Hallo Ellen,

na ja, Probestunden woanders kannst Du auch während einer laufenden (d.h. schon genehmigten) Therapie machen (die 5 möglichen Probestunden gelten auch pro Therapeut und nicht insgesamt). Wenn Du Dich dann entscheidest, woanders weiterzumachen, wäre es dann allerdings halt auch ein Wechsel, mit allen Konsequenzen (die vielleicht auch völlig irrelevant sind, aber im Prinzip fände ich es schon besser, wenn man da vorher weiß, woran man ist).

Viele Grüße

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Ellen
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Beitrag So., 26.10.2008, 22:09

Hallo Stöpsel,
danke für deine Antwort! Aber was heißt "Wechsel mit allen Konsequenzen"? Würde es für die Kasse nicht wie ein Therapieabbruch aussehen? Wenn das jeder Therapeut so machen würde, könnte ja quasi x-mal hintereinander eine Therapie beantragt/genehmigt und dann wieder "beendet" werden.

Gruß, Ellen

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Zeppelin88
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Beitrag Di., 04.10.2011, 17:52

Hallo brauche mal euren Rat/Einschätzung


Mit meiner Neurologin besprochen ist, dass ich nach einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie, die w. Mehrfachtraumatisierung ziemlich in die Hose gegangen ist, jetzt eine Traumatherapie mache. Damals gings mir so dreckig, dass ich mir einfach einen männlichen Therapeuten habe aufschwatzen lassen, der gerade einen Theraplatz frei hatte. Ich war damals über diese ganze Psychotheorie/Unterschiedl. Therapieformen etc. wenig informiert. Jetzt wollte ich aber bei der Therapeutenwahl nicht denselben Fehler wie vorher machen und habe mir drei angesehen. Bei der einen habe ich zwei Sitzungen gemacht, bei den beiden anderen jeweils eine. Nun wollte ich mir bei der dritten Thera nochmal eine Überweisung für eine zweite Stunde holen, da hat es bei meiner Neurologin geheißen, ich bekomme nur noch einen Überweisungsschein, ich hätte schon so viele verbraucht. Alle weiteren müsse ich selbst bezahlen. Ich bin von 5 probatorischen Sitzungen ausgegangen. Kennt sich da jemand aus? Sich insgesamt drei Therapeuten anzusehen, finde ich jetzt nicht so viel. Ich habe sehr große Bedenken, dass es wieder so in die Hose geht wie bei der vorigen Therapie.
Man kann einem Menschen nichts lehren. Man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken. Galileo Galilei

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münchnerkindl
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Beitrag Di., 04.10.2011, 18:41

Ich würde mir von der Neurologin eine Überweisung zum Hausarzt geben lassen und von dem dann so viele Überweisungen Psychotherapie wie nötig.

Selbstverständlich darfst du so viele probatorische Sitzungen machen bis du einen passenden Therapeuten gefunden hast.

Ggf rücken die Krankenkassen Ärzten auf die Pelle die hier besonders viele Überweisungen ausschreiben, rechtens ist dies jedoch nicht.

Und du darfst PRO Therapeut 5 probatorische Sitzungen machen bis du eine Therapie beantragen musst, nicht insgesamt.

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