Akutbehandlung - Frage zur Anrechnung an Langzeittherapie

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Lotosritter
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Akutbehandlung - Frage zur Anrechnung an Langzeittherapie

Beitrag Do., 06.07.2017, 02:01

Zu meiner Situation: Ich leide an einer kPTBS und befinde mich derzeit in einer Warteschleife zu einer Langzeittherapie (VT). In den letzten 5 Jahren absolvierte ich zwei Therapien von je 100 Stunden. Bei der letzten Therapie war ich Selbstzahler dank dem Fonds Sexueller Missbrauch.

Da es mir aktuell immer schlechter geht, möchte ich eine Akutbehandlung aufnehmen. Die Bestimmungen hierzu lauten nach KBV:
Akutbehandlung: schnelle Intervention bei akuten Krisen, Vorbereitung auf Psychotherapie / bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten (insgesamt bis zu 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.) / anzeigepflichtig / zu verrechnen mit gegebenenfalls anschließender Kurz-/Langzeittherapie
Nun möchte ich allerdings vermeiden, dass meine ins Auge gefasste Langzeittherapie von 80 Stunden wegen einer erfolgten Akuttherapie um 12 Stunden gekürzt wird. Deswegen denke ich, ich wende mich mit der Akutbehandlung an einen anderen Therapeuten und wende mich erst danach an den vorgesehenen Therapeuten für die Langzeittherapie.

Meine Frage: Wird in diesem Fall die dann erfolgte Akutbehandlung auf die Stunden beim neuen Therapeuten angerechnet oder nicht?
Ich bin hier, weil es letztlich kein Entkommen vor mir selbst gibt ...
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isabe
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Beitrag Do., 06.07.2017, 07:28

Da steht doch etwas von "zu verrechnen mit". Und wenn das so ist, dann umgehst du das auch nicht, indem du den Therapeuten nach diesen 12 Stunden wechselst, weil das dann wohl auch angegeben werden muss. Ich weiß darüber nicht mehr als du, sondern entnehme das dem Text.

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lisbeth
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Beitrag Do., 06.07.2017, 07:34

Hallo,

wenn du hier schaust (Ausfüllhilfen der KBV zu den Psychotherapie-Formularen) http://www.kbv.de/media/sp/Ausf_llhilfe ... orgung.pdf
da findest du zu den Erläuterungen zum Formular PTV1 unter Punkt 4:
Darüber hinaus gibt der Versicherte an, ob vor dem jetzigen Antrag in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante psychotherapeutische Behandlung (Akutbehandlung, KZT1, KZT2 und/oder Langzeittherapie) durchgeführt wurde.
Also ich fürchte, die Akutstunden werden dir dann so oder so angerechnet werden.
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― Anne Lamott

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saffiatou
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Beitrag Do., 06.07.2017, 10:05

manche Psychiater führen auch Gespräche mit ihren Patienten, die nicht als Therapie abgerechnet werden (medizinisches Fachgespräch). Ich bekomme bei meiner Psychiaterin immer 50 min Sprechstunde mind einmal im Monat. Vielleicht hast Du auch so einen Psychiater, der Dir in Akutzeiten so helfen kann. (wird nicht auf die Thera angerechnet!)

Alles Gute,
Saffia
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Lotosritter
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Beitrag So., 09.07.2017, 14:03

Herzlichen Dank für die Antworten, Ihr habt mir soweit weiter geholfen, dass ich erkennen muss, dass die Änderung des Psychotherapiegesetzes für Patienten wie mich, die Langzeittherapie benötigen, nur nachteilig ist.
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Krümmelmonster
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Beitrag So., 09.07.2017, 16:34

Hallo Lotosritter,
kannst du das vielleicht erklären, warum das es für dich nachteilig ist, wenn du eine LangzeitTherapie benötigst?

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lisbeth
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Beitrag So., 09.07.2017, 17:41

Hallo Lotosritter,

du hast Recht, die Änderungen sind für "chronisch" oder langwierig erkrankte Patienten (zu denen ich mich auch zähle) nicht von Vorteil. Auch die "Rezidivprophylaxe" die bei Langzeittherapien möglich sein soll (X Stunden (hab ich grad nicht im Kopf) die noch über einen bestimmten Zeitraum nahc der Therapie genommen werden können) ist mMn Augenwischerei, weil sie ebenfalls vom Kontingent abgezogen werden...

Was ich dir empfehlen würde: Bau dir ein "Team" von Behandlern auf. Saffias Vorschalg geht ja auch schon in die Richtung, such dir einen Psychiater, bei dem du in akuten Situationen auch mal Gesprächstermine bekommst. Oder ein Hausarzt, der auch psychosomatische Grundversorgung anbietet und stabilisierende Gespräche mit dir führt. Das ist zwar nicht das gleiche wie Therapie aber in so einer Situation wie du jetzt grade bist (akuter Bedarf, Warten auf Therapieplatz) kann das eine gute Überbrückung sein.

Hast du mal über andere Therapieformen nachgedacht, ebenfalls als Ergänzung? Ergotherapeuten können "psychisch-funktionelle" Behandlungen abrechnen. Es gibt Praxen, die sich genau darauf spezialisiert haben. Das kann dann Mal/Gestaltungstherapie sein, Übungen zur Körperwahrnehmung, angeleitete Entspannungsübungen usw. Kann dir ein (Fach-)Arzt verordnen und es kommt dann 10% Zuzahlung auf dich zu, oder gar nix, wenn du befreit bist.

Es gibt in größeren Städten den Krisendienst oder Sozialpsychiatrischen Dienst, die bieten auch oft eine begrenzte Zahl von Beratungsstunden in Krisensituationen an. Es gibt Beratungsstellen von Kirchen oder anderen Trägern, die ebenfalls Beratung anbieten, das wäre ja sowas ähnliches wie die 10 oder 12 Akutstunden, die dir vorschweben, oder?

Gibt es Selbsthilfegruppen in deiner Nähe, die sich mit deinem Thema/deinen Themen beschäftigen?

Was ich sagen will: es gibt Möglichkeiten, auch innerhalb des "Systems". Vielleicht muss man ein wenig suchen und es ist auf alle Fälle ein wenig mühsamer, aber lass dich davon nicht entmutigen.

Alles Gute!
lisbeth
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― Anne Lamott

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Beitrag So., 16.07.2017, 01:38

@Krümmelmonster: Nachteilig ist es wie Lisbeth schon sagte, weil die Stunden auf das Gesamtkontingent von 80 Stunden angerechnet werden. Das bedeutet im Grund, dass ich mit der Akuttherapie dann eben nicht überbrücken kann, sondern nur die spätere längere Therapie verkürze. - Ich strebe eine VT an. Eine AT halte ich für PTBS nicht für sinnvoll. Es soll zwar analytische Therapeuten geben, die auch solide Traumatherapie machen, nur ist mir ein solcher noch nicht begegnet oder empfohlen worden.

@Lisbeth, danke für Deine Hinweise, die allesamt praktisch sind, doch zum Teil für mich nicht infrage kommen, da ich ein wenig soziophob bin; mich davor fürchte, berührt zu werden; selbst kreativ arbeite. Jedenfalls besuche ich zweimal die Woche wegen meiner Suchterkrankung eine Selbsthilfegruppe, in der ich auch über meine PTBS sprechen kann. Allerdings ist die Gruppe eine Monologgruppe, was nur bedingt bei akuten Phänomenen der PTBS hilft, die sich in letzter Zeit wieder verstärken.

Ich habe mich inzwischen entschlossen aktuell nach einem neuen Therapeuten zu suchen, da die Wartezeit für die Traumaambulanz der Uniklinik nach wie vor unbestimmt ist. Leider wurden auch die probatorischen Stunden von 5 auf 2 gekürzt. So dass es schwieriger geworden ist, die mögliche Zusammenarbeit mit einem Therapeuten einzuschätzen. Wenigstens habe ich am Mittwoch wieder eine probatorische Stunde.

LG Lotosritter
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Rote Zora
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Beitrag Do., 27.07.2017, 15:52

hallo Lotosritter,
die Probatorik wurde auf mindestens 2, maximal 4 gekürzt, liegt im Ermessen des Therapeuten. (allerdings erhält er für die Probatorik rund 20€ weniger als für eine genehmigte Sitzung, von daher neigt er vielleciht dazu, weniger Prob anzubieten).

Freundliche Grüße
rZ

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Beitrag Do., 27.07.2017, 22:51

Rote Zora hat geschrieben: Do., 27.07.2017, 15:52
die Probatorik wurde auf mindestens 2, maximal 4 gekürzt ...
Ich habe mich aktuell wieder auf die Therapeutensuche begeben. Die Therapeutin begann jetzt mit einem Vorgespräch, der psychotherapeutischen Sprechstunde, das können max. 6 Stunden zu 25 Min sein. Demnächst kommt mit dem Schein, den sie mir gab, die nächste Therapeutin dran, da sie sich befangen fühlte, da ich mit einem ihrer Patienten gut befreundet bin. In jedem Fall werden diese Stunden auf nichts angerechnet, so dass ich am Ende, wenn die weiterempfohlene Therapeutin passt, mit regulären probatorischen Stunden beginnen kann.

LG Lotosritter
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Rote Zora
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Beitrag Mo., 28.08.2017, 08:30

Hallo Lotosritter,
ich verstehe nicht das Zitat meiner Aussage und den Zusammenhang zu Deinem nachfolgenden Text.

Die neue Regel sieht vor:
Sprechstundentermine (2-3 zu 50 Minuten , bei 25 minuten entsprechend mehr) und DANACH die von mir erwähnte Probatorik.

Mit freundlichen Grüßen
rZ

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