Hallo zusammen,
ich möchte gerne wissen, ob sich die Systemische Therapie nach dem Psychotherapiegesetz richtet bzw. muss die Weiterbildung Systemische Therapie den gesetzlichen Vorschriften des Psychotherapiegesetzes entsprechen ODER sind die Weiterbildungsrichtlinien von den Verbänden selbst ausformuliert wurden ?
Laut der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV), müssen bestimmte Inhalte in der Ausbildung z.B.: § 5 Selbsterfahrung erfolgen. Aber nicht jeder, der Systemische*r Therapeut*in ist, ist gleichzeitig Psychologische*r Psychotherapeut*in.
Ist somit z.B.: der § 5 Selbsterfahrung Auslegungssache der Verbände oder müssen sie das erfüllen, weil es das Gesetz vorschreibt?
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich steige mittlerweile nicht mehr durch.
Liebe Grüße und danke an alle, die mir diese Frage beantworten können.
Systemische Therapie und Psychotherapiegesetz
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Hi Fuchs,
das hast du schon ganz richtig erkannt, es gibt rechtlich geschützte Begriffe wie "Psychologischer Psychotherapeut", für die genau festgelegt ist, welche Mindestanforderungen z.B. an Selbsterfahrung notwendig sind, und andere Begriffe, z.B. "Therapeut", "Verhaltenstherapeut", die nicht geschützt sind und wo es keine gesetzlichen Normen gibt.
Die Systemische Therapie ist in einer schwierigen Position. Einerseits ist vom gemeinsamen Bundesausschuss die Aufnahme ins sogenannte "Richtlinienverfahren" bereits beschlossen und soll demnächst rechtlich umgesetzt werden, ist aber derzeit noch nicht in der Psychotherapierichtlinie vermerkt, kann also noch nicht als Kassenleistung in Deutschland abgerechnet werden. Dementsprechend sind die Fachgesellschaften für systemische Therapie einerseits sehr interessiert, den Qualitätsstandard der Ausbildung zu vereinheitlichen und der Ausbildung in den bisherigen Richtlinienverfahren anzupassen. Man kann auch die Approbation als Psychotherapeut mit dem Vertiefungsgebiet systemische Therapie erlangen. Andererseits ist die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten aufgrund der hohen Standards sehr teuer und da die systemischen Therapeuten nach der Approbation ohnehin keine Kassenpatienten behandeln können, lohnt es sich für diese oft nicht und bilden sich oft nur anhand von Seminaren usw. fort.
Also nochmal zu deiner konkreten Frage: "Systemischer Therapeut" ist kein geschützter Begriff, so kann sich theoretisch auch der Friseur von nebenan nennen, der hobbymäßig Lebensberatung anbietet. Hier hast du also erstmal keinerlei Information zu Ausbildung und Selbsterfahrung. Deshalb ist es bei der Auswahl wichtig, zu schauen, an welchem Institut der Therapeut die Ausbildung gemacht hat und sich entsprechende Zertifikate nachweisen zu lassen. Dann kann man sich dort über die Anforderungen für die Zertifizierung informieren, u.a. auch, wieviel Selbsterfahrung notwendig ist. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist dagegen rechtlich geschützt und darf nur von approbierten Therapeuten benutzt werden. Hier ist der Umfang der Selbsterfahrung in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt (dürfte sich nicht viel unterscheiden, in NRW 150 Std. Selbsterfahrung, davon mind. 50 Std. als Einzelselbsterfahrung). Aber Achtung, es gibt auch da noch Fallstricke: Wenn die Therapeuten vor 1999 bereits psychotherapeutisch tätig waren, konnten sie die Approbation im Rahmen von Übergangsregelungen erwerben, die deutlich geringere Anforderungen hatten. Auch noch wichtig: Nur der Begriff "Psychotherapeut" ist geschützt, nicht "Psychotherapie"! Hinter der Berufsbezeichnung "Therapeut für systemische Psychotherapie" kann sich also auch der Friseur von nebenan verbergen.
Also Fazit: Genau Hinschauen und ggf. nachfragen!
das hast du schon ganz richtig erkannt, es gibt rechtlich geschützte Begriffe wie "Psychologischer Psychotherapeut", für die genau festgelegt ist, welche Mindestanforderungen z.B. an Selbsterfahrung notwendig sind, und andere Begriffe, z.B. "Therapeut", "Verhaltenstherapeut", die nicht geschützt sind und wo es keine gesetzlichen Normen gibt.
Die Systemische Therapie ist in einer schwierigen Position. Einerseits ist vom gemeinsamen Bundesausschuss die Aufnahme ins sogenannte "Richtlinienverfahren" bereits beschlossen und soll demnächst rechtlich umgesetzt werden, ist aber derzeit noch nicht in der Psychotherapierichtlinie vermerkt, kann also noch nicht als Kassenleistung in Deutschland abgerechnet werden. Dementsprechend sind die Fachgesellschaften für systemische Therapie einerseits sehr interessiert, den Qualitätsstandard der Ausbildung zu vereinheitlichen und der Ausbildung in den bisherigen Richtlinienverfahren anzupassen. Man kann auch die Approbation als Psychotherapeut mit dem Vertiefungsgebiet systemische Therapie erlangen. Andererseits ist die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten aufgrund der hohen Standards sehr teuer und da die systemischen Therapeuten nach der Approbation ohnehin keine Kassenpatienten behandeln können, lohnt es sich für diese oft nicht und bilden sich oft nur anhand von Seminaren usw. fort.
Also nochmal zu deiner konkreten Frage: "Systemischer Therapeut" ist kein geschützter Begriff, so kann sich theoretisch auch der Friseur von nebenan nennen, der hobbymäßig Lebensberatung anbietet. Hier hast du also erstmal keinerlei Information zu Ausbildung und Selbsterfahrung. Deshalb ist es bei der Auswahl wichtig, zu schauen, an welchem Institut der Therapeut die Ausbildung gemacht hat und sich entsprechende Zertifikate nachweisen zu lassen. Dann kann man sich dort über die Anforderungen für die Zertifizierung informieren, u.a. auch, wieviel Selbsterfahrung notwendig ist. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist dagegen rechtlich geschützt und darf nur von approbierten Therapeuten benutzt werden. Hier ist der Umfang der Selbsterfahrung in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt (dürfte sich nicht viel unterscheiden, in NRW 150 Std. Selbsterfahrung, davon mind. 50 Std. als Einzelselbsterfahrung). Aber Achtung, es gibt auch da noch Fallstricke: Wenn die Therapeuten vor 1999 bereits psychotherapeutisch tätig waren, konnten sie die Approbation im Rahmen von Übergangsregelungen erwerben, die deutlich geringere Anforderungen hatten. Auch noch wichtig: Nur der Begriff "Psychotherapeut" ist geschützt, nicht "Psychotherapie"! Hinter der Berufsbezeichnung "Therapeut für systemische Psychotherapie" kann sich also auch der Friseur von nebenan verbergen.
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It is better to have tried in vain, than never tried at all...
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Hallo spirit-cologne,
du hast mir mit deiner Antwort sehr geholfen. Danke dafür! Dann lag ich ja gar nicht so falsch. Ich hab es jetzt auch noch ein bisschen besser verstanden. Herzlichen Dank.
Liebe Grüße.
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naja so ganz glaub ich das ja nicht,spirit-cologne hat geschrieben: ↑Sa., 25.01.2020, 19:41 Hinter der Berufsbezeichnung "Therapeut für systemische Psychotherapie" kann sich also auch der Friseur von nebenan verbergen.
hier wird auch nochmal erklärt was systemische Therapie ist:
https://www.psychotherapiepraxis.at/art ... wien.phtml
"Wer nicht weiß wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt."
Mark Twain
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Das ist es ja, Klein-Ida. Der Begriff ist nicht geschützt, jedermann kann sich ein entsprechendes "Praxisschild" vor die Tür stellen.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Also es war zumindest mal so,dass sich Psychologen und Sozialarbeiter in systemischer Therapie weiterbilden konnten. Dann durften sie sich systemische Berater nennen, aber nicht systemischer
Therapeut, in Deutschland. Um sich systemischer Therapeut zu nennen musste man dann noch eine bestimmte Anzahl an Klientengesprächen nachweisen, so ca.200-300 vielleicht, das weiss ich von Freunden. Aber es hat sich anscheinend da so einiges geändert. Man kann damit sicher nicht einfach
eine Praxis aufmachen und systemischer Therapeut draufschreiben, da gibt es auch bestimmte Richtlinien für.
Therapeut, in Deutschland. Um sich systemischer Therapeut zu nennen musste man dann noch eine bestimmte Anzahl an Klientengesprächen nachweisen, so ca.200-300 vielleicht, das weiss ich von Freunden. Aber es hat sich anscheinend da so einiges geändert. Man kann damit sicher nicht einfach
eine Praxis aufmachen und systemischer Therapeut draufschreiben, da gibt es auch bestimmte Richtlinien für.
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Zunöchst mal, Klein-Ida, beziehen sich meine Ausführungen auf Deutschland. Diese Seite von Herrn Fellner, die du verlinkt hast, ist eine österreichische Seite. Ich kann keine Angaben zu der Verfahrensweise in Österreich machen. Österreich hat ein ganz anderes Gesundheitssystem, da gibt ja nicht die kassenfinanzierte Therapie wie in Deutschland mit den 3 Richtlinienverfahren. Dort ist es schwieriger eine Therapie bezahlt zu bekommen, aber dafür gibt es deutlich mehr Vielfalt bezüglich der Therapieverfahren. Kann gut sein, dass dort der Begriff in irgendeiner Weise geschützt ist, in Deutschland ist er es jedenfalls nicht, das kannst du gerne selbst nochmal recherchieren.
Nein, wie gesagt, der Begriff "systemischer Therapeut" ist in Deutschland nicht geschützt. Den Unterschied macht wie gesagt, das, was in Klammern dahinter steht, nämlich das zertifizierende Weiterbildungsinstitut bzw. die Fachgesellschaft. Da steht dann z.B. "systemischer Therapeut (DGSF)". So darf sich dann wiederum nur ein Therapeut nennen, der die Kriterien der DGSF erfüllt. Das liegt aber nur daran, dass die Fachgesellschaften sich ihre Namen i.d.R. schützen lassen. Dann kann man wie gesagt bei der jeweiligen Gesellschaft/dem Ausbildungsinstitut die Mindestforderungen nachfragen/nachlesen. Ich kenne mich da mit den jeweiligen Anforderungen nicht so gut aus, aber mit den 200-300 Behandlungsstunden das kann schon hinkommen (ist aber trotzdem nur ein Drittel bis die Hälfte der Pflichtstunden wie in einer Psychotherapeutenausbildung). Die meiste Sicherheit hat man m.E., wenn man einen approbierten Psychotherapeuten mit Vertiefungsgebiet systemische Therapie wählt (davon gibt's aber nur wenige, weil die damit halt derzeit nicht mit den Krankenkassen abrechnen können). Eine Alternative könnte auch ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung sein, der eine Zusatzausbildung in systemischer Therapie hat. Davon gibt es einige, die Adressen kann man bei den Fachgesellschaften bekommen.
Es gibt grundsätzlich einige Richtlinien, die man erfüllen muss, wenn man sich selbständig macht. Darüber hinaus kann schon im Prinzip jeder "systemischer Therapeut" auf sein Praxisschild schreiben - solange er das, was er da tut, als Lebensberatung o.ä. deklariert. Wenn er Krankheiten behandeln will, dann muss er dazu hingegen in jedem Fall eine heilkundliche Erlaubnis haben, also entweder eine Approbation oder wenigstens eine Heilpraktiker-Lizenz.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...