Zunöchst mal, Klein-Ida, beziehen sich meine Ausführungen auf Deutschland. Diese Seite von Herrn Fellner, die du verlinkt hast, ist eine österreichische Seite. Ich kann keine Angaben zu der Verfahrensweise in Österreich machen. Österreich hat ein ganz anderes Gesundheitssystem, da gibt ja nicht die kassenfinanzierte Therapie wie in Deutschland mit den 3 Richtlinienverfahren. Dort ist es schwieriger eine Therapie bezahlt zu bekommen, aber dafür gibt es deutlich mehr Vielfalt bezüglich der Therapieverfahren. Kann gut sein, dass dort der Begriff in irgendeiner Weise geschützt ist, in Deutschland ist er es jedenfalls nicht, das kannst du gerne selbst nochmal recherchieren.
Klein-Ida hat geschrieben: ↑So., 26.01.2020, 22:36
Um sich systemischer Therapeut zu nennen musste man dann noch eine bestimmte Anzahl an Klientengesprächen nachweisen, so ca.200-300 vielleicht, das weiss ich von Freunden.
Nein, wie gesagt, der Begriff "systemischer Therapeut" ist in Deutschland nicht geschützt. Den Unterschied macht wie gesagt, das, was in Klammern dahinter steht, nämlich das zertifizierende Weiterbildungsinstitut bzw. die Fachgesellschaft. Da steht dann z.B. "systemischer Therapeut (DGSF)". So darf sich dann wiederum nur ein Therapeut nennen, der die Kriterien der DGSF erfüllt. Das liegt aber nur daran, dass die Fachgesellschaften sich ihre Namen i.d.R. schützen lassen. Dann kann man wie gesagt bei der jeweiligen Gesellschaft/dem Ausbildungsinstitut die Mindestforderungen nachfragen/nachlesen. Ich kenne mich da mit den jeweiligen Anforderungen nicht so gut aus, aber mit den 200-300 Behandlungsstunden das kann schon hinkommen (ist aber trotzdem nur ein Drittel bis die Hälfte der Pflichtstunden wie in einer Psychotherapeutenausbildung). Die meiste Sicherheit hat man m.E., wenn man einen approbierten Psychotherapeuten mit Vertiefungsgebiet systemische Therapie wählt (davon gibt's aber nur wenige, weil die damit halt derzeit nicht mit den Krankenkassen abrechnen können). Eine Alternative könnte auch ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung sein, der eine Zusatzausbildung in systemischer Therapie hat. Davon gibt es einige, die Adressen kann man bei den Fachgesellschaften bekommen.
Klein-Ida hat geschrieben: ↑So., 26.01.2020, 22:36
Man kann damit sicher nicht einfach eine Praxis aufmachen und systemischer Therapeut draufschreiben, da gibt es auch bestimmte Richtlinien für.
Es gibt grundsätzlich einige Richtlinien, die man erfüllen muss, wenn man sich selbständig macht. Darüber hinaus kann schon im Prinzip jeder "systemischer Therapeut" auf sein Praxisschild schreiben - solange er das, was er da tut, als Lebensberatung o.ä. deklariert. Wenn er Krankheiten behandeln will, dann muss er dazu hingegen in jedem Fall eine heilkundliche Erlaubnis haben, also entweder eine Approbation oder wenigstens eine Heilpraktiker-Lizenz.