Therapeutin macht sich selbstständig - VT mehr Std. als 80

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Schneeflocke123
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Therapeutin macht sich selbstständig - VT mehr Std. als 80

Beitrag Sa., 08.08.2020, 20:16

Guten Abend zusammen,

ich befinde mich zur Zeit in der Situation, dass ich eine Verhaltenstherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung mache.

Jetzt hat mir meine Therapeutin eröffnet, dass Sie bald die Praxis verlassen wird und sich selbstständig macht (ohne Kassensitz, also Privat).

Da wir uns mitten in der Traumabearbeitung befinden, möchte sie mich gerne mitnehmen, ich möchte auch sehr gerne mit ihr weiterarbeiten. Wir haben gerade erst mit EMDR angefangen.

1. Frage:
Habt ihr Erfahrungswerte, wie das die Krankenkassen handhaben? Sie meinte, sie könnte das bei der Kasse beantragen und auch gut begründen (da ich aufgrund der Schwangerschaft meiner vorherigen Therapeutin, zu ihr gekommen bin und somit einige Stunden brauchte, um mit dem Wechsel klar zu kommen). Des weiteren würde sie noch 20 Stunden nach beantragen. Das wären dann insgesamt 80 Stunden Verhaltenstherapie.

2. Frage:
Wenn alles gut läuft und ich die Therapie bei ihr weitermachen kann, aber wir noch nicht mit EMDR durch sind, besteht dann die Möglichkeit weitere Stunden nach zu beantragen (evtl. über einen Gutachter), also mehr als insg. 80 Stunden Verhaltenstherapie?

Viele Grüße
Schneeflocke123

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Wildkatze
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Beiträge: 206

Beitrag Mi., 12.08.2020, 10:22

Hallo!
Ich war vor 5 Jahren auch in der Situation, dass meine Verhaltenstherapeutin während meiner laufenden Therapie eine eigene Praxis ohne Kassenzulassung eröffnete. Ich konnte meine Therapie trotzdem bei ihr weiterführen, weil meine Kasse die Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens weiterhin übernommen hat. Ich habe dann vierteljährlich Rechnungen meiner Therapeutin bekommen, die ich direkt an sie gezahlt habe und das Geld habe ich dann von meiner Kasse überwiesen bekommen.
Als die 80 Stunden ausgeschöpft waren, hat meine Therapeutin einen Antrag auf weitere 20 Stunden gestellt und ein Gutachter hat entschieden, dass diese 20 Stunden auch noch gezahlt werden, so dass ich insgesamt auf 100 Stunden kam. Das ist in begründeten Fällen durchaus möglich. Außerdem sind die Regelungen mittlerweile durch die neuen Psychotherapie Richtlinien flexibler geworden, so dass zum Beispiel auch eine Akuttherapie möglich ist. Ob die direkt im Anschluss an eine beendete reguläre Therapie allerdings möglich ist oder ob es dort eine Wartezeit gibt, weiß ich allerdings nicht genau.
Du siehst, die Richtlinien sind nicht in Stein gemeißelt.
LG Wildkatze

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Schneeflocke123
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Beiträge: 58

Beitrag Mi., 12.08.2020, 17:41

Hallo Wildkatze,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Auch wenn das schon 5 Jahre her ist.

Das gibt mir echt Hoffnung, dass es nicht mitten im Therapieprozess aufhören muss. Ich habe mir da schon ein paar Sorgen drum gemacht, auch wenn meine Therapeutin gesagt hat, das es schon noch weitergehen kann. Aber das nochmal von einer Patienten selber zu erfahren, ist dann noch eine andere Sache. :-)

LG
Schneeflocke123

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