ALG1 beendet nun Bürgergeld?

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Tobe
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ALG1 beendet nun Bürgergeld?

Beitrag Mo., 08.05.2023, 02:20

Hallo,

ich weiß, ich bin mal wieder viel zu spät dran... :red:
und ich weiß auch nicht , ob ich hier im passenden Unterforum bin.

Ich bin seit Ende März nun aus dem ALG1 raus geflogen, weil die 12 Monate Laufzeit um sind.
Nun “drängt“ meine Krankenkasse auch schon, bzw. sie haben per Brief nachgefragt wie es weitergehen wird... :dunno:
Ich bin mit all dem überfordert und bin mir sehr unsicher, was ich nun tun muss.
Ich weiß, klingt irgendwie bescheuert.
Mir ist momentan irgendwie einfach alles zu viel...
und ich bin mir auch unsicher, was ich nun beantragen muss und ob ich überhaupt berechtigt bin.
Ich habe auch Angst, daß ich meinen Versicherungsschutz verlieren werde.
Auch weil die Therapie dann nicht weiterlaufen kann, die mir aber momentan überhaupt mein überleben sichert. :cry:

Der Sachverhalt ist folgender...
  • seit Ende März nach 12 Monaten raus aus ALG1
  • habe seit Ende September 2022 auch kein AG mehr (Arbeitsvertrag wurde durch AG gekündigt)
  • ich bin weiterhin durchgehend arbeitsunfähig geschrieben
  • bin aktuell nicht rehafähig (Attest liegt mir vor) und DRV hat dem zugestimmt
  • habe momentan keinerlei Einkommen und lebe noch von dem Geld auf meinem Konto
Nun habe ich aber gelesen, daß ich für Bürgergeld nur Anspruch habe, wenn ich 3 Stunden täglich arbeiten könnte. Doch dies kann ich momentan absolut nicht.

Ich weiß auch nicht wie viel Geld mir real auf meinem Konto noch verbleiben wird, wenn ich alles bezahle, was noch “offen steht“.
Ja, es ist mir echt peinlich und wahnsinnig unangenehm. :red:
Ich habe mich sonst immer um alles rechtzeitig gekümmert, bezahlt und bin nie jemandem etwas schuldig geblieben.

Seit Juni 2022 beziehe ich weiterhin Strom ohne einen Vertrag zu haben.
Nachdem ich (leider auch viel zu spät) unserem Stromanbieter Bescheid gab, daß mein Lebensgefährte verstorben ist und ich aber den Vertrag gerne übernehmen würde, habe sie diesen einfach gekündigt und eine Abschlussrechnung geschickt, die ich beglichen habe.
Doch habe ich mich leider bis heute noch nicht um weiteres gekümmert.
Somit beziehe ich seit Juni 2022 Strom ohne den bezahlt zu haben.

Ebenso möchte das Finanzamt von mir eine nicht unerhebliche Summe haben, weil ich durch den Tod meines Lebensgefährten eine kleine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen habe (ich war Begünstigte, kein Erbe). Auch diese Summe habe ich noch nicht beglichen und ist schon überfällig. :red:
Davon hatte ich die Bestattungskosten, die Differenz zu den eigentlichen Lebenshaltungskosten während ALG1, sowie seit dem Ende des ALG meine kompletten Lebenshaltungskosten getragen.
Nur durch dies Lebensversicherung ist es mir überhaupt möglich gewesen, diesen selbstverschuldeten Verzug, so zu sagen leisten zu können.
Die eigentlich dazugehörige Steuererklärung hatte ich ebenfalls nicht gemacht, so daß mir dann irgendwann einfach ein Steuerbescheid mit Verzugszuschlag geschickt wurde.
Aber das Geld schwindet so natürlich auch und wird nicht ewig reichen.

Das klingt jetzt etwas hart, aber ich hatte ursprünglich gar nicht vor, so lange zu leben, bis dieser Fall, der nun eingetreten ist Realität wird.
Das ist neben dem Grund, daß ich mit allem ohnehin überfordert bin, mit ein Grund, daß ich alles “schleifen“ ließ.

Nun habe ich den Salat und habe vollkommen den Überblick verloren und mir scheint es so, daß ich dies gar nicht mehr alles geregelt bekomme.

Vielleicht hat einer von Euch einen Tipp, eine ähnliche Situation und weiß, wie ich jetzt weiter vorgehen sollte, bzw. was ich beantragen kann und sollte.

Ich weiß, der Beitrag ist ziemlich lang und enthält sehr viele Informationen.
Ich danke jedem vorab, der dies überhaupt komplett durchgelesen hat.

Ich bin nun echt verzweifelt und stehe bald mit dem Rücken zur Wand.

Vielleicht weiß einer von euch, was ich jetzt beantragen kann, bzw. was mir ggf. zusteht.
Ich bin zum ersten mal in meinem Leben so lange arbeitsunfähig, daß ich nach dem Krankengeld auch noch ALG1 bezogen habe und nun nicht weiß wie es weitergehen kann.
Ich bitte darum mir keine Vorhaltungen zu machen. Es ist mir ohnehin schon sehr schwer gefallen, dies nun zu schreiben und um Hilfe, bzw. Tipps zu bitten

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.

L.G. Tobe
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Bluemoon123
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 06:07

Tobe hat geschrieben: Mo., 08.05.2023, 02:20 Nun habe ich aber gelesen, daß ich für Bürgergeld nur Anspruch habe, wenn ich 3 Stunden täglich arbeiten könnte. Doch dies kann ich momentan absolut nicht.
Beim Anspruch auf Bürgergeld ist erstmal wichtig ob man "bedürftig" ist. D.h. es wird vor allem erstmal geprüft ob Du keine weiteren Einkommen hast und ob Dein Vermögen nicht zu groß ist.
Die Arbeitsfähigkeit ist der zweite Schritt und die stellt ein Gutachter fest. Eine reine aktuelle Krankschreibung reicht da nicht. Denn das heißt, dass Du zwar aktuell nicht arbeitsfähig bist, aber generell erstmal schon. Wenn ein Gutachter wirklich feststellt, dass Du generell nur unter 3 Stunden arbeitsfähig bist dann ist der nächste Schritt Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wenn diese zu gering ist oder Du keinen Anspruch hast, dann gäbe es noch die Grundsicherung für Erwerbsunfähige. Das ist aber jetzt erstmal nicht für Dich zutreffend.

All dies prüft das Jobcenter erst dann, wenn Du länger Arbeitsunfähig bist. Die aktuelle Arbeitsunfähigkeit macht erstmal gar nichts. Also Du kannst auf alle Fälle erstmal den Antrag auf Bürgergeld stellen. Leider geht der nicht rückwirkend, sondern gilt erst ab dem Monat, ab dem man zum ersten mal "beim Jobcenter aufschlägt", heißt sich dort meldet und einen Antrag stellen will. Also, wenn Du jetzt diese Woche dort anrufst und sagst, dass Du einen Antrag stellen willst und sie Dir die Unterlagen zuschicken sollen, dann zählt dieser Anruf als Antragstag und das Bürgergeld läuft dann ab Mai (wenn es bewilligt ist).

Das ist vor allem wichtig für Deine Krankenversicherung. Im Februar warst Du ja noch vom Alg1 versichert. Die Monate März und April warst Du anscheinend nicht versichert, da müsstest Du Dich "freiwillig" versichern (ist nicht freiwillig, weil es eine Versicherungspflicht gibt, aber das heißt so!). Normalerweise gibt es noch einen Monat "Nachversicherung" als Kulanz. Aber spätestens ab April musst Du selbst zahlen. Ab Mai würde dann das Bürgergeld greifen, wenn das bewilligt ist. Der Krankenkasse am Besten Bescheid geben, wenn Du den Antrag stellst, dann geben die so lang Ruhe bis bewilligt ist (das kann ja ein bisschen dauern, bis das alles geprüft ist).

Ich hoffe, das hilft Dir fürs Erste mal. Wenn Dir das Alles zu viel und zu kompliziert ist, dann würde ich Dir raten, Dich mal an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden. Die helfen bei solchen Dingen normalerweise sehr gut. Ich weiß nicht welche Träger es da bei Dir gibt, aber hier gibt es z.B. von der Caritas einen Allgemeine Soziale Beratung, oder auch von der Diakonie oder der AWO. Da musst Du mal bei Dir schauen.


Bluemoon123
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 09:04

Ich hab grad im Eingangsbeitrag gelesen, dass Du ja erst seit Ende März aus dem ALG1 raus bist. Irgendwie war ich auf Februar gepolt. Sorry. Dann ist das mit der Krankenversicherung weniger tragisch. Denn März lief ja noch über ALG1, April wäre dann der eine Monat Nachversicherung und ab Mai würde dann das Bürgergeld greifen, wenn Du das rechtzeitig (also noch im Mai!) beantragst und Du Anspruch hast.

Dazu vielleicht noch die Info über die Vermögensfreigrenzen, denn viele Leute brauchen erstmal ihr ganzes Erspartes auf, bevor sie Bürgergeld beantragen. Dies ist nicht unbedingt notwendig. Beim Bürgergeld gilt im ersten Jahr ein Vermögensfreibetrag von 40.000 EUR und ab dem zweiten Jahr 15.000 EUR. D.h. Du musst auf keinen Fall warten, bis alles von der Lebensversicherung aufgebraucht ist, sondern kannst schon den Antrag stellen, wenn Du unter den 40.000 bist. Das ist vor allem wichtig, wenn Du noch eine Steuernachzahlung erwartest. Die muss ja dann auch von irgendwas beglichen werden.

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kossi
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 09:33

Bei dir greift die Nahtkosigkeitsregelung, d.h. das Jobcenter ist erstmal zuständig bis geklärt ist wie es mit deiner Gesundheit weitergeht. Google mal den Begriff, da findest du viele nützliche Tipps.

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reddie
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 09:42

"Der Bürgergeld – Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts gestellt werden. Zuständig sind die Jobcenter. Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes. Ohne Antrag wird kein Bürgergeld gezahlt. Eine Rückwirkung ist nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, evt. ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt worden ist.

Der Bürgergeld – Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich, per Brief oder per Email. Das Antragsformular, also den Fragebogen zum Antrag, kann man später ausfüllen."

https://www.buerger-geld.org/antrag/

Wichtig ist also, am besten heute den Antrag formlos zu stellen. Die Formulare (anfordern oder downloaden und ausfüllen) kannst du später und die erforderlichen Unterlagen/Nachweise einreichen.

Viel Kraft wünsche ich dir!

reddie

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Tobe
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 09:58

kossi hat geschrieben: Mo., 08.05.2023, 09:33 Bei dir greift die Nahtkosigkeitsregelung,...
Die "Nahtlosigkeitsregelung" betrifft doch nur den Übergang von Krankengeld zum ALG1.
ALG1 habe ich nun schon 12 Monate bekommen und bin da nun rausgeflogen.

Eine Erwersminderungsrente strebe ich auch nicht an...
da sie erstens viel zu gering ausfällt (weit unter "Grundsicherung"), ich somit dann auch zusätzlich Bürgergeld beantragen müsste und durch meine Scheidung noch zusätzliche Schwierigkeiten und Probleme bewältigen müsste.
Ich bin überall offiziell schon jahrelang als "ledig" geführt :red:
Selbst auf meinem Perso steht ledig :anonym:
Lediglich meine Rentenversicherung kann nachvollziehen, daß ich mal verheiratet war.
Ich weiß, ist eigentlich nicht korrekt, aber ich wollte mit meiner Vergangeheit nichts mehr zu tun haben.

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kaja
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 10:06

So wie sich das liest, hast du in der Vergangenheit einige schlechte Entscheidungen getroffen die sich jetzt auswirken und die du dringend in Ordnung bringen musst.

"Vogel Strauß Taktik" wird es nur schlimmer machen (kann ich dir aus Erfahrung bestätigen). Genauso wie jede Menge "Ich will nicht". Irgendeine Kröte muss man meistens schlucken, damit es besser wird.

Es hilft sich in solchen Dingen an Stellen der Sozialberatung zu wenden. Alternativ kann es auch Sinn machen, sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden um Unterstützung nach SGB in besonderen Lebenslagen zu erhalten. Es ginge auch sich direkt an einen entsprechenden Träger zu wenden und ihn die Kostenübernahme durch den Sozialpsychiatrischen Dienst klären zu lassen.

Die lichten dann mit dir den Papierkram und versuchen zu retten was zu retten ist.
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candle.
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 10:08

Tobe hat geschrieben: Mo., 08.05.2023, 09:58 ALG1 habe ich nun schon 12 Monate bekommen und bin da nun rausgeflogen.
Heißt "rausgeflogen" ausgelaufen?

Lieben Gruß
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Tobe
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 10:24

candle. hat geschrieben: Mo., 08.05.2023, 10:08 Heißt "rausgeflogen" ausgelaufen?
Ja genau...
die 12 Monate ALG1 sind Ende März abgelaufen.

L.G. Tobe
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candle.
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 10:35

Vor einigen Jahren gab es vom Jobcenter ein Portal, da konnte man sich anmelden, Dokumente für den Antrag ausdrucken und wegschicken. Mit dem Bürgergeld muß das ja ähnlich möglich sein.

Ich denke, das wäre der erste Schritt.

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Beitrag Mo., 08.05.2023, 10:39

kaja hat geschrieben: Mo., 08.05.2023, 10:06 So wie sich das liest, hast du in der Vergangenheit einige schlechte Entscheidungen getroffen die sich jetzt auswirken und die du dringend in Ordnung bringen musst.
Ich sehe bei Tobe keine "schlechten Entscheidungen". Die Situation in der sie jetzt ist, ist leider keine ungewöhnliche. Das trifft Viele, die länger krank sind als es Krankengeld gibt. Da hat man wenig eigene Gestaltungsmöglichkeiten oder Entscheidungen, die man treffen kann. Das Einzige was sie vielleicht ein bisschen besser hätte machen können ist, bereits im März Bürgergeld zu beantragen. Aber das ist nun vorbei und die Folgen sind nicht so tragisch, wie sich das jetzt erstmal anhört und sich anfühlt. Deshalb bringen Vorwürfe und "hättest Du mal dieses und jenes getan" nichts. Die Situation ist wie sie ist und jetzt gilt es erstmal "nur" den Jobcenter-Antrag zu stellen. Ich schreib das "Nur" in Anführungszeichen, weil das nicht gerade wenig Aufwand ist. Aber umso wichtiger ist es, jetzt so bald wie möglich anzufangen. Und sich vielleicht vor Ort die passende Hilfe zu suchen.

Und man muss sich übrigens auch gar nicht schämen dabei Hilfe zu suchen. Ich bin ja beruflich in dem Bereich tätig und es gibt wirklich Viele, die bei der Frage, welche Anträge gestellt werden müssen und wie man das macht, Hilfe brauchen. Ich hätte damit auch meine Schwierigkeiten, wenn ich nicht tagtäglich damit zu tun hätte. Auch die Antragstellung ist nicht ohne. Und es hilft enorm, wenn man jemand vor Ort hat, der da mit einem durch geht und ein bisschen den Blick von "außen" drauf hat.


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Beitrag Mo., 08.05.2023, 10:47

Energieschulden, die falsche Angabe zum Familienstand, die offene Forderung vom Finanzamt und die fehlende Aktion nach Ende der Zuschussberechtigung des ALG 1.

Das sind für mich durchaus Entscheidungen die ich nicht als "gut" bezeichnen würde.

Die Interpretation deinerseits ist allerdings nicht zutreffend. Es handelte sich meinerseits um eine Feststellung, nicht um einen Vorwurf. Zudem habe ich recht deutlich gemacht, dass mir das selbst sehr bekannt ist und Möglichkeiten zu Problemlösung genannt.

Es handelte sich bei allen meinen Vorschlägen um Stellen die bei Antragstellung und Ordnung in die Sache bringen unterstützen.

Deshalb verstehe ich noch weniger was dein Beitrag an mich bezwecken sollte.
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 11:17

Hallo Ihr Lieben,

bitte nicht streiten...
Wie gesagt ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar, damit ich meine Situation irgendwie wieder zurechtgebogen bekomme.
Ich weiß auch, daß ich einiges hätte anders machen sollen...
Aber es ist auch Tatsache, daß ich nicht vorhatte deutlich länger zu leben, als mir klar war, daß mein Schatz sterben wird.
Nun ist es aber so, daß ich eben doch noch lebe und nun mit meinen Tatsachen und Versäumnissen leben muss.
Wie mein Therapeut jetzt sagen würde,...
"Es ist, wie es ist."

Nun muss ich halt sehen wie es weitergehen kann...
Das große Problem von mir ist eben auch, daß ich mir ständig unsicher bin, wieder einen "Fehler" zu machen, weil ich auch nicht die Fragen im Antrag wirklich sicher verstehe.
Ich habe einfach Angst, dort etwas falsches anzukreuzen oder falsch zu verstehen und mir dadurch alles zu versauen.
Für mich sind solche Anträge absolutes Neuland und ich habe halt niemanden, den ich fragen könnte, wie etwas gemeint ist...

Zum Beispiel hier...
Bild

Die Ausfüllhilfe #8
besagt folgendes...
Bild

Daraus habe ich verstanden, daß ich "Nein" ankreuzen muß und ich auch gar nicht berechtigt bin Bürgergeld zu beantragen.
Ich bin bei solchen eigentlich simplen Fragen schon überfordert.

Auch habe ich keine aktuelle Nebenkostenabrechnung. Die letzte ist vom Jahr 2021 und seitdem ist alles deutlich teurer geworden und auch eine Mieterhöhung in der Zwischenzeit gekommen.
D.h. ich kann gar keine aktuellen Daten angeben, weil diese mir zum Teil noch gar nicht vorliegen :cry!:

Diese ganzen Prombleme auf die ich in einem Antrag stoße, machen mich schon wieder ferig und mutlos.

L.G. Tobe
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Beitrag Mo., 08.05.2023, 11:23

Da du kein Erwerbsminderungsrentner bist, mußt du wohl das "Ja" ankreuzen und dann werden die Krankmeldungen dorthin gemeldet. Das ist verwirrend, aber ich meine, dass du das so tun mußt, weil es sonst gar keinen Geldgeber für dich gäbe. Und wie lange du krank sein wirst, kannst du ja jetzt auch nicht wissen.

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Beitrag Mo., 08.05.2023, 11:40

Stelle doch den Antrag heute erstmal formlos.
Dann gilt das als Stichtag.

Der Vermieter schickt dir eine Kopie der Nebenkostenabrechnung. Hast du denn keine bekommen?



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Zuletzt geändert von reddie am Mo., 08.05.2023, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

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