Akute Krise in der Psychotherapie, Folgen für Therapeutin

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

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JaneDoe0481
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Akute Krise in der Psychotherapie, Folgen für Therapeutin

Beitrag Di., 13.02.2024, 22:41

Hallo alle zusammen,

ich habe hier schon länger mitgelesen und mich nun auch angemeldet, da ich eine dringende Frage habe und den Austausch hier immer als sehr hilfreich und freundlich empfinde.

Ich befinde mich u.a. aufgrund immer wiederkehrender Depressionen, einer posttraumatischen Belastungsstörung und Borderline seit einem Jahr in einer tiefenpsychologischen Psychotherapie. Im Moment geht es mir leider so schlecht, dass ich meiner Therapeutin nach jeder Sitzung versprechen muss, dass ich nächstes Mal wieder da bin.
Ich schätze sie sehr und möchte nicht, dass sie irgendwelche Probleme bekommt.
Meine Therapeutin hat mir ganz klar gesagt, dass sie ganz große Schwierigkeiten bekommt, wenn ich mich während der Therapie suizidieren würde. Sie sagte, sie würde dann ggf. ihre Approbation verlieren. Meine Frage hierzu ist nun, ob dies wirklich stimmt, oder ob sie das nur sagt, damit ich mir nichts antue, weil sie weiß, dass ich ihr keine großen Probleme machen möchte.
Ich habe hierzu schon im Internet recherchiert, aber keine aussagekräftigen Aussagen, die z.B. durch Gesetze belegt sind, gefunden.

Kann mir jemand sagen, ob sie wirklich richtigen Ärger bekommen könnte, wenn ich mir etwas antun würde?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da mich die Situation sehr beschäftigt.

Bis bald

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kaja
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Beitrag Di., 13.02.2024, 23:11

Ja, man würde grundsätzlich ermitteln, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der zum Tod ded Patienten geführt hat.

Grundsätzlich liegt es in Ihrer Verantwortung, dass Risiko der Eigengefährdung abzuschätzen und ggf. entsprechend zu handeln.

Allerdings gibst du deine Eigenverantwortung nicht an der Tür zur Praxis ab, d.h. wenn du nicht gewährleisten kannst, zum nächsten Termin zu erscheinen, solltest du das mit ihr besprechen.

Ich habe den Eindruck du verlagerst hier deine Entscheidung auf sie. Kann das sein?
After all this time ? Always.


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JaneDoe0481
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Beitrag Di., 13.02.2024, 23:21

Hallo kaja,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich würde nicht sagen, dass ich die Entscheidung auf sie verlagere. Ich kämpfe im Moment extrem und hangel mich durch von Tag zu Tag. Es fällt mir schwer, dieses Versprechen zu geben. Ich weiß selbst nicht, wohin mit mir.
Es interessiert mich nur, ob es da eine feste Rechtssprechung gibt, da ich die Verantwortung, die den Therapeuten allgemein damit übertragen wird, extrem finde.

Viele Grüße

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candle.
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Beitrag Di., 13.02.2024, 23:33

Hallo,

es ist ja nicht nur "strafrechtlich" schlimm, sondern auch emotional für Therapeuten und Angehörige.
Ich würde dir dringend raten selbständig akut stationär zu gehen.

Viele Grüße
candle
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Shukria
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 01:18

Kaja hat Recht. Du verschiebst die Prioritäten. Anstatt dir Gedanken zu machen ob und welche Konsequenzen auf die Therapeutin zukommen könnten, solltest du ehrlich sein zu ihr sein! und wenn du nicht zusagen kannst sicher bis zur nächsten Stunde dir nichts anzutun, in eine Akutklinik gehen.

Alles andere sind nur Nebenschauplätze oder „Spiele“

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 01:26

JaneDoe0481 hat geschrieben: Di., 13.02.2024, 23:21 Ich würde nicht sagen, dass ich die Entscheidung auf sie verlagere. Ich kämpfe im Moment extrem und hangel mich durch von Tag zu Tag. Es fällt mir schwer, dieses Versprechen zu geben. Ich weiß selbst nicht, wohin mit mir.
Wenn es dir so extrem schlecht geht, dann ist eine ambulante Therapie zur Zeit nicht die richtige Behandlung für dich.
Da benötigst du dringend die Rundumbetreuung einer Klinik.
Hast du außer deiner Therapeutin noch enge Kontakte zu Freunden, Familienmitglieder usw?
Hole diese ins Boot und lass dich von ihnen in eine Klinik fahren.

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alatan
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 08:16

@TE:
Es ist ganz allein deine Verantwortung, was du mit deinem Leben machst!

Eine juristische Verfolgung von Therapeuten bzgl. Suizid von Pat. gibt es nicht, schon gar keine Approbationsentzug, das ist ein dummes Märchen. Diese Aussage deiner Therapeutin zeigt leider eine Verwicklung mit ihr, die für dich nicht hilfreich ist.

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Sinarellas
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 08:50

alatan was redest du, natürlich ist es möglich, dass der Therapeut rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn sich ein Patient während der Zeit der Behandlung das Leben nimmt, insbesondere wenn es Hinweise gibt, dass der Therapeut fahrlässig gehandelt hat. Wie diese am Ende aussehen, kann man absolut nicht von außen sagen und kommt auf den Einzelfall an. Das ist kein Märchen und hat auch nichts mit einer Verwicklung zu tun, da interpretierst du zu viel rein.
..:..

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Montana
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 09:07

Die Therapeutin würde nicht "riesen Ärger kriegen". Denn ganz realistisch betrachtet kann sie ja gar nichts machen um dich dran zu hindern. Einzige weitere Möglichkeit wäre, einfach aufzuhören deine Therapeutin zu sein, also die Therapie abzubrechen. Dazu würde man Therapeuten quasi zwingen, wenn sie bei einem S* ihres Patienten fürchten müssten, ihre Approbation zu verlieren. Das wäre aber nicht im Sinne des Gesundheitssystems.

Sie kann dich halt auch nicht einfach so gegen deinen Willen in eine Klinik bringen lassen. Das geht nicht so einfach, und das ist gut so. Mein Ex hat z.B. mal versucht, mich auf solche Art aus dem gemeinsamen Haus zu kriegen. Da kam dann die Polizei, hat bei einem kurzen Gespräch mit mir festgestellt, dass mein Ex über meinen Zustand und meine Absichten gelogen hatte, und damit war das Thema erledigt.

Aber menschlich hätte es natürlich Folgen für deine Therapeutin. Das würde jeden Menschen belasten, ganz unabhängig davon, ob man sich eine persönliche Schuld geben würde oder von außen Vorwürfe zu hören bekäme. Das ist auch nichts, was Therapeuten "nicht dürfen", denn das kann man nicht abschalten. Genauso wenig wie das Rettungskräfte können die zu Unfällen gerufen werden.

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Philosophia
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 09:28

JaneDoe0481 hat geschrieben: Di., 13.02.2024, 23:21 Es interessiert mich nur, ob es da eine feste Rechtssprechung gibt, da ich die Verantwortung, die den Therapeuten allgemein damit übertragen wird, extrem finde.
Das interessiert mich allerdings auch. An alle, die meinen, es gibt diese Rechtsprechung: Könnt ihr das hier mal bitte belegen?
So richtig glaube ich da nicht dran: Es hat sich mal der psychisch kranke Vater einer Freundin umgebracht, nachdem ihm mit Entlassung aus einer Medikamentenentzugsklinik gedroht wurde. Er hatte wohl aber auch gegen Regeln verstoßen. Jedenfalls gabs hinterher keinerlei Ermittlungen gegen die Therapeutin in der Klinik. Meine Freundin hat sie natürlich schon in der Verantwortung gesehen. Aber wie gesagt - keinerlei Konsequenzen.
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münchnerkindl
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 10:46

JaneDoe0481 hat geschrieben: Di., 13.02.2024, 22:41 Meine Therapeutin hat mir ganz klar gesagt, dass sie ganz große Schwierigkeiten bekommt, wenn ich mich während der Therapie suizidieren würde. Sie sagte, sie würde dann ggf. ihre Approbation verlieren. Meine Frage hierzu ist nun, ob dies wirklich stimmt,

Ne, definitiv nicht.

Da müssste dem Therapeuten schon ein grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden das dann direkt zu dem Suizid geführt hat. Aber selbst wenn sowas stattgefunden HÄTTE, wie will man denn da beweisen dass das so war, in einer Therapie die immer unter 4 Augen stattfidet, und selbst wenn in einem Abschiedsbrief irgendwelche Anschuldigungen wegen Fehlverhalten kämen könnte sich der Therapeut vermutlich immer ncoh drauf rausreden dass das erfunden war.

Also ganz klares Nein. Suizid ist bei gewissen psychischen Krankheiten kein seltenes Vorkommen und da auch eine gute Psychotherapie keine Wunderheilung von Suizidgedanken und Lebensmüdigkeit ist gibt es keinerlei Grund da einen Therapeuten zu belangen.

Also in diesem Bereich erzählt dir dir Therapeutin etwas das frei erfunden ist.

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münchnerkindl
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 10:48

kaja hat geschrieben: Di., 13.02.2024, 23:11 Ja, man würde grundsätzlich ermitteln, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der zum Tod ded Patienten geführt hat.


Das ist aber kaum ermittelbar da die Therapie ja unter 4 Augen, ohne Zeugen, Aufnahmegeräte etc stattgefunden hat. Selbst sehr grobes Fehlverhalten lässt sich schwer gerichtsfest nachweisen, da der Therapeut es einfach nur leugnen muss und es keine Beweise gibt. In D herrscht das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten".

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Philosophia
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 10:53

münchnerkindl hat geschrieben: Mi., 14.02.2024, 10:46 Also ganz klares Nein. Suizid ist bei gewissen psychischen Krankheiten kein seltenes Vorkommen und da auch eine gute Psychotherapie keine Wunderheilung von Suizidgedanken und Lebensmüdigkeit ist gibt es keinerlei Grund da einen Therapeuten zu belangen.

Also in diesem Bereich erzählt dir dir Therapeutin etwas das frei erfunden ist.
Das glaube ich nämlich auch, auch wenn ich es nicht weiß. Aber das leuchtet mir am meisten ein.
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Shukria
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 10:57

Zudem könnten dann alle Psychiatriestationen schließen… Hast du zb eine Vorstellung davon das sich öfters mal Menschen die in Psychiatrischen Tageskliniken oder sogar auf geschlossenen Stationen behandelt werden, dennoch suizidieren…,?

Dann müssten diese Einrichtungen Deutschlandweit wohl alle geschlossen werden wenn es da eine rechtliche Konsequenzen wie Entzug der Approbation oder Betriebserlaubnis gäbe.

Es wird ein Bericht geschrieben was gesprochen wurde und wie man reagiert hat, ob man sich Netatung geholt hat… fertig. Mehr passiert rechtlich nicht.


kaja
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Beitrag Mi., 14.02.2024, 11:07

Ich sagte ja auch nicht, dass die Ermittlungen zielführend sind.

Erstatten die Angehörigen Anzeige wegen eines Behandlungsfehlers, muss die Justiz reagieren. Was am Ende dabei rum kommt, ist eine andere Sache.

Ich denke trotzdem dass die ganze Thematik nur eine Verlagerung auf die Therapeutin ist. So lange Zweifel an der eigenen Entscheidung bestehen (was ja grundsätzlich gut ist) wird abgewogen und ausgelagert.

Das eigentliche Thema ist hier mMn nicht die Auswirkung auf die Therapeutin.
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