Wechsel der Krankenkasse während der Therapie

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Wechsel der Krankenkasse während der Therapie

Beitrag Mi., 15.10.2008, 16:15

In den nächsten Wochen werde ich bei meiner GKV einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Allerdings bin ich noch bei meinem Vater mitversichert und er hat vor kurzem nebenbei erwähnt, dass er in den nächsten Monaten vorhat die KK zu wechseln. Wann genau weiß ich aber nicht und möchte auch nicht genauer nachfragen.Ich weiß nur, dass es sich ebenfalls um eine GKV handelt.
Müsste ich dann einen neuen Antrag stellen oder wird der "alte" von der neuen KK übernommen? Oder verfällt der Antrag dann womöglich?

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Beitrag Sa., 18.10.2008, 15:02

Hallo nochmal!
Ich hab mich die Tage bei der kassenärztlichen Vereinigung BW erkundigt. Hier die Antwort, falls auch jemand von euch ein ähnliches Problem hat:

Hallo Frau XX,

Grundsätzlich ist bei Kassenwechsel die Übernahme der Genehmigung einer Psychotherapie durch die neue Kasse über die Sozialgesetzgebung geregelt. Die neue Kasse muss die Therapiekosten übernehmen. Nur das Procedere unterscheidet sich bei den einzelnen Kassenverbänden.

So gehen Sie vor:
Die neue Kasse muss wissen, dass eine Therapie beantragt bzw. genehmigt wurde. Sie teilen der neuen Kasse mit, dass eine Therapie von der "alten Kasse" genehmigt wurde. Diese fordert von der bisherigen Kasse Ihre Unterlagen an. Manche Kassen möchten aber vom Therapeuten nochmal einen (formlosen) Antrag. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Sie müssten daher bei der neuen Kasse die Einzelheiten erfragen.

Dann erteilt die neue Kasse eine erneute Genehmigung über die noch nicht durchgeführten Stunden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage ausreichend beantworten konnte und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

XX
Sachbearbeiterin
Sachgebiet Beratung - Genehmigung - Prüfung
Geschäftsbereich Qualitätssicherung [/i][/i]

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Soli
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Beitrag Fr., 22.05.2009, 20:31

Hallo!

In diesem Zusammenhang beschleicht mich eine ... hm.... kreative.... .... Idee.

Was, wenn man nach Therapieende die Kasse wechselt und eine neue Therapie bei der neuen Kasse beantragt. Könnte man so nicht theoretisch die 2-Jahres-Frist umschummeln? Nur theoretisch versteht sich!

Kreative Grüße

Soli
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schmetterling.1983
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Beitrag Fr., 22.05.2009, 21:20

Könnte man so nicht theoretisch die 2-Jahres-Frist umschummeln?
gute Idee, aber bekommen die nicht alle alten Unterlagen?
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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ver.zweifelt
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Beitrag Fr., 22.05.2009, 21:26

nein, die kassen tauschen sich im normalfall nicht untereinander aus, nur wenn die andauernde therapie noch nicht abgeschlossen ist, dann grenzen sie die kosten ab.
bei einem KV wechsel ist eine kündigungsfrist einzuhalten, immer zum ende des übernächsten monats, insofern ist das zu berücksichtigen.

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(V)
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Beitrag Fr., 22.05.2009, 23:24

Vielen Dank für diesen Thread, hatte genau die gleiche Frage. Hat mir sehr geholfen. Denn ich werde jetzt für Kind Therapie beantragen bzw. gleichzeitig eine für mich, und bald - nach der Scheidung - wird die Krankenkasse wechseln. Das hat mich schon im Vorfeld besorgt...

Vielleicht kennt sich einer zufällig aus, wie das mit Kind, Krankenversicherungen und Ex-Mann ist? Für mich hnoch ein Buch mit 7 Siegeln. Noch sind wir beide (Kind und ich) über den Noch-Ehemann versichert. Und danach? Kann das Kind bei ihm versichert bleiben, selbst wenn er kein Sorgerecht hat? Muss ER dann alles für sie (z.B. ihre Thera?) beantragen? Etc.
Falls sich jemals wirklich gut auskennt, gerne auch per PM.

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ver.zweifelt
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Beitrag Fr., 22.05.2009, 23:36

wenn ihr getrennt seit, und du eine neue KV abschliesst, wird das Kind bei dir versichert.

wenn er privatversichert ist, wird es etwas komplizierter, da besser einen fachmann befragen!

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Stöpsel
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Beitrag Mo., 01.06.2009, 13:39

Hallo,
In diesem Zusammenhang beschleicht mich eine ... hm.... kreative.... .... Idee.

Was, wenn man nach Therapieende die Kasse wechselt und eine neue Therapie bei der neuen Kasse beantragt. Könnte man so nicht theoretisch die 2-Jahres-Frist umschummeln? Nur theoretisch versteht sich!
Meint ihr echt, sowas geht? Muß man nicht angeben, ob man vorher Therapie gemacht hat? Bzw. bekommen das nicht Gutachter oder kassenärztliche Vereinigung mit? Ich mein, vielleicht geht es bei der Beantragung gut, aber wenn es im Nachhinein doch irgendwie rauskommt, hat man nen ganz schönen Batzen Kosten an der Backe kleben. Und wer weiß was sonst noch...
Aber vielleicht bin ich in solchen Sachen zu "schisserig".

Viele Grüße

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carö
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Beitrag Mo., 01.06.2009, 14:11

hallo stöpsel,

nein ich denke die bekommen das nicht mit, v.a. nicht, wenn die therapie beendet ist, aber auch sonst nicht. wir haben ja noch nicht mal diese gesundheitskarte, die eben zu diesen datenzusammenführungszwecken eingesetzt werden wird.

ich habe auch die KK gewechselt, weil es bei der alten KK theater mit dem gutachter gab, der wollte die 3. verlängerung nicht mehr bewilligen bzw. nur mit großem gezerre, obwohl es mir gesundheitlich sehr schlecht ging. dann halt lieber einen stationären aufenthalt genehmigen, fällt halt nicht mehr in den kompetenzbereich desselben gutachter.... so machen die das dann das sind auch nur menschen, die besorgt sind, ihr budget nicht einhalten zu können und reagieren dann restriktiv, wo es sachlich evtl nicht angezeigt ist. genau an so einer stelle finde ich, muss die kundensouveränität auch greifen können. ich war höchst unzufrieden mit dieser KK und bin deshalb gewechselt. bei der neuen musste ich nicht angeben, ob ich in therapie war oder nicht. sowas wird bei privaten KK abgefragt und ist dann gern ein ausschlussgrund für eine mitgliedschaft.
habe dann zwar die frist von zwei jahren eingehalten und habe einen neuen antrag bei der neuen KK gestellt. hätte aber ebensogut auch schon viel früher dort einen neuen antrag stellen können. was ich aber auch nicht wusste war, dass die gutachter ja auch wechseln. es ist unwahrscheinlich, wieder an denselben gutachter zu geraten.

LG
caro
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)


Vinterbarn
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Beitrag So., 13.08.2017, 21:52

Hi... Jahre später, aber ich greife das Thema jetzt einfach nochmal auf, weil mir seit heute dasselbe im Kopf schwirrt... :)
carö hat geschrieben: Mo., 01.06.2009, 14:11 nein ich denke die bekommen das nicht mit, v.a. nicht, wenn die therapie beendet ist, aber auch sonst nicht. wir haben ja noch nicht mal diese gesundheitskarte, die eben zu diesen datenzusammenführungszwecken eingesetzt werden wird.

ich habe auch die KK gewechselt, weil es bei der alten KK theater mit dem gutachter gab, der wollte die 3. verlängerung nicht mehr bewilligen bzw. nur mit großem gezerre, obwohl es mir gesundheitlich sehr schlecht ging.
Same! Aber meine Therapie ist eben noch nicht beendet, sondern wir befinden uns auch gerade im "Streit" mit der KK, wenn ich das mal so sagen kann, was eine Verlängerung betrifft. Ich hatte schon im Mai diesen Jahres vor zu wechseln (freiwillig versichert da 23, ab Okt. 2017 durch Studium wuider familienversichert bis 25), habe es dann aber doch sein lassen. Das aber mit der KK jetzt, dieser ganze Zirkus der gerade veranstaltet wird, davon habe ich mal wieder die Schnauze voll. Sie waren nicht immer schlecht, haben aber eben oft "rumgebockt" und jetzt ist das Fass übergelaufen. ;)
dann halt lieber einen stationären aufenthalt genehmigen, fällt halt nicht mehr in den kompetenzbereich desselben gutachter....
Davor habe ich auch "Angst". Aber der wird wohl als letztes wissen, was für mich das Beste ist. So etwas kotzt mich an, sorry für den Ausdruck. Kennen die Patienten nichtmal selbst. Ich würde mich schon in einen stationären Aufenthalt begeben, wenn ich es für nötig halte, was ich vergangenes Jahr auch schon getan habe.
habe dann zwar die frist von zwei jahren eingehalten und habe einen neuen antrag bei der neuen KK gestellt. hätte aber ebensogut auch schon viel früher dort einen neuen antrag stellen können. was ich aber auch nicht wusste war, dass die gutachter ja auch wechseln. es ist unwahrscheinlich, wieder an denselben gutachter zu geraten.
Also könnte die neue KK meine Therapie quasi ohne Probleme verlängern? Oder sogar ganz neu beantragen? :gruebel:
Habe mich schon etwas informiert, wie es mit PT bei denen aussieht... nicht gerade schlecht, wie ich finde.
Und ich weiß auch, dass ich meine Therapeutin auf meiner Seite habe.


Liebe Grüße,
Louisenkind :freude:
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lisbeth
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Beitrag Mo., 14.08.2017, 06:27

Louisenkind hat geschrieben: So., 13.08.2017, 21:52 Habe mich schon etwas informiert, wie es mit PT bei denen aussieht... nicht gerade schlecht, wie ich finde.
Bist du privat/ über Beihilfe versichert?
Denn bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es da eigentlich keine nennenswerten Unterschiede. Da ist grundsätzlich der Leistungsrahmen durch die Psychotherapie-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Manche Kassen sind ein wenig unkomplizierter als andere, manche sind "kulanter", aber im Großen und Ganzen steht der Rahmen fest.

Bei privaten Kassen kann das glaube ich schon von Kasse zu Kasse sich unterscheiden, was und wieviel übernommen wird...
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
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Beitrag Mo., 14.08.2017, 08:10

Hallo lisbeth, habe im Nachhinein dann auch gelesen, dass es sich da um ein Angebot der privaten KK handelt. :roll:
Gesetzlich versichern kann man sich da aber auch.
Und es gibt ja auch Kassen, die nichtmal die erste Verlängerung übernehmen wollen und sich querstellen, das kann echt variieren zwischen den KK. Habe aber von meinem Vater gehört, dass die sehr gut sein soll und ich hatte eben schon oft über einen Wechsel nachgedacht. Hatte z.B. mal eine Operation und konnte kaum laufen danach, die KK hätte mir einen Krankentransport schicken müssen, um zum wöchentlichen Verbandswechsel zu kommen, die haben keinen Finger krumm gemacht. Und das war nicht das einzige Mal.

Naja, jedenfalls frage ich mich jetzt, wie das mit der Verlängerung aussieht, wenn ich wechsel.
Habe momentan auch noch ein paar Sitzungen.


Liebe Grüße,
Louisenkind
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Bernd4
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Beitrag Fr., 06.05.2022, 06:27

Wenn ich alle 4 probatorischen Sitzungen aufgebraucht habe, und nochmal 2-3 brauche, kann ich einfach meine gesetzliche Krankenkasse wechseln und der Zähler ist wieder auf 0?

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lisbeth
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Beitrag Fr., 06.05.2022, 06:45

Bernd4 hat geschrieben: Fr., 06.05.2022, 06:27 Wenn ich alle 4 probatorischen Sitzungen aufgebraucht habe, und nochmal 2-3 brauche, kann ich einfach meine gesetzliche Krankenkasse wechseln und der Zähler ist wieder auf 0?
Hallo Bernd,
die probatorischen Sitzungen sind pro Therapeut*in. Dh wenn du dir noch jemand anders anschauen willst, dann gibt es für diese Person auch 4h. Theoretisch kannst du dir so viele Therapeut*innen anschauen wie du willst. Praktisch würde ich dann aber doch die Frage stellen, welchen Nutzen das haben soll.

Wenn es dir darum geht, bei einer Person mehr als 4 Probestunden zu machen, da kommt ja idR noch die Sprechstunde dazu, das heißt das sind dann insgesamt 5h. Wenn dir das nicht reicht um eine Entscheidung zu treffen, dann würde ich das mit dem/der Therapeuten/in besprechen und eher versuchen, die offenen Fragen zu klären, bzw. mich fragen warum ich bei dieser Person nach 4h noch so viele offene Fragen habe. Eventuell ist das dann nicht die passende Person für dich?
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LovisTochter
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Beitrag Fr., 06.05.2022, 06:47

Magst Du mal genauer erklären was Du meinst?
Probatorik ist ja eigentlich dafür da umeinander kennenzulernen, Anamnese, evtl. auch schon Diagnostik. Danach folgt dann eine Kurzzeittherapie mit 12 Stunden. Die, bei festgestelltem Therapiebedarf immer bewilligt wird.

Wenn es Dir darum geht, noch mehr Therapeuten kennenzulernen, dann ist das überhaupt kein Problem, denn Du kannst die 4 probatorischen Sitzungen bei so vielen Therapeuten wie Du brauchst, bis es wen passenden gefunden hat, nehmen. Niur halt nicht mehr als 4 Stunden pro Therapeut*in.

Ein Wechsel der KK ist, meines Wissens nach, total unsinnig, weil die sich eben doch miteinander austauschen. Sonst würde es ja ein lustiges hin und hergewechsel zwischen den KKs geben und die festgelegten Kontingente wären komplett obsolet. Die Kontingente sind zwar auch nur Richtwerte, aber leider klammern sich da viele KKs, aber auch Therapeut*innen dran und so hält sich die Mähr von der 2-Jahres Sperre nach aufgebrauchtem Kontingent leider nach wie vor.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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