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Mi., 03.04.2024, 10:31
Was soll das für ein Lehrbuch sein???
"Probleme mit Geschlechtsidentität" ist so schwammig formuliert, dass ich um eine OP-Maske wette, dass das dort so nicht vorzufinden ist.
Wohlgemerkt: Bis 2011 mussten sich Transexuelle für einen Wechsel eines Eintrags, den es nur gibt, weil der Staat ihn bislang verlangt, sterilisieren lassen.
Und die Verfassung sieht eben vor, dass niemand wegen seines Geschlechts/Geschlechtsidentität zu diskriminieren sei. Niemand.
Was die Systematik des GG angeht, besteht dabei nicht einmal so viel Unterschied zur Impfpflicht. So kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes sehr wohl der Zugang aufgrund des Geschlechts verwehrt werden. Bisher und auch zukünftig. Und so kann es bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch Impfpflichten geben. In D wurde jedoch eine allgem. Impfpflicht, was COVID
angeht, nicht einmal beschlossen, so dass darüber dann auch nicht zu entscheiden war, ob das verfassungsgemäß gewesen wäre.
Und natürlich bezieht sich das Verfassungsgericht dabei auf rechtliche Aspekte und den langjährigen Forschungsstand, der auch in bisherigen Entscheidungen dargelegt ist.
Mit der bloßen Anzahl hat das nichts zu tun, weil Grundrechte für jeden (m/w/d) gelten. Für jeden (m/w/d).
Und darüber (sog. Güterabwägung, wenn verschiedene Grundrechte kollidieren) entscheidet im Zweifel das Gericht und nicht irgendwelcher Feministen, die je nach Ausrichtung, andere Gruppen exkludieren.
Bei euch in Ösingen kann das anders sein, aber ich finde das recht ausgewogen.
Liebe Grüße
stern
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