Nur Hälfte der Stunden bewilligt

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Haithabu
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Nur Hälfte der Stunden bewilligt

Beitrag Fr., 26.01.2018, 09:56

Ich frage mich, ob das wirklich so selten ist, denn sowohl in der foreninternen als auch googleweiten Suche habe ich wenig dazu gefunden.
Mein Therapieantrag wurde nach den neuen Richtlinien als Erstantrag für eine analytische Psychotherapie gestellt. Dies hätten also - für mich beruhigende - 160 Stunden sein sollen. Es kam Nachricht über das Einschalten eines Gutachters und dann die Krankenkassenpost, dass 80 Stunden bewilligt seien. Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse antwortete mir auf eine entsprechende Nachfrage in einem Tonfall, der auf völlige Undankbarkeit meinerseits schließen ließ, dass sie mir die Gründe nicht sagen darf :?:
Mein Therapeut erfasste glaube ich nicht die Dringlichkeit der von mir doch sehr zaghaft formulierten Frage danach und meinte nur, das hätte nichts mit mir zu tun.
Dennoch hat es ja mit mir zu tun und von "sooo schlimm ist es ja nun auch nicht, dass ich gleich 160 Stunden brauche" bis zu "ist eh ein hoffnungsloser Fall, sollen sie es halt mal noch ein paar Stündchen versuchen" tun sich in mir gedankliche Abgründe auf.
Also kennt das jemand? Ist das jetzt tatsächlich neue "Mode"?

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isabe
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Beitrag Fr., 26.01.2018, 16:05

Mein erster Analytiker hat mir damals (2011) gesagt, dass - bei mir wurden damals allerdings die beantragten 160h bewilligt - Gutachter häufig nur 80h bewilligen, wenn sie annehmen, dass die Analyse eventuell nicht durchgehalten wird, z.B. wegen Sucht usw. Der richtige Ansprechpartner dafür ist allerdings dein Analytiker; der kann dir gneau erklären, warum der Gutachter skeptisch ist. - "Nichts mit dir zu tun" ist natürlich eine Umschreibung, die heißt: "Es hat was mit Ihnen zu tun, aber ich möchte Ihnen das nicht erläutern". Denn natürlich HAT es was mit dem Patienten zu tun - zumindest aus der Sicht des Gutachters. Ob der richtig liegt oder nicht, ist eine andere Frage. Aber er entscheidet über die bewilligten Stunden, und er entscheidet, indem er sich ein Bild von dir macht.

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sandrin
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Beitrag Fr., 26.01.2018, 17:39

Wie bist du denn versichert?

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Haithabu
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Beitrag Fr., 26.01.2018, 17:51

Ich bin gesetzlich versichert.
Danke für deine Antwort isabe, ich hoffe, dass bei keinem der Beiden (Therapeut/ Gutachter) die Annahme entstanden sein könnte, dass ich es nicht ernst meine mit der Therapie. Das mit der Sucht ist (trotz vielleicht gegenteilig wirkendem Eindruck in meinem Blog) eigentlich kein Thema.
Es war die erste Stunde nach der Probatorik, es kann sein, dass er es mir nicht wirklich sagen wollte. Er winkte auch lässig ab und meinte eine Verlängerung wäre kein Thema. Für mich ist das aber sehr wohl ein Thema. Da werde ich noch mal weniger zaghaft nachfragen müssen ;)

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sandrin
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Beitrag Fr., 26.01.2018, 18:29

Verstehe. Ich meinte nur, weil es bei der Beihilfe und privaten Krankenversicherung normal ist, erst 80 Stunden zu bekommen. Hätte ja sein können, dass es daran liegt.

Aber ich würde dir raten, eine Erklärung einzufordern, weil ich finde, dass du ein Anrecht darauf hast. Es beschäftigt dich ja und das wird so lange so bleiben, wie du keine Erklärung hast.

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Echolotin
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Beitrag Fr., 26.01.2018, 21:06

Bei mir war es so, dass ich mit 25 Stunden TP angefangen habe, der Umwandlungsantrag in analytische PT wurde dann mit 55 Stunden genehmigt (also erstmal ein Kontingent von 80 Stunden), das war noch nach der alten Richtlinie und mit Einschaltung eines Gutachters. Der weitere Antrag wurde mit 80 Stunden genehmigt. Da wurde kein Gutachten angefordert.
Also wie bei dir auch in 80 Stunden Schritten.

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Beitrag Fr., 26.01.2018, 23:50

Haithabu hat geschrieben: Fr., 26.01.2018, 09:56 Dennoch hat es ja mit mir zu tun und von "sooo schlimm ist es ja nun auch nicht, dass ich gleich 160 Stunden brauche" bis zu "ist eh ein hoffnungsloser Fall, sollen sie es halt mal noch ein paar Stündchen versuchen" tun sich in mir gedankliche Abgründe auf.
Ich finde du "romantisierst" das etwas.
Dein Therapeut schreibt irgendwas über dich in einen Therapieantrag... was immer das genau ist, wirst du wahrscheinlich nicht erfahren...

(ich habe es einmal erfahren, weil meine Krankenkasse so dämlich war, den Antrag an mich anstatt an meinen Gutachter zu schicken... :lol: )

Naja, was er da rein schreibt, in wie weit das überhaupt auf dich zutrifft...
und das ist die Grundlage auf die dein Gutachter .... der dich überhaupt nicht kennt, die Entscheidung fällt. Dazu hat er Vorschriften, die er einhalten muss usw.
Also es sind diese paar Zeilen (die du noch nicht mal kennst) auf die jetzt die Bewilligung der Hälfte der Stunden beruht.
Der Gutachter betreut meistens ein ganz Gebiet und hat einen ganzen Stapel von diesem Zettelkrams auf dem Tisch....


Also in der Verhaltenstherapie kenn ich das auch nur so, dass man die Therapie stückchenweise genehmigt bekommt. Also da gibt es 80 Stunden insgesamt und erst kriegt man 20 Stunden bewilligt, dan 40 Stunden bewilligt, dann eventuell noch mal 40... bei mir wurden maximal 40 Stunden bewilligt und dann musste ein neuer Antrag geschrieben werden...

Das liegt daran, dass man schauen will, wie weit der Patient, die Stunden überhaupt in Anspruch nimmt... ob sich nach den Stunden schon eine Besserung eingestellt hat oder nicht....

[Das sind ja bei wöchentlichen Termin mehr als 3 Jahre... :staun: ist das denn so normal in der analytischen Therapie? Wow. Das hätte ich jetzt nicht gedacht.]

Ansonsten wenn das da echt so normal mit der 160 Stunden auf einmal bewilligen ist... kann man ja auch Widerspruch einlegen...
"You cannot find peace by avoiding life."
Virginia Woolf

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Solage
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 00:05

Gutachter , die für die Krankenkasse tätig werden und einen gar nicht kennen, beziehen sich auf die Anträge der Therapeuten. Das hat mit deren Geschick und Motivation zu tun.
Wenn ein Therapeut schwammig formuliert und die Wichtigkeit einer Therapie nicht ordentlich unterstreicht, dann können die Gutachter auch nichts dafür. Die hängen sich doch an die Anträge an. Werden die nicht deutlich ausformuliert, dann ...

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lisbeth
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 08:05

Solage hat geschrieben: Sa., 27.01.2018, 00:05 Das hat mit deren Geschick und Motivation zu tun.
Wenn ein Therapeut schwammig formuliert und die Wichtigkeit einer Therapie nicht ordentlich unterstreicht, dann können die Gutachter auch nichts dafür. Die hängen sich doch an die Anträge an. Werden die nicht deutlich ausformuliert, dann ...
Es gibt auch Gutachter, die einfach Idioten sind und sich doch für allmächtige Götter halten. Egal wie gut und strukturiert der Antrag den Therapiebedarf und die -planungen darlegt. Die Gutachter 'müssen' auch mal ablehnen, um ihre Daseinsberechtigung zu unterstreichen. Die leben ja sehr gut von diesen Gutachten.
Der Fehler liegt mehr im System selbst als in der Formulierungskunst der Therapeuten. Ein wirklicher Schulterblick findet durch diese Gutachterei ja sowieso nicht statt.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott


isabe
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 08:08

Solage:
Das ist eine Allmachtsphantasie, anzunehmen, der eigene Analytiker hätte es in der Macht, den eigenen Antrag so zu schreiben, dass er in jedem Falle bewilligt wird. Und diese Phantasie beinhaltet, dass Gutachter immer irgendwie einen guten Job machen, der darin besteht, den perfekten Patienten und den perfekten Analytiker in ihrer Perfektion zu bestätigen, indem alles durchgewunken wird. Das ist aber gar nicht der Auftrag der Gutachter. Das System legitimiert sich dadurch, dass es auch Ausschuss produziert. Freu dich, dass du nicht zu diesem Ausschuss gehörst.

Gutachter haben genauso narzisstische Eigenschaften wie andere Therapeuten auch, und es finden ähnliche Übertragungen statt. Der Unterschied zu Normalsterblichen ist, dass ihre Macht unbeschreiblich groß ist - dafür, dass sie damit mit relativ wenig Aufwand relativ viel Geld verdienen.


Marilen
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 10:27

Ich habe nach KZT sofort die ersten 160 auf einen Schlag bekommen, bzw 135, denn die ersten 25 wurden da abgezogen.
Auch die Verlängerungen gingen ohne Weiteres durch.
Worans lag: keine Ahnung.

In der TFP die ich mal machte lief das ganz anders, da musste die damalige Therapeutin um jede Stunde kämpfen.

Worans lag: keine Ahnung

Scheint alles relativ willkürlich zu sein.
Rabbi Nachman lehrt uns etwas Bahnbrechendes. Wenn es schwer wird, bleibt dir nur noch eines: Sei glücklich und freue dich.

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sandrin
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 12:31

Wie auch immer - Tatsache ist, dass du es gerne wissen möchtest (ich würde das auch!) und dass du auch ein Recht darauf hast zu wissen, was in diesem Antrag bzw. auch in der Antwort darauf stand. DAS ist meines Erachtens der Knackpunkt, weil hier schon wieder ein Machtgefälle zwischen Therapeut und Patient entsteht, das ich so nicht akzeptieren könnte.


Marilen
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 12:46

Naja, Frage ist, würdest du es auch wissen wollen wenn die 160 Stunden gleich bewilligt worden wären oder ist es eher eine Vertrauensfrage?
Rabbi Nachman lehrt uns etwas Bahnbrechendes. Wenn es schwer wird, bleibt dir nur noch eines: Sei glücklich und freue dich.

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sandrin
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 13:56

Es geht ja um eine Abweichung dessen, was eigentlich angepeilt wurde, und da würde ICH schon wissen wollen, was der Grund dafür ist.

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Haithabu
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Beitrag Sa., 27.01.2018, 17:55

~~~ hat geschrieben: Fr., 26.01.2018, 23:50
[Das sind ja bei wöchentlichen Termin mehr als 3 Jahre... :staun: ist das denn so normal in der analytischen Therapie? Wow. Das hätte ich jetzt nicht gedacht.]

Ansonsten wenn das da echt so normal mit der 160 Stunden auf einmal bewilligen ist... kann man ja auch Widerspruch einlegen...
Ich weiß nicht, ob eine Mindestfrequenz von zwei Wochenstunden vorgeschrieben ist, aber in meinem Fall habe ich zwei Stunden pro Woche. Diese erhöhte Frequenz ist der Grund dafür, dass es direkt so viele Stunden sind in dieser Therapieform.
Ich war beim ersten Lesen aber auch ganz schön verblüfft :-D

Er sagte auf meine Frage, was der Gutachter denn als Begründung für diese Teilbewilligung angegeben hat, dass es nichts mit mir zu tun habe, sondern die Gutachter allgemein mit den neuen Richtlinien ihrer Wichtigkeit etwas enthoben wären und er das als Signal interpretiert "Huhu, ich habe aber doch was zu sagen." Und ich solle mir keine Sorgen machen, eine Verlängerung wäre kein Problem.

Es würde mich also beruhigen, wenn es tatsächlich so wäre, dass das nun neuerdings vermehrt auftritt, deshalb fragte ich nach.

Denn ich merke schon, dass ich mich sehr unter Stress setze jetzt ja ganz eilig alles zu schaffen, denn 1/4 der bewilligten Stunden sind schon nach zwei Monaten um. Und ich sehe einer etwaigen Verlängerung eben nicht so lässig entgegen, denn besagter Gutachter wird ja diesen Einschnitt nicht mit seinem eigenen Machtgehabe begründet haben (sollte ich dieser Interpretation folgen wollen), sondern eben doch einen bei mir liegenden Grund angeführt haben. Und da kommt dann meine Phantasie ins Spiel.

Wenn die 160 Stunden direkt bewilligt worden wären, gäbe es ja keine Frage Marilen. Aber das fehlende Vertrauen ist auf jeden Fall ein Thema von mir. Wenn auch nicht in die Schreib- und Formulierkünste des Therapeuten, sondern eher dahingehend, dass er mir das verschweigt, weil es mich verunsichern könnte etc.
Aber wie schon geschrieben, vermutlich war der Zeitpunkt meiner Frage nach drei Monaten Pause in denen sich mein Zustand auch von recht stabil zu desolat entwickelte, nicht gerade der Günstigste.

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