Nachteile durch Psychotherapie auf Krankenkasse? (Ö)

Spezielle Fragen zur Lage in Österreich

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Vento
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Nachteile durch Psychotherapie auf Krankenkasse? (Ö)

Beitrag Di., 25.02.2014, 15:49

Hallo,


ich habe nun ein paar Stunden psychotherapeutische Behandlung hinter mir und nun geht es darum, die Psychotherapie bei der Krankenkasse zu beantragen.

Ich bin mir gerade eben aber ziemlich unsicher, ob ich das wirklich tun sollte.

Ich bin bei meinen Eltern mitversichert und weiß nicht genau, ob sie es automatisch erfahren würden, wenn ich eine Therapie beginnen würde. Ich habe nicht vor, es ihnen zu sagen und möchte wirklich nicht, dass sie irgendwann Post bekommen. Sollte ich lieber das eine Jahr warten, bis ich selbst versichert bin und dann die Therapie beginnen?
Gibt es da überhaupt versicherungstechnische Nachteile, wenn ich nebenbei eine Psychotherapie laufen habe und mich dann selbst versichern muss?

Die wichtigere Frage, die sich mir stellt ist aber, ob ich in meinem späteren Leben irgendwelche Konsequenzen zu fürchten habe, wenn ich eine Psychotherapie beginne. Ich studiere Medizin und konnte bis jetzt nichts dazu finden, ob eine Therapie bei der Berufswahl nachteilig ist, vielleicht weiß einer von euch näheres bzw ob es allgemeine Nachteilie gibt (abgesehen von einer Verbeamtung)


Danke schon mal für eure Antworten

(Hinweis Admin: Betreffzeile präzisiert)

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Vento
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Beitrag Di., 25.02.2014, 15:52

Übringens geht es um eine rez. Depression

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sandrin
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Beitrag Di., 25.02.2014, 15:56

Also, wenn du dich später privat versichern möchtest, bekommst du ein Problem. Wobei: Wenn du schon probatorische Sitzungen hattest und eine Diagnose (und die auch noch rezidivierend ist) da ist, dann ist es eigentlich eh schon aktenkundig. Auch bei der Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann es zu Problemen kommen.

Ist grässlich, ich weiß. Bin Beamtin und weiß das. Bei mir ging es zum Glück gut.

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Tröte
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Beitrag Di., 25.02.2014, 16:55

es kommt auf den zeitraum an...wenn man mit beispielsweise mit 18 eine therapie macht und mit 30 dann in die pkv wechseln möchte, dann gibt es keine probleme, weil man den zeitraum der gesundheitsfragen auf 2 bzw. 5 jahre beschränkt hat.

aber die frage ist, geht es hier um gesetzliche oder private krankenversicherung ?
gesetzlich ist kein problem, privat kommt es wie o. gesagt auf den zeitraum drauf an.
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sandrin
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Beitrag Di., 25.02.2014, 16:58

Stimmt, bei Psychotherapie waren es bei mir 5 Jahre.
Bei der Verbeamtung gab es gar keinen Zeitraum.

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Miesel
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Beitrag Di., 25.02.2014, 17:17

Muss man das denn angeben beim Job?
Ich weiß, dass manchmal gefragt wird, aber ich war der Meinung, dass das zu den Fragen gehört, die man nicht (wahrheitsgemäß) beantworten muss.

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sandrin
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Beitrag Di., 25.02.2014, 17:18

Bei der Verbeamtung machst du dich strafbar, wenn du es nicht angibst.

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maya-sophie
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Beitrag Di., 25.02.2014, 17:50

Hallo Leute!

Ich studiere etwas im Personalbereich und habe auch ziemlich umfassende Arbeitsrechtvorlesungen und -prüfungen.
Deswegen kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, dass man nur auf die Fragen in einem Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß antworten muss, die in einem direkten und engen Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle stehen. Das heißt, dass man beispielsweise als Maler ehrlich auf die Frage nach Rückenleiden antworten muss. Wenn es den Beruf behindern sollte, gibt es sogar eine Offenbarungspflicht in Gesundheitsangelegenheiten.

Bei einer rez. Depression hat aber der Arbeitgeber in aller Regel kein Recht dazu, dich danach zu fragen. Sollte er es dennoch tun, dann hast du zwei Möglichkeiten.
1. Du antwortest einfach gar nicht und gibst es damit leider indirekt zu.
2. Du lügst. In dem Fall kann dir auch später (nach einer Einstellung) nichts passieren, da du bei unzulässigen Fragen (und das wäre eine) ein Recht zur Lüge hast. Einen bestehenden Vertrag kann der Arbeitgeber dann nicht anfechten und eine Kündigung wegen dieser Lüge ist auch nicht möglich.

Auch wenn man dich vor einer Einstellung zu einem Arzt schicken würde (eigentlich nur in Bereichen wie der Gastronomie oder Lebensmittelindustrie, manchmal aber auch bei anderen Arbeitgebern), darf dieser keine Diagnosen weitergeben, sondern lediglich eine Empfehlung abgeben, hinsichtlich "sollte man einstellen", "eher nicht einstellen" oder "besser nicht einstellen". Alles andere wäre unzulässig und du könntest vor dem Arbeitsgericht klagen.

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sandrin
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Beitrag Di., 25.02.2014, 18:01

Auch wenn es hier nicht um eine Verbeamtung geht: Wenn du beim Amtsarzt lügst, machst du dich strafbar. Ist so.

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ENA
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Beitrag Di., 25.02.2014, 19:24

Wie oft bzw. unter welchen Umständen muss man denn zum Amtsarzt? (Ich habe grade ein bisschen Sorge, dass hier soviele Nachteile aufkommen, dass man generell Sorge bekommt, PT zu machen).

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sandrin
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Beitrag Di., 25.02.2014, 19:47

Das betrifft die Verbeamtung, wie das im Angestelltenverhältnis ist, weiß ich nicht. Da wird man zwar auch untersucht, aber da gelten wahrscheinlich andere Rechtsgrundlagen.

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Tröte
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Beitrag Di., 25.02.2014, 21:52

ups falsch...
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ENA
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Beitrag Di., 25.02.2014, 22:59

Naja, soviele Menschen sind ja nicht verbeamtet.


Eremit
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Beitrag Mi., 26.02.2014, 01:38

Der größte Nachteil dürfte der nicht vorhandene Datenschutz sein bzw. die technische Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht, da die Gebietskassen ja sämtliche Daten an diverse Institutionen, Organisationen und Firmen weiterleiten bzw. diesen auf Abruf zur Verfügung stellen.

Alles, was über eine staatliche Gebietskrankenkasse geht, ist ganz leicht einsehbar. Wenn Du nicht willst, daß Deine psychischen Probleme ans Tageslicht kommen, dann ist es dafür sowieso schon zu spät.

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Marzipanschnute
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Beitrag Mi., 26.02.2014, 06:09

Eremit hat geschrieben:da die Gebietskassen ja sämtliche Daten an diverse Institutionen, Organisationen und Firmen weiterleiten bzw. diesen auf Abruf zur Verfügung stellen.
Kannst du das spezifizieren?
Und belegen?
Ich finde das nämlich eine ganz schön krasse Behauptung.
“Das Schöne an der Zeit ist, das sie ohne Hilfestellung vergeht und sich nicht an dem stört, was in ihr geschieht.” Juli Zeh

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