Schweigepflicht in der Gruppentherapie?

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Anna-Luisa
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Schweigepflicht in der Gruppentherapie?

Beitrag So., 17.06.2018, 14:26

Hallo!

Ich habe mal ein bisschen zum Thema "Gruppentherapie" und den Rahmenbedingungen gegoogelt. Mir fiel auf, dass auf diversen Hompages von Gruppentherapeuten darauf hingewiesen wurde, dass alle Gruppenmitglieder Schweigepflicht haben. Bei einigen muss man sich wohl schriftlich zum Stillschweigen über Inhalte der Gruppentherapie verpflichten.

Aber: Ich finde es etwas befremdlich, Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie Schweigepflicht haben. Denn tatsächlich haben sie ja keine und könnten juristisch für eine Nichteinhaltung nie belangt werden. Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler? So die Unterschrift die Patienten lediglich glauben machen, dass sie der Schweigepflicht unterliegen würden?

Freundliche Grüße

Anna-Luisa
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MariJane
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Beitrag So., 17.06.2018, 14:33

Ich finde Schweigepflicht für Patienten sogar sehr problematisch. Ein Patient sollte immer in der Lage sein, offen über seine Therapie zu reden. Und auch wenn ihn andere Gruppenmitglieder anticken, sollte das ggf. mal mit Freunden besprochen werden können. Manchmal braucht man eine Außenperspektive, weil man selbst nicht klar denken kann. Und das wird so versagt. Also ich halte davon gar nichts. Wie das juristisch zu sehen ist, weiß ich aber nicht. Man kann in einer Gruppe aber einfach dafür sorgen, dass Patienten sich zum Beispiel nur per Vornamen kennen oder ähnliches, um eine gewisse Anonymität einzuhalten.

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 17.06.2018, 14:39

Ja, dass denke ich auch. Und man kann Inhalte ja anonymisieren. Aber ich frage mich, ob man Patienten nicht etwas Falsches mitteilt, wenn man ihnen sagt, sie hätten alle Schweigepflicht....
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ENA
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Beitrag So., 17.06.2018, 16:15

Es geht vor allen Dingen darum, dass nichts Persönliches nach Außen dringt und ein Schutzraum für bestimmte Themen da ist. Anders würden manche Leute sich auch nicht öffnen. Damit soll eben grade ein anderer Raum für persönliche Themen geschaffen werden, als draußen im Privatleben. Wenn in einer Gruppe eine Frau über Schwierigkeiten in ihrer Beziehung sprechen möchte, aber Angst haben muss, dass ein anderes Gruppenmitglied das einer Bekannten erzählt, die den Partner der Frau aus der Gruppe kennt,...oder es auch um Gewalt geht, ...dann würde so eine Gruppe so ziemlich das Gegenteil davon bewirken, wofür sie eigentlich da ist. Klar kann man den Zündstoff dann auch noch besprechen, aber es trägt weder dazu bei, dass die Beziehungsprobleme sich auflösen, noch dazu, dass ein angenehmes Klima in der Gruppe entsteht, so dass man "gerne" kommt, sowie noch dazu, dass eine Plattform geschaffen wird, dass die anderen 10 Gruppenmitglieder (fiktive Zahl) eine Basis finden, über ihre Themen zu sprechen.
Also eine Gruppentherapie ohne ganz klares Bekenntnis dazu, dass das, was besprochen wird, im Raum bleibt, trägt eher zum Gegenteil, als zur Heilung bei.
...und wenn es in der Gruppe Schwierigkeiten gibt, sind die am Besten dort zu klären, mit einer fähigen Leitung an der Seite.

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Noenergetik
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Beitrag So., 17.06.2018, 16:26

Genau! Das wäre der Idealzustand! So sollte es sein.
Kann aber auch anders laufen, ich denke man sollte sich bewusst machen, möglichst bevor man so einer Gruppe beitritt das sich u.U. eben nicht alle Teilnehmer an die Schweigepflicht halten, es ist ein gewisses Risiko dabei.
Muss man sich dann überlegen was einem wichtiger ist, so einer Gruppe beizutreten und ein gewisses Risiko einzugehen oder es zu lassen.

M.E. gibt es auch keine juristische Verpflichtung der Teilnehmer zur Schweigepflicht.
Kommt dann eben auch auf das Vertrauen an, dass man dem Leiter und den anderen Teilnehmern entgenbringt.
In einer offenen Gruppe mit wechselnden Teilnehmern sicher ein schwieriges Thema...

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ENA
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Beitrag So., 17.06.2018, 17:33

Wenn die Vertrauensbasis nicht gegeben ist, funktioniert das ganze Angebot nicht. Wenn man also selber nicht bereit ist, ein Geheimnis für sich zu behalten, dann sollte man besser nicht in eine solche Gruppe gehen. Zum Schutz der Anderen.
Es geht ja auch nicht darum, mit einem Geheimnis (Bzw. das, was die anderen über ihre Probleme erzählen) alleine zu sein. Wenn man mit etwas nicht klar kommt, es einem zu sehr belastet, dann kann man das mit den Therapeuten vor Ort besprechen,...ohne es an Leute rauszugeben, an die es nicht gehen soll.
Ist genauso wie in einer Klinik. Da ist Person x sicher auch nicht begeistert, wenn Person y Inhalte der Lebensgeschichte und Medikation von Person X an außenstehende Personen weiter gibt,... .

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 17.06.2018, 17:37

ENA hat geschrieben: So., 17.06.2018, 16:15 Also eine Gruppentherapie ohne ganz klares Bekenntnis dazu, dass das, was besprochen wird, im Raum bleibt, trägt eher zum Gegenteil, als zur Heilung bei.
Persönlich zu versprechen, dass in der Gruppe besprochene Dinge dort bleiben, ist sicher sinnvoll. Allerdings finde ich es trügerisch, wenn Psychotherapeuten schreiben, die Gruppe sei ein geschützter Raum, da alle Gruppenteilnehmer Schweigepflicht haben! Eigentlich müssten diese doch wissen, dass dies keineswegs zutrifft! Ich empfinde es nicht gerade als vertrauensfördernd, wenn eine solche falsche Behauptung getätigt wird.
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Beitrag So., 17.06.2018, 17:46

ENA hat geschrieben: So., 17.06.2018, 17:33 Wenn die Vertrauensbasis nicht gegeben ist, funktioniert das ganze Angebot nicht. Wenn man also selber nicht bereit ist, ein Geheimnis für sich zu behalten, dann sollte man besser nicht in eine solche Gruppe gehen. Zum Schutz der Anderen.
Es geht ja auch nicht darum, mit einem Geheimnis (Bzw. das, was die anderen über ihre Probleme erzählen) alleine zu sein. Wenn man mit etwas nicht klar kommt, es einem zu sehr belastet, dann kann man das mit den Therapeuten vor Ort besprechen,...ohne es an Leute rauszugeben, an die es nicht gehen soll.
Ist genauso wie in einer Klinik. Da ist Person x sicher auch nicht begeistert, wenn Person y Inhalte der Lebensgeschichte und Medikation von Person X an außenstehende Personen weiter gibt,... .
Ich halte mich gewiss nicht für misstrauisch, halte aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich einige wenige Leute in der Gruppentherapie nicht für vertrauenswürdig halte, für hoch. Allerdings denke ich, dass ich grundsätzlich nicht für eine Gruppentherapie geeignet wäre. Es wäre für mich ein Wahnsinnszufall ca. 15 Leuten in einer Gruppe zu begegnen, die ich alle miteinander als vertrauenswürdig erachte.
Ich würde schon befürchten, dass viele ja "nur ihrem Freund" oder "nur der besten Freundin" eben doch Inhalte weitertragen dürfen. Insbesondere, da sie keine Konsequenzen fürchten müssten (im Gegensatz zum Therapeuten).
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ENA
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Beitrag So., 17.06.2018, 17:49

Vielleicht geht es da auch um das Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Mir scheint nur grade, Dir geht es generell eher darum, ob man es so nennen darf (Schweigepflicht), als wie man sich selber in einer Gruppentherapie zu verhalten hat.

Ich denke mal, selbst wenn es keine rechtliche Grundlage dazu gibt, sollte allein diese Unterschrift darunter, dass man nichts nach Außen gibt, ernst genug genommen werden. Ich glaube nicht, dass man selber wollen würde, dass Dinge nach Außen dringen, die man nicht möchte. Dann sollte man sich besser Gruppentherapie, Selbsthilfegruppen, Kliniken,...aber auch Schulen (auch da können Leute Sachen weiter erzählen, die man nicht will, dass sie weiter gesagt werden,...) fernhalten.

Wenn man selber nur bereit ist, sich an Abmachungen zu halten, wenn auch ein Paragraph samt Rechtsverfolgung dahinter steht,......dann haben wir ein ernsthaftes Problem, was das soziale Miteinander und das Sozialsystem angeht.

Nachtrag: Letzter Beitrag noch nicht gelesen.

Nachtrag 2: So, jetzt schon:
Anna-Luisa hat geschrieben: So., 17.06.2018, 17:46 Allerdings denke ich, dass ich grundsätzlich nicht für eine Gruppentherapie geeignet wäre. Es wäre für mich ein Wahnsinnszufall ca. 15 Leuten in einer Gruppe zu begegnen, die ich alle miteinander als vertrauenswürdig erachte.
Na dann ist ja "alles geregelt" und klar! :) Dann machste halt Einzeltherapie!

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 17.06.2018, 18:05

ENA hat geschrieben: So., 17.06.2018, 17:49 Vielleicht geht es da auch um das Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Mir scheint nur grade, Dir geht es generell eher darum, ob man es so nennen darf (Schweigepflicht), als wie man sich selber in einer Gruppentherapie zu verhalten hat.

Ich denke mal, selbst wenn es keine rechtliche Grundlage dazu gibt, sollte allein diese Unterschrift darunter, dass man nichts nach Außen gibt, ernst genug genommen werden. Ich glaube nicht, dass man selber wollen würde, dass Dinge nach Außen dringen, die man nicht möchte. Dann sollte man sich besser Gruppentherapie, Selbsthilfegruppen, Kliniken,...aber auch Schulen (auch da können Leute Sachen weiter erzählen, die man nicht will, dass sie weiter gesagt werden,...) fernhalten.
Ich finde durchaus, dass man sich an Abmachungen auch halten sollte. Aber ich frage mich, wie Therapeuten wider besseren Wissens behaupten können, dass alle Gruppenmitglieder der Schweigepflicht unterliegen würden. Eine Unterschrift auf einem entsprechenden Wisch sollte nicht erforderlich sein, um sich an eine Abmachung zu halten. Mich stört die faustdicke Lüge, die viele Therapeuten auf ihrer Homepage stehen haben. Es wäre für interessierte Gruppenmitglieder bestimmt interessant zu wissen, dass die "Schweigepflicht" lediglich eine "Bitte" beinhaltet.

Der Vergleich mit den Schulen leuchtet mir nicht ein. Ob ich ein Referat über Frösche gehalten oder in Englisch eine Arbeit versiebt habe, darf bei Interessse gerne an die Weltöffentlichkeit weitergetragen werden.
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Beitrag So., 17.06.2018, 18:14

Auch in Schulen werden noch andere Dinge besprochen, als Referate über Frösche.

Nachtrag: Ich finds grade ein bisschen müßig, darüber zu schreiben, dass Therapeuten das mit der Schweigepflicht nicht behaupten dürfen, wenn es nicht sicher gestellt werden kann (und ggf. auch keine rechtliche Grundlage dafür gibt). Auch mit rechtlicher Grundlage kann man nicht kontrollieren, wer wann was erzählt. Also entweder man kann sich daran halten: dann okay. ...oder man kann nicht garantieren, dass man sich daran hält. Dann sollte man sich einer solchen Therapiegruppe fernhalten, zum Schutze der Anderen (ob rechtliche Grundlage der Schweigepflicht oder nicht).
Zuletzt geändert von ENA am So., 17.06.2018, 18:17, insgesamt 2-mal geändert.

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Noenergetik
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Beitrag So., 17.06.2018, 18:14

Ja, da stimme ich Dir zu Anna-Luisa, es wäre ehrlicher wenn die Gruppenleiter/Therapeuten sagen würden, dass es sich bei der Schweigepflicht lediglich um eine Bitte handelt.
Und natürlich kann es ein Vertrauensproblem geben gerade in einer offenen Gruppe mit wechselnden Teilnehmern.
Die Teilnehmer erzählen zu großen Teilen durchaus ihren Ehepartnern, engen Freunden von Geschehnissen in der Gruppentherapie. Alles andere wäre gelogen, es können in so einer Gruppe ja durchaus emotionale Momente entstehen die so manch einer dann teilen möchte.
Solange dabei keine Namen genannt werden und die Person nicht erkennbar ist, dürfte das auch kein Problem darstellen.
Es ist ein Abwegen ob man das Risiko mit der nicht wirklich vorhandenen Schweigepflicht gegen die Vorteile die so eine Gruppe mit sich bringen kann eingeht.

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 17.06.2018, 18:27

ENA hat geschrieben: So., 17.06.2018, 18:14 Auch in Schulen werden noch andere Dinge besprochen, als Referate über Frösche.

Nachtrag: Ich finds grade ein bisschen müßig, darüber zu schreiben, dass Therapeuten das mit der Schweigepflicht nicht behaupten dürfen, wenn es nicht sicher gestellt werden kann (und ggf. auch keine rechtliche Grundlage dafür gibt). Auch mit rechtlicher Grundlage kann man nicht kontrollieren, wer wann was erzählt. Also entweder man kann sich daran halten: dann okay. ...oder man kann nicht garantieren, dass man sich daran hält. Dann sollte man sich einer solchen Therapiegruppe fernhalten, zum Schutze der Anderen (ob rechtliche Grundlage der Schweigepflicht oder nicht).
Der Ablauf vom Schulalltag ist mir vertraut. Allerdings ist es dort üblich, sich mit Inhalten des Schulalltags zu beschäftigen. Und wenn im Montagskreis keiner von seinem Wochende erzählen will, oder sich bedeckt hält ist dies zu akzeptieren.

Natürlich kannst du eine Diskussion darüber müßig finden. Ich tue es nicht. Wenn jemand erwartet, dass ich ihm Vertrauen entgegenbringe, wäre es kontraproduktiv mit einer Lüge zu beginnen. Natürlich könnte auch mit entsprechendem Gesetz nichts hundertprozentig verhindert werden (wobei hohe Geldstrafen bis hin zu einer Haftstrafe schon abschreckend sein könnten). Aber wenn es eh keine Schweigepflicht für Patienten gibt, muss man ja nicht behaupten, dass eine existieren würde.
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ENA
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Beitrag So., 17.06.2018, 18:38

In den Schulen, die ich zuletzt kennengelernt habe (nicht als Schülerin) hatten so manche Schüler/innen noch ganz andere Dinge zu besprechen, als Lehrstoff.

...und wegen dem Thread: Ist ja kein Thema. Ist ja nicht so, dass ich der Meinung bin, dass hier keine Unterhaltung dazu geführt werden soll.

So, muss mal vom PC weg.

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Echolotin
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Beitrag So., 17.06.2018, 20:09

Ich weiß gar nicht, ob ich für die Gruppentherapie etwas unterschreiben musste. Aber rein von der Klinik her war mir bekannt, dass Dinge von der Gruppe in der Gruppe bleiben. Und auch möglichst nur dort besprochen werden.
Ich war zum Glück in der Lage, dass die ambulante Gruppentherapie nicht in meinem Wohnort war. So war die Gefahr gering, dass ich Leuten begegne die ich direkt oder über 3 Ecken kennen könnte bzw. mich kennen könnten.
Die Gruppe darf maximal aus 10 Personen bestehen, glaub ich. Wir waren maximal 9, eher 6 bis 7. War eine offene Gruppe aber so oft gab es keinen Wechsel, da ja jeder ein festes Stundenkontingent dort verbringt.
Ich fände es jetzt auch schwierig wenn nur eine Strafverfolgung die Mitglieder davon abhalten kann die Dinge die dort besprochen werden vertraulich zu behandeln.

Wenn es dich stört, dass es Schweigepflichtverbindungen zum unterschreiben gibt, die aber rechtlich nicht verfolgbar sind, dann musst du das im Vorgespräch mit dem Therapeuten klären. Wenn eine Gruppe für dich sowieso nicht in Betracht kommt, dann frag ich mich, warum du dir dann soviele Gedanken darüber machst und recherchierst. Ich gebe zu, ich hab das vorher nicht gewusst dass die Schweigepflicht nur für die Therapeuten tatsächlich rechtlich relevant ist. Lässt auch den scharfen Hinweis meiner Extherapeutin in einem anderen Licht erscheinen, dass ich auch an die Schweigepflicht gebunden bin, wenn ich in ihrer Praxis einem Kollegen meiner Arbeit begegne.

Aber zurück zum Thema, ist es so dass diese Schweigepflichtsvereinbarung die bei manchen Therapeuten existieren ein Grund ist eben keine Gruppentherapie zu machen? Also im Sinne von wen er mich etwas unterschreiben lässt, das rechtlich gar keine Wirkung entfalten kann, dann stimmt von Anfang an etwas nicht? Und deswegen kann ich mich gar nicht erst auf Gruppentherapie einlassen?
Vielleicht sind diese Schweigepflichtsvereinbarungen auch eher als Gruppenvertrag zu sehen, damit ein gemeinsames Bewusstsein geschaffen wird, dass die Gespräche vertraulich sind. Und ein Öffnen der Gruppenmitglieder zulassen.

Echolotin

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