Auskunftspflicht über Ausbildung?

Spezielle Fragen zur Lage in Österreich
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KAM
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Auskunftspflicht über Ausbildung?

Beitrag Di., 25.06.2019, 17:00

Liebe Teilnehmer,

Weiß jemand, ob ein Therapeut über seine Ausbildung Auskunft geben muss? Mein Vorgesetzter (Vizerektor einer Uni) beauftragte die Leiterin der psychologischen Studierendenberatung mit einer Mediation zwischen mir und einem Professor. Diese scheint in keiner Mediatorenliste auf und hat auch nichts davon auf ihrer Homepage. Sie hat außerdem keine Mediation nach gängigen Regeln gemacht und damit Schaden angerichter.
Ich hab sie jetzt gefragt, ob sie eine Aus oder Fortbildung zur Meditation hat und bekomme keine Antwort.
Ist das im gesetzlichen Rahmen?
Sie ist offiziell Psychtherapeutin.
Ich weiß, meine Frage ist etwas speziell, ich hoffe, mir kann trotzdem jemand helfen.

Lg

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R.L.Fellner
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Beitrag Di., 25.06.2019, 23:32

Liebe KAM,

der Berufstitel "Mediator(in)" ist nicht geschützt, d.h., prinzipiell kann jeder von sich behaupten, "Mediation" (bzw. was er/sie dafür hält) anzubieten. Im Rahmen einer universitären Mediation würde ich mir allerdings schon erwarten, dass qualifizierte Kräfte hinzugezogen werden. Wie argumentiert denn der Vizerektor den Umstand, dass er eine Person, die nicht in einschlägigen Ausbildungsabsolventen-Listen eingetragen ist, mit einer Mediation beauftragt? Haben Sie sich bereits an Ihre Studienvertretung gewandt (und sei es nur, um auf diese fragwürdige Problemlösungs-Konstellation hinzuweisen)?

Diese Seite enthält die wichtigsten Informationen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/fa ... 00800.html

Ich hoffe, dies hilft Ihnen zur weiteren Klärung etwas weiter,
R.L.Fellner

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KAM
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Beitrag Mi., 26.06.2019, 08:03

Lieber Herr Fellner,

Der Vizerektor argumentiert damit, dass sie ja nur ein Vorschlag gewesen sei. Dabei habe ich seine Mail noch und auch sie schreibt, dass sie 'beauftragt' wurde. Rechnung wurde keine an mich gestellt. Die Therapeutin ist die Leiterin der psychologischen Studierendenberatung. Sie hat u.a. keine Schweigepflicht vereinbart und an den Vizerektor berichtet. Sie behauptet jetzt, dass sie ihm nur berichtet habe, dass nach den 3 Sitzungen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht gegeben waren und sie daher die Mediation abbrechen muss. (Das habe ich schriftlich) Aus Aussagen des Vizerektors kann ich allerdings schließen, dass mehr besprochen (bzw geschrieben?) wurde.

Die Beschwerdestelle für Psychotherapeuten erklärt sich für nicht zuständig, weil es sich um eine Mediation handelte.

Es ging um sexuelle Belästigung seitens des Professors (ich war seine Assistentin), massivem emotionalem Missbrauch (er 'therapierte' mich ohne eine Ausbildung zu haben) und anschließendes Mobbing (weil ich seinen als 'Psychotherapie' bezeichneten Missbrauch nicht mehr wollte) . Der Professor wird mit aller Macht geschützt, auch vom Vizerektor und es wird gegen mich vorgegangen.

Ich werde systematisch fertiggemacht, damit ich nicht darüber rede.

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Shukria
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Beitrag Mi., 26.06.2019, 09:39

Darf ich dich fragen was denn das Ziel der Mediation sein sollte? Mediation wird doch eher zur Klärung und Lösungsfindumg eingesetzt. Wenn du von Sex. Belästigung und emotionalem Missbrauch schreibst da ist doch keine Mediation dran. Irritiert mich total.
Schweigepflicht muss nicht vereinbart sein, die besteht per Gesetz! Das ist strafbar sich an diese nicht zu halten. Eine Entbindung muss schriftlich vereinbart werden und vorliegen.

Uhi such dir lieber schleunigst eine unabhängige!, nicht verstrickte Beratungsstelle; die Opferhilfe wäre gut, da arbeiten im Gegensatz zum weißen Ring auch professionelle Psychologen/Pädagogen statt ehrenamtliche aus allen Berufssparten. Und zu sex. Belästigung; Anzeige ist auch ne Option. Aber auch das solltest du in der unabhängigen Beratung für dich gut prüfen. Vor und Nachteile abwägen.

Viel Kraft.

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Thread-EröffnerIn
KAM
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Beitrag Mi., 26.06.2019, 13:42

Ja, das ist eine gute Frage... Ich war so unter Druck von seinen Aggressionen, dass ich mich zuerst wegen Mobbing an den Vizerektor wandte. Die sexuelle Belästigung war 'nur' verbal. Und wie soll ich die beweisen? :( Emotionaler Missbrauch ist noch ein sehr undefiniertes Feld und nicht strafbar. Ich war bei allen möglichen Beratungsstellen, die zwar schockiert schauen, aber nichts tun können (helpline, frauenberatung, AK Mobbingberatung) Ich weiß nicht, welche Art Opferhilfe du meinst? Ein Anwalt meint, es würde mir mehr schaden als nutzen, usw.
Wie um alles in der Welt eine professionelle Therapeutin meinte, eine Mediation wäre möglich, versteht meine Therapeutin auch nicht. Sie hätte den Missbrauch erkennen und eine Mediation sofort ablehnen müssen, sie wusste im Vorfeld Bescheid über den emotionalen Missbrauch. Aber die hat sowieso viele krasse Fehler gemacht. Ua habe ich mich ihrer Ansicht nach zu lange mobben lassen und deshalb sei die Situation so verfahren, der Professor wollte mir ja nur helfen, usw.

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