Anti-Suizid-Vertrag

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Zora_
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Anti-Suizid-Vertrag

Beitrag Di., 17.09.2019, 18:19

Kann mir hier jemand sagen was dieser Anti-Suizid-Vertrag bringen soll? Macht man so einen Vertrag auch aus rechtlichen Gründen?
Kann der Therapeut rechtliche Probleme bekommen wenn er die Suizidalität eines Patienten falsch einschätzt?

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Candykills
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Beitrag Di., 17.09.2019, 20:28

Nö, der ist nicht bindend.
Denke nicht, dass die Thera anbelangt werden kann. Einer aus meiner Psychiatriegruppe brachte sich direkt nach der Entlassung um. Die Polizei kam zwar in die Psychiatrie, aber die Ärzte und Therapeuten wurden nicht anbelangt.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

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werve
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Beitrag Di., 17.09.2019, 20:42

Zora_ hat geschrieben: Di., 17.09.2019, 18:19 Kann mir hier jemand sagen was dieser Anti-Suizid-Vertrag bringen soll? Macht man so einen Vertrag auch aus rechtlichen Gründen?
Kann der Therapeut rechtliche Probleme bekommen wenn er die Suizidalität eines Patienten falsch einschätzt?
Man macht so einen Vertrag, um den Pat. bei Vertragsbruch zur Rechenschaft zu ziehen.

Nein, im Ernst: Es ist ein hilfloser und mMn unprofessioneller Versuch von Therapeuten, mit Suizidalität als menschlichem Phänomen umzugehen. Ein Therapeut bekommt nie rechtliche Probleme, solange er dokumentiert, dass keine Suizidalität vorliegt (was gerade dann gerne gemacht wird, wenn sie vorliegt).

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Shukria
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Beitrag Di., 17.09.2019, 20:54

Kommt auf die intension von Therapeuten an.

Im schlimmsten Falle ist der hilflos und will sich absichern (emotional) alles getan zu haben. Dann find ich solche Verträge ziemlich sinnfrei.

Im besten Falle geht mit dem "Vertrag" ein Beziehungsangebot Hand in Hand, was individuell ausgehandelt wird. Wie: wenn ich mich umbringen will rufe ich den an oder gehe dorthin und spreche mit...

Manchen hilft es sowas in der Hand zu haben um über schwierige Phasen drüber zu kommen. Aus Rückmeldungen von Betroffenen weiß ich, viele fühlen sich damit nur abgeschoben/nicht ernst genommen.

Ich würde immer den der das vorschlägt fragen was seiner Meinung nach der Sinn dahinter ist und schauen ob man zusammen kommt, es wirklich für den Empfänger hilfreich sein kann mit Modifikation.

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stern
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Beitrag Di., 17.09.2019, 21:06

Zora_ hat geschrieben: Di., 17.09.2019, 18:19 Kann mir hier jemand sagen was dieser Anti-Suizid-Vertrag bringen soll? Macht man so einen Vertrag auch aus rechtlichen Gründen?
Hat therapeutische Gründe... ist nichts anderes als eine gegenseitige Abmachung bzw. ein Arbeitsbündnis, das schriftlich fixiert wird. Eine mündliche Vereinbarung wäre nicht mehr, aber auch nicht weniger wert... so dass es im Grunde keinen wirklichen Unterschied macht, das auch festzuhalten. Für manche Menschen haben Vereinbarungen noch eine Bedeutung. Wäre kein Bündnis herstellbar, kann eine Therapie auch abgelehnt werden. Wenn man sich verlassen kann, kann das uU auch ansonsten nötige weitergehende Schritte verhindern.
Kann der Therapeut rechtliche Probleme bekommen wenn er die Suizidalität eines Patienten falsch einschätzt?
Nicht generell, wenn er aber zB nicht sorgfältig vorging uU durchaus. Der Vertrag hat rechtlich eher kaum Bedeutung.
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spirit-cologne
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 02:07

Doch, der Therapeut kann belangt werden - wenn er nicht nachweisen kann, dass er berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass der Patient sich nicht suizidieren wird. Das kann natürlich auch anderweitig dokumentiert werden, aber der Vertrag ist der einfachste und einleuchtendste Nachweis, dass das Thema Suizidalität besprochen wurde und sich der Patient glaubhaft davon distanziert hat. Dabei ist die Situation ambulanter Therapeuten noch mal anders als in der Klinik, da die Voraussetzung dafür, dass man eine ambulante Therapie als Therapeut durchführen darf, die Stabilität des Patienten zwischen den Sitzungen beinhaltet. Wenn der Therapeut berechtigte Zweifel daran hat, muss er eine stationäre Therapie anregen.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht den Zirkus, der um diese Anti-Suizidverträge gemacht wird, nicht. Wenn man ihn für nutzlos und nicht bindend hält, kann man ihn doch auch dem Therapeuten zuliebe unterschreiben, das hat dann ja keine Bedeutung. Wenn man ihn doch für bindend hält und nicht die Absicht hat, sich zu suizidieren, kann man ihn auch unterzeichnen, weil man dann ja nichts zu befürchten hat. Selbst wenn man ihn für bindend hält und selbst mit dem Gedannken schon mal gespielt hat, sich doch zu suizidieren, ist das nicht wirklich ein Problem. Wenn man Tod ist, wird einen wohl kaum jemand vor Gericht stellen...
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kaja
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 05:38

Ich sollte diesen Mist auch mal unterschreiben.
Als ich dann fragte was er machen will wenn ich mich nicht daran halte, "mich dann ausbuddeln lassen und verklagen?", war das Thema vom Tisch.

Es scheint Menschen zu geben denen es hilft. Ich fand es nur total albern.
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Montana
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 06:23

Ich fands auch albern, aber ich war in einer Klinik und wäre sofort rausgeschmissen worden, wenn ich das nicht unterschrieben hätte. Das war jedenfalls die Konsequenz, die mir angedroht wurde. Keine psychosomatische Klinik mit Therapieangebot will einen haben, wenn man suizidal ist. In dem Fall gibt es Rausschmiss oder Verlegung in Psychiatrie (zur sicheren Aufbewahrung). Ich war dort mal zur Aufbewahrung und dort fand eben KEINE Therapie statt. Wirklich gar nichts.

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stern
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 06:47

Mit einem Suizidvertrag ist der Therapeut noch lange nicht juristisch draußen. Könnten zum einen Standardformulierungen sein (und nicht etwas individuell besprochenes). Daraus geht auch nicht unbedingt hervor, wie gründlich im Vorfeld die Suizidalität abgeklärt würde (das leistet eher die Dokumentation... der Vertrag beinhaltet vllt. nur die Abmachung) oder ob er (zB) fahrlässigerweise daraus falsche Schlüsse zog, usw.
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Shukria
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 06:53

Ich sollt auch mal einen unterschreiben in ner Klinik, da ging es mir grad richtig schlecht mit Suizidgedanken. War freiwillig dort weil ich Angst hatte es nicht zu schaffen. Aber wie gesagt, es gab nur den Vertrag: ich bring mich nicht um". Fand ich so daneben. Kein Gespräch, kein Angebot wohin mit dem Druck, nada, njiente - einfach nichts an Unterstützung, der war nur zu deren Absicherung. Keine Gespräche weil die so voll / überlastet waren an der Menge der Aufnahmen. Hab auch gesagt das unterschreib ich so nicht. Ergebnis: Rauswurf. Ich wusste bis dato gar nicht das man hochsuizidal einfach aus der offenen Psychiatrie entlassen (also gegangen) wird, statt zb in die geschlossene verlegt zu werden. War ziemlich krass, wegen einer Weigerung. Aber war das Beste was passieren konnte. Danach war zumindest klar, dort gibt's in ner Krise keine Hilfe und ich schau anders weiter. Auch später, da geh ich in ner Krise nicht mehr hin, hilfreich ist anders.
Weiß gar nicht warum ich da 3wochen abgesessen habe, immer mit der Hoffnung auf Hilfe und mit immer mehr Verschlechterung.
Danach hab ich mir woanders wirklich Hilfe geholt (Gespräche) und es ging wieder bergauf. Und das ohne "Vertrag", trotz noch zu Beginns bestehender Suizidgedanken. Die ambulante Therapeutin wollte das nicht.

Verträge ohne! ggekoppelte Beziehung - Unterstützungsangebote sind ne reine Farce. Die helfen - aber nur den Therapeuten, die sehen nicht den Menschen in Not.

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Anna-Luisa
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 07:15

Ich halte solche Verträge für nutzlos und natürlich nicht bindend. Allerdings wäre ich ehrlich genug zu sagen, dass ich darum weiß und diesen Mist daher auch nicht unterzeichnen werde.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Montana
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 08:42

Das machste aber nicht, wenn du extra um einen Klinikplatz gekämpft, Anträge gestellt und gewartet hast. Weil es eine bessere Klinik ist als ne Psychiatrie. Natürlich ist das nicht bindend. Und ich musste das auch noch mehrfach unterschreiben, für jeden angeblich entdeckten Anteil. Als wenn einer für alle sprechen könnte. So ein Blödsinn. Wäre ist wirklich suizidal gewesen, dann hätte mich das absolut nicht gehindert.

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Anna-Luisa
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 09:08

Montana hat geschrieben: Mi., 18.09.2019, 08:42 Das machste aber nicht, wenn du extra um einen Klinikplatz gekämpft, Anträge gestellt und gewartet hast. Weil es eine bessere Klinik ist als ne Psychiatrie.
Doch, ich schon. Für andere kann ich natürlich nicht sprechen.
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(Konfuzius)

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spirit-cologne
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 09:32

Aber warum ist es so wichtig, das unbedingt NICHT zu unterschreiben, wenn es doch keinerlei Bedeutung für einen hat? Warum sagt man dann nicht: "Der Wisch ist für mich nicht bindend, aber ich unterschreibe Ihnen den, wenn denn ihr Glück davon abhängt" sondern nimmt lieber unangenehme Sanktionen in Kauf?

Ich würde das genauso betrachten, wie jeden anderen Vertrag, der ungültige Klauseln enthält: Den kann ich ohne Probleme unterschreiben, weil die Klausel dann unwirksam und nichtig ist und daher für mich keine Bedeutung hat. Ob sich der andere Vertragspartner dann in Sicherheit wiegt, ist doch sein Problem...

Wie gesagt, ich verstehe die ganze Aufregung um die Dinger nicht. Ich würde es zwar äußern, dass ich das sinnlos finde, aber würde es unterschreiben, wenn es mir nützt weil der andere das unbedingt will, würde mich aber in keiner Weise an solche "Verträge" gebunden fühlen, weil sie ja eben keine rechtliche Bedeutung haben, sondern lediglich eine Absichtserklärung darstellen und Absichten können sich ändern.
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Anna-Luisa
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Beitrag Mi., 18.09.2019, 09:44

spirit-cologne hat geschrieben: Mi., 18.09.2019, 09:32 Aber warum ist es so wichtig, das unbedingt NICHT zu unterschreiben, wenn es doch keinerlei Bedeutung für einen hat? Warum sagt man dann nicht: "Der Wisch ist für mich nicht bindend, aber ich unterschreibe Ihnen den, wenn denn ihr Glück davon abhängt" sondern nimmt lieber unangenehme Sanktionen in Kauf?
Weil die Tatsache, dass man mir einen solchen Wisch hinhält und eine Unterschrift einfordert mir nicht passt.

Ich glaube nicht, dass ich dafür bestraft werden könnte.
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(Konfuzius)

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