Beschwerde Psychotherapeutenkammer

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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LSeneca
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Beschwerde Psychotherapeutenkammer

Beitrag Mo., 11.11.2019, 20:11

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und auf der Suche nach (ehemaligen) Psychotherapie-Patienten, die Erfahrungen mit einem Beschwerdeverfahren vor der Psychotherapeutenkammer haben.
Ich selbst habe vor über 1 1/2 Jahren eine Beschwerde über meine ehemalige Therapeutin eingereicht. Als Patient und Beschwerdeführer habe ich vor der PTK keinerlei Rechte.
Mittlerweile leide ich fast mehr unter dem ungewissen und langandauernden Ermittlungsverfahren, als unter den erlittenen Grenzverletzungen in meiner Psychotherapie.
Dennoch bin ich überzeugt davon, dass es richtig ist, "Schwarze Schafe" unter den Psychotherapeuten anzuzeigen.

Ich würde mich sehr über einen Erfahrungsaustausch freuen,

Liebe Grüße

LSeneca

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saffiatou
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Beitrag Mo., 11.11.2019, 21:17

Hallo LSeneca,

Ja, habe ich erfolgreich. Das Verfahren dauerte bei mir ca 6 Wochen, dann wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass der Therapeut eine Strafe zahlen musste und einen Eintrag in die Akte dort bekommt.

Ich habe mich damals an die Kammer gewandt, weil der thera für eine Einsicht in meine Patientenakte ca 300 Euro verlangte, das gab der dummerweise schriftlich. Auf meine Nachfragen bei der Kammer, hat mich der Vorsitzende um eine Anzeige gebeten, er erklärte, dass er solche Therapeuten, die dermaßen gegen alle Regeln verstoßen, aus der Kammer werfen möchte. Der thera musste ca 600 Euro Strafe zahlen.

Ich denke, manchmal handeln die Kammern nach dem Motto: „ eine Krähe ...“ und manchmal, wie bei mir eben nach den Regeln.... Kannst du dort nachfragen?

Viel Erfolg,
Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan

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Mondmann
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Beitrag Di., 12.11.2019, 20:58

Ich kenne es auch so, dass dem Patienten seitens der Kammer nichts mitgeteilt wird über das Ergebnis. Mir wurde nur mitgeteilt, dass man das Verfahren nicht führen könne, da der betreffende Therapeut nicht mehr Mitglied der Kammer war...

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LSeneca
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Beitrag Mi., 13.11.2019, 11:12

Hallo Saffiatou, hallo Mondmann,

vielen Dank für eure Antworten!

Die PTK argumentiert mit dem "Datenschutzgesetz", weswegen man als Beschwerdeführer keine Auskunft über den genauen Ablauf und das Ergebnis des Verfahrens erhält. Ich finde das fragwürdig und ärgere mich darüber- bei einem gerichtlichen Verfahren wird der Kläger doch auch nicht vor die Tür geschickt, wenn das Urteil verlesen wird.
Selbst meine Bitte um einen persönlichen Anhörungstermin ist abgewiesen worden, dabei kann ich mir nicht vorstellen, dass der PTK nach dem Durchlesen meiner schriftlichen Beschwerde alles klar war.

Wenn man etwas seelisch nicht verarbeiten kann, kann man eine Psychotherapie absolvieren. Aber wenn das, was man nicht verarbeiten kann, in einer Psychotherapie passiert ist- was macht man dann?

Ich habe mir eine neue Psychotherapeutin gesucht, aber der gesamte undurchsichtige Ablauf des berufsaufsichtlichen Verfahrens führt nicht gerade dazu, dass mein Vertrauen in Psychotherapeuten wiederhergestellt wird. Innerlich hege ich mittlerweile einen tiefen Groll gegen alles, was mit Psychotherapie zu tun hat.

Die grenzüberschreitende Therapie hat mich über lange Zeit ohnmächtig gemacht- jetzt ist es das Verfahren vor der PTK, das mich hilflos fühlen lässt.

Nachfragen werden mit nichtssagenden Aussagen begegnet- wenn man telefonisch überhaupt jemanden von der PTK erreicht. Die standart Aussagen sind:

- "Tut mir leid, die zuständige Kollegin ist gerade in einer Sitzung."
- "Den Namen des zuständigen Justitiars kann ich Ihnen leider nicht nennen, es könnte ja sein, dass er doch nicht der zuständige Justitiar ist" (Die Aussage ist leider kein Witz!)
- "Der Kollege ist gerade im Urlaub."
-"Darüber kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben."
-"Das Verfahren kann noch vier Wochen, aber auch noch ein halbes Jahr dauern..."

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer erklärt sich für nicht zuständig, "da die Landeskammern ihre berufsaufsichtlichen Verfahren eigenständig regeln."

Liebe Grüße

LSeneca

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stern
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Beitrag Mi., 13.11.2019, 11:50

LSeneca hat geschrieben: Mi., 13.11.2019, 11:12 Ich finde das fragwürdig und ärgere mich darüber- bei einem gerichtlichen Verfahren wird der Kläger doch auch nicht vor die Tür geschickt, wenn das Urteil verlesen wird.
Das (die Öffentlichkeit) ist eben der Unterschied zu einem gerichtlichen Verfahren... die Kammer ist sozusagen die berufliche Selbstverwaltung und berufliche Aufsicht und ahndet Verstöße gegen beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder ggf. intern mit beruflichen Sanktionen. Bei gravierenden Verstößen kann die Kammer aber auch Strafanzeige erstatten und somit einen Prozess vor einem öffentlichen Gericht in die Wege leiten.

Ich weiß nicht, ob du einen Anwalt hast... aber eine evtl. zivilrechtliche Klage oder strafrechtliche Angeige ist dir ja (allerdings ja nach dem was war) evtl. trotzdem möglich... also das eine schließt das andere nicht zwingend aus. Die Kammer sanktioniert eher berufliches Fehlverhalten deines Therapeuten. Evtl. eigene Ansprüche gegen den Therapeuten wären anders durchzusetzen. Aufarbeitung leistet weder das eine noch das andere. Daher würde ich zunächst schauen, worum es dir hauptsächlich geht. Soweit ich weiß, informiert die Kammer über den Ausgang auch nicht unbedingt.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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Lady Nightmare
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Beitrag Mi., 13.11.2019, 15:21

Hallo Seneca,

das klingt in der Tat alles sehr frustrierend für den Beschwerdeführer, was du und die anderen hier zu diesem Thema schreiben. Wäre ich selbst betroffen, würde ich meine Energie daher vermutlich eher versuchen, in die neue Therapie zu stecken. Es kann ja jetzt nur darum gehen, dass es dir in psychischer Hinsicht künftig besser geht. Vielleicht hilft es dir dort über das in der vorhergehenden Therapie Erlebte zu sprechen. Du schreibst ja selbst, dass dich das Beschwerdeverfahren bald mehr belastet als die Dinge, die zum Beschwerdeverfahren geführt haben. Es sei denn, es geht um massive sexuelle Grenzüberschreitungen oder irgendeine Form von materieller Abzocke, dann würde ich andere vor ähnlichen Gefahren bewahren wollen.

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Candykills
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Beitrag Mi., 13.11.2019, 15:36

Ich ksnn mich dem nur anschließen: ich weiß nicht, ob ich meine Kraft für so ein Verfahren vergeuden würde, außer es kam zu sexuellen Übergriffen. Ansonsten würde ich die Energie in die Aufarbeitung in einer neuen Therapie stecken.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

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LSeneca
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Beitrag Mi., 13.11.2019, 17:19

Hallo zusammen,

Danke für Eure schnellen Antworten!

Es geht um einen ziemlich ausgeprägten emotionalen-/narzisstischen Missbrauch. Genauer möchte ich nicht darauf eingehen, solange es noch kein abschließendes Urteil gibt. Nur so viel- es handelt sich um eine Kinder- und Jugendlichentherapeuten und ich denke, dass ich aufgrund meines Alters zu den wenigen Patienten gehören, die etwas gegen die Therapeutin unternehmen können. Aus diesem Grund möchte ich die Verfahren weiterführen, auch wenn es bisher eher frustrierend verläuft. Nichts zu unternehmen würde mich noch viel mehr belasten.

Solche Therapeuten dürfen m.E. nicht einfach so davon kommen.

Ein Anwalt hat mir geraten, ein Behandlungsfehlergutachten bei meiner Krankenkasse in Auftrag zu geben. Das habe ich gemacht und warte nun seit fast einem Jahr auf das Gutachten. Je nach dem zu welchem Ergebnis dieses gelangt, werde ich die Therapeutin auf Schmerzensgeld-/Schadensersatz verklagen. Die Krankenkasse selbst kann gegenüber der Therapeutin Regressansprüche geltend machen, was auch eine kleine Genugtuung wäre.
Viel wichtiger ist mir aber, dass die PTK und weitere Berufsverbände auf das Fehlverhalten der Therapeutin aufmerksam werden.

Die Therapie habe ich aufgrund von Depressionen begonnen, die ich nach einem längeren Klinikaufenthalt ganz gut im Griff habe. Die ambulante VT-Therapie, die ich noch mache, ist bloß eine Kurzzeittherapie, die bald zum Ende kommen wird, was auch gut so ist. Ich halte weder viel von den Methoden der VT-Therapie, noch etwas von den Methoden der Psychoanalyse, die ich mittlerweile sogar als recht gefährliches Unterfangen einstufen würde.
Mir persönlich haben körpertherapeutische Ansätze am besten geholfen, aber das ist ein anderes Thema. Ich möchte damit nur sagen, dass ich mich von den gängigen Therapieformen klar distanziert habe und keine Anschluss-Analyse o.Ä. anstrebe.

Beweggründe für das Beschwerdeverfahren sind für mich zusammengefasst vor allem der Schutz anderer Patienten (in dem Fall Kinder und Jugendliche) und das nachträgliche setzen von Grenzen bzw. die Stärkung/Wiederherstellung meiner Selbstwirksamkeit.

Mit diesem Thread möchte ich u.a. auch auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, die es gibt, um sich gegen (chronisch) grenzverletzende Therapeuten zu wehren.

Liebe Grüße

LSeneca

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Burton
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Beitrag Mi., 25.12.2019, 12:25

Meine begründete Beschwerde 2017 hatte keinen Erfolg. Nur ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich bekam seine Stellungnahme nicht zu lesen. Anschließend auch noch Verweigerung von Akteneinsicht.

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Mondmann
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Beitrag Do., 26.12.2019, 13:11

LSeneca hat geschrieben: Mi., 13.11.2019, 17:19
Solche Therapeuten dürfen m.E. nicht einfach so davon kommen.

Ein Anwalt hat mir geraten, ein Behandlungsfehlergutachten bei meiner Krankenkasse in Auftrag zu geben. Das habe ich gemacht und warte nun seit fast einem Jahr auf das Gutachten. Je nach dem zu welchem Ergebnis dieses gelangt, werde ich die Therapeutin auf Schmerzensgeld-/Schadensersatz verklagen. Die Krankenkasse selbst kann gegenüber der Therapeutin Regressansprüche geltend machen, was auch eine kleine Genugtuung wäre.
Viel wichtiger ist mir aber, dass die PTK und weitere Berufsverbände auf das Fehlverhalten der Therapeutin aufmerksam werden.
Die Frage ist, ob du dir klar bist, wofür du genau kämpfst. Die Therapeuten argumentieren gerne so, dass die Kollegen doch sehen müssen, dass der Patient zu gestört ist, die Wahrheit zu sagen. Und man müsse doch zusammenhalten. Und das tut man auch. Als Leckerli darf der Patient sich dann freuen, wenn man anerkennt, dass der Therapeut einen Behandlungsfehler begangen hat, weil er einfach zu engagiert bei der Sache war. Und dann bekommt man noch den tollen Ratschlag, das Ganze am besten in einer Folgetherapie zu verarbeiten.

Wenn du damit klarkommst, würde ich zu einer Beschwerde bzw. Klage raten. Wenn du dir aber eine Art Heilung erhoffst dadurch, dass der Therapeut verurteilt wird, ist die Gefahr groß, dass du am Ende bei einem ungünstigen Ergebnis noch kränker bist als vorher und es dich um Jahre zurückwirft.

Ich war vor meine Beschwerde auch hochmotiviert, und der Therapeut hat auch eins auf den Deckel bekommen, aber mir war das nicht eindeutig genug. Er ist mit einem blauen Auge davongekommen, und das war zu wenig, weil die Botschaft war: "Kann ja mal passieren".

Wichtig ist bei solchen Fragen auch, keine halben Sachen zu machen, sondern alle Register zu ziehen, wenn du dich einmal dazu entschieden hast. Aber das tust du ja. Nur parallel muss dir klar sein: Du musst jemanden bzw. etwas haben, wo du Halt findest, wenn der Therapeut doch damit durchkommt und man dein Anliegen abweist. Ich hab letztlich ca. ein Jahr benötigt, bis ich keinen Hass mehr auf die Gutachter empfunden habe.

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LSeneca
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Beitrag Fr., 27.12.2019, 20:21

Danke Burton und Mondmann für eure Antworten!

Mittlerweile hat sich ein bisschen was getan. Das Behandlungsfehlergutachten der Krankenkasse ist bei mir eingetroffen und hat meine Vorwürfe vollständig bestätigt. Das Gutachten benennt auch einen Zusammenhang zwischen den Behandlungsfehlern und der Verschlechterung meiner psychischen Erkrankung. Dies ist wichtig, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Dass das Gutachten so gut für mich ausfällt, habe ich nicht erwartet.

Auch die PTK ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Therapeutin gegen die Berufsordnung verstoßen hat.

Ich habe mir mittlerweile einen Anwalt genommen, der große Aussichten auf Erfolg im Falle einer Klage auf Schmerzensgeld sieht. Dennoch möchte ich es zuerst mit einer außergerichtlichen Einigung versuchen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens würde zwangsläufig erneut ein Gutachten erstellt werden- und davor schrecke ich ein bisschen zurück. Ich habe Angst, dass die Gutachter vom Gericht doch noch zu einem anderen Ergebnis kommen könnten. Zudem fürchte ich die direkte Konfrontation mit meiner ehemaligen Therapeutin, da ich sie immer noch als "übermächtig" wahrnehme.

Den Hass, den du benennst, Mondmann, kann ich gut nachvollziehen. Ich kenne diesen Hass auch nur zu gut. Manchmal habe ich das Gefühl, an meiner eigenen Wut, Ohnmacht und Traurigkeit über diese Therapie zu ersticken. Ich weiß oft nicht, wohin mit diesen Gefühlen und bekomme von meinem Umfeld zu hören, dass ich das doch endlich mal "abhaken" muss. Wenn das so einfach wäre, hätte ich das schon längst getan. Jeden Tag ist diese Therapeutin in meinem Kopf und raubt mir Energie. An manchen Tagen stelle ich mir die Fragen nach dem "Wieso, weshalb, warum" in einer Endlosschleife und finde keine Antworten.

Ich weiß nicht, ob ein Gerichtsverfahren diesen inneren Kampf wirklich beenden würde, aber ich könnte wenigstens sagen, dass ich alles getan habe, was mir möglich war- und das ist mir wichtig. Nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben, konsequent zu bleiben und "alle Register" zu ziehen. In der Therapie war ich in meiner Ohnmacht gefangen und konnte mich nicht wehren. Ich habe das Gefühl, mir selbst gegenüber etwas wiedergutmachen zu müssen, indem ich nachträglich Stärke demonstriere und mich zur Wehr setze.

Liebe Burton, es tut mir leid, dass deine Beschwerde keinen Erfolg hatte. Das muss sehr belastend gewesen sein. Ich hoffe, du konntest deine Therapieerfahrung mittlerweile verarbeiten?!

Um was für einen Gutachter hat es sich bei dir gehandelt, Mondmann?

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Mondmann
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Beitrag Fr., 27.12.2019, 20:43

Um was für einen Gutachter hat es sich bei dir gehandelt, Mondmann?
Das waren die Damen und Herren der DGPT, eine Art Schiedsgericht aus Psychotherapeuten. Mein jetziger Therapeut meinte (meine Einschätzung ist das auch, aber die ist ja sehr subjektiv), diese Leute wären feige gewesen. Im Rahmen dieser Therapie hatte meine Wut auch Platz. Fast ein Jahr nach diesem "Urteil" hatte ich die Kraft und Lust, mich an jeden einzelnen dieser Gutachter zu wenden und ihnen einen Brief zu schreiben und ihnen darin mitzuteilen, dass ihre Einschätzung falsch war (und das war sie wiederum ganz objektiv, nur haben die Gutachter eben sich nicht dazu durchringen können, das zu benennen). Ich verfasste also diesen Brief, ließ ihn noch ein paar Tage zu Hause ruhen und hatte sogar schon die Briefmarken auf dem adressierten Umschlag - und dann konnte ich loslassen und darauf verzichten, die Briefe abzuschicken, denn ich brauchte das schlicht nicht mehr. Danach war wirklich Ruhe.

Ich hatte parallel einen Anwalt konsultiert, und dieser meinte, es sei nicht übermäßig realistisch, von einem Erfolg vor Gericht auszugehen. Im Grunde war es mir auch nicht mal um Schmerzensgeld gegangen; dazu war mein Fall vielleicht wirklich zu harmlos, obwohl mir alle Fachleute, die ich dazu befragt habe, bestätigt haben, dass das Ganze eben alles andere als harmlos war. Ich hatte sogar einige "Koryphäen" angeschrieben, die viel publizieren und auch im Sinne der Psychoanalyse, die ja so wertvoll und gut sei. Ich wollte sie fragen, wie sich mein Fall mit der Institution "Psychoanalyse" vereinbaren ließe - und alle antworteten mehr oder weniger wörtlich: "Das ist ja ungeheuerlich; wir glauben Ihnen das auch, aber wir können da nichts tun".

Was mich persönlich also mehr betroffen macht und gemacht hat, war das Verhalten der Institution "Therapie": der Umgang mit Fehlern; mit Beschwerden; mit Kollegen, die Fehler machen; mit Patienten, die von ihren Therapeuten narzisstisch missbraucht wurden - der einzelne Therapeut selbst ist da, das sehe ich nun Jahre später, ein winziger Wurm, der es nicht besser konnte und der sich in der Beziehung zu mir "verfangen" hat. Damit hätte man umgehen können, indem entweder er selbst gesagt hätte: "Tut mir leid, ich konnte es nicht besser", oder indem die Kollegen ihn sanktioniert hätten. So aber löste sich alles in Wohlgefallen auf; der Therapeut hat unmittelbar nach dem Verfahren vor dem Schiesgericht seine Mitgliedschaft in der Kammer beendet, sodass ich auch hier nicht mehr tätig werden konnte.

Das ist es, was mich wütend gemacht hat: dass der Patient mit dem Scherbenhaufen alleinegelassen wird und der missbrauchende Therapeut mit einer weißen Weste dasteht. Emotional bin ich damit durch, aber kognitiv weiß ich, dass da einiges im argen liegt und systematisch vertuscht werden soll.

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Solage
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Beitrag Sa., 28.12.2019, 20:58

Hallo Mondmann,

die DGPT ist lediglich ein Berufsverband/Fachverband mit freiwilligen Mitgliedern.

Alle approbierten Psychologischen Psychotherapeuten sind Mitglieder der jeweiligen Landes-Psychotherapeutenkammer. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die ärztlichen Psychotherapeuten sind Mitglieder in der jeweiligen Landesärztekammer.

Der Widerruf der Approbation erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde des Landes, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist (§ 12 Abs. 4 S. 1 BÄO).

Ein Fachverband wie die DGPT kann allenfalls ein Mitglied ausschließen ohne weitreichende Sanktionen.
Wenn der Therapeut freiwillig geht, ist der Fall dann auch erledigt.
Dann ist der Therapeut lediglich kein Mitglied mehr in einem Berufsverband. Das ist für diesen Therapeuten unter Umständen nicht wirklich schlimm, weil sich das nicht auf seine weitere Betätigung auswirkt. Der kann weitermachen.
Die Mitgliedschaft in einem Berufs/Fachverband ist freiwillig. DGPT e.V. Mitglied in einem eingetragenen Verein. Mehr nicht!

Eine Beschwerde bei der Psychotherapeutenkammer oder Ärztekammer kann mehr Gewicht haben. Bei einer Therapie, die durch eine gesetzliche Krankenversicherung finanziert wurde, besteht die Möglichkeit ein kostenloses Gutachten der jeweiligen Krankenkasse erstellen zu lassen. Dieses dient dann als Urkunde vor Gericht in einem Zivilprozess.
Der Anwalt benötigt möglicherweise so eine Urkunde, um eine Anklage begründen zu können. Da existieren eben keine Röntgenbilder und andere Beweise, die eindeutig sind. Aber eben die Patientenakte, die Dokumentation, die Gedächtnisprotokolle usw.
Vorab besteht die Möglichkeit sich in einem außergerichtlichen Verfahren zu einigen.
Das hängt von der Haftplichtversicherung des Therapeuten ab, wenn er denn eine hat.
Zuletzt geändert von Solage am Sa., 28.12.2019, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Solage
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Beitrag Sa., 28.12.2019, 21:13

Hallo LSeneca,

herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg!
Ich kann Deine Bedenken sehr gut nachvollziehen. Was sagt jetzt der Gerichtsgutachter? Tauchen noch weitere Gegengutachten auf? Was macht das dann mit Dir...

Und Anwälte wollen Geld verdienen, auf beiden Seiten.

Ich wünsche Dir, die für Dich richtige Entscheidung!
Ich lasse mir nach wie vor Zeit und überlege ....

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spirit-cologne
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Beitrag Sa., 28.12.2019, 22:46

Solage hat geschrieben: Sa., 28.12.2019, 20:58 Das hängt von der Haftplichtversicherung des Therapeuten ab, wenn er denn eine hat.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist ebenfalls gesetzlich verpflichtend, also hat jeder Therapeut eine.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...

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