Moin
diese Info habe ich von meiner Krankenkasse erhalten, weil ich die gleiche Frage hatte:
- Psychotherapeutische Kurzzeittherapie
Die TK übernimmt eine Kurzzeittherapie im Umfang von zunächst bis zu zwölf Stunden. Sofern Sie bereits Therapiestunden der Akutbehandlung beim gleichen Therapeuten in Anspruch genommen haben, werden diese angerechnet.
Die Kurzzeittherapie ist in zwei Abschnitte unterteilt: Ist nach der Kurzzeittherapie 1 mit zwölf Stunden eine Fortführung erforderlich, kann Ihr Therapeut die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu zwölf Stunden beantragen.
- Psychotherapeutische Langzeittherapie
Zeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut eine Langzeittherapie vorschlagen. Wie viele Stunden Langzeittherapie die TK maximal übernimmt, hängt von der Therapieform ab. Im ersten Schritt gelten folgende Kontingente:
Verhaltenstherapie: 60 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 60 Stunden
Analytische Psychotherapie: 160
In einem zweiten Schritt kann der Therapeut bei Bedarf noch einmal eine Verlängerung beantragen. Insgesamt gelten folgende Obergrenzen, gegebenenfalls inklusive Kurzzeittherapie:
Verhaltenstherapie: 80 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 100 Stunden
Analytische Psychotherapie: 300 Stunden