Diagnosen für Arbeitgeber sichtbar? (Gleichstellung)

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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Sintje
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Diagnosen für Arbeitgeber sichtbar? (Gleichstellung)

Beitrag Do., 01.04.2021, 15:47

Hallo,

hat das jemand hier schon durch?

Ich habe einen Grad der Behinderung von 30% anerkannt bekommen und der Antrag ans Jobcenter auf Gleichstellung ist in Bearbeitung.

Wenn ich mich nun bei einem Arbeitgeber bewerben möchte und der Antrag durchgeht: Was bekommt er zu sehen? Auf dem Bescheid über den GdB vom Gesundheitsamt stehen die Diagnosen. Wenn die jem. sieht, bekomme ich aber garantiert keinen Job. Kriegt der Arbeitgeber einen Nachweis vom Amt, ohne dass ich ihm diesen Diagnosenschriebs vorlegen muss?

LG, Sintje

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LovisTochter
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Beitrag Do., 01.04.2021, 16:10

Ich habe nur den Ausweis vorgelegt, da steht ja nichts weiter drauf. Allerdings gibt es den ja erst ab einem GDB von 50, oder bekommst Du bei der Gleichstellung auch einen?
Sonst würde ich die Diagnosen schwärzen und dann den Bescheid vorlegen, denn die Diagnosen gehen ja wirklich auf der Arbeit niemanden etwas an.
VG
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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lisbeth
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Beitrag Do., 01.04.2021, 16:15

Hallo Sintje,

auf dem Gleichstellungsbescheid stehen keine Diagnosen.

VG von l.


Nachtrag: Wenn du dich bei Bewerbungen auf die Gleichstellung berufst, dann reicht es, den Bescheid vom Arbeitsamt/Jobcenter beizufügen. Der Feststellungsbescheid über den GdB geht einen Arbeitgeber nichts an.
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Sintje
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Beitrag Do., 01.04.2021, 16:19

Danke euch beiden. Das beruhigt mich und die Idee mit dem Schwärzen wäre sonst auch gut :)

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Malia
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Beitrag Fr., 02.04.2021, 09:12

Meines Wissens gilt die Gleichstellung immer nur für den jeweiligen Arbeitgeber, der dann auch zu den Belastungsfaktoren befragt wird - so war es jedenfalls bei mir.
Sich sorgen macht die Zukunft nicht leichter, die Gegenwart aber schwerer.
(unbekannt)

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lisbeth
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Beitrag So., 04.04.2021, 11:42

Gleichstellung gibts auch wenn man arbeitsuchend ist. Da muss bei der Begründung des Antrags deutlich werden dass die Einschränkungen mehr oder weniger auf 'jedem' Arbeitsplatz auftreten würden, sozusagen Quadratur des Kreises: es muss spezifisch genug sein, dass es sich auf den eigenen Beruf (oder die angestrebte Tätigkeit) bezieht, aber auch klar sein, dass die Probleme unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber da sein werden.
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ClaudiaZiffer
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Beitrag Do., 17.02.2022, 08:05

Und ich möchte wirklich nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Coronavirus-Status überprüft. Warum sollte ich es offenlegen, wenn ich davon erkrankt bin oder nicht? Warum ist niemand dagegen?

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lisbeth
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Beitrag Do., 17.02.2022, 08:51

ClaudiaZiffer hat geschrieben: Do., 17.02.2022, 08:05 Und ich möchte wirklich nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Coronavirus-Status überprüft. Warum sollte ich es offenlegen, wenn ich davon erkrankt bin oder nicht? Warum ist niemand dagegen?
was hat dein Corona-Status mit Gleichstellung zu tun? :lupe:
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Pianolullaby
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Beitrag Do., 17.02.2022, 21:49

ClaudiaZiffer hat geschrieben: Do., 17.02.2022, 08:05 Und ich möchte wirklich nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Coronavirus-Status überprüft. Warum sollte ich es offenlegen, wenn ich davon erkrankt bin oder nicht? Warum ist niemand dagegen?
Und was hat das mit dem GDB zu tun?
Antworte doch bitte auf die Frage und wirf nicht iwas in ein Thema rein, was da nicht reingehört,
das ist nicht fair dem Threadersteller/in gegenüber.
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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