Therapeutin berechnet für alle Stunden den 3,5-fachen Satz

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Nebelschwade
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Therapeutin berechnet für alle Stunden den 3,5-fachen Satz

Beitrag Do., 22.07.2021, 23:56

Hallo zusammen,

ich habe mich eben hier angemeldet, weil ich eine dringende Frage habe und nicht wusste, wo ich sie sonst am besten stellen könnte.

Es geht um Folgendes:

Ich bin nach ewigem Hin und Her mit der Beihilfe endlich nach einem halben Jahr in eine Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie) reingekommen! Mein Antrag wurde einmal abgelehnt und einmal wurden mir statt 25 nur 10 Stunden gewährt. Irgendwie fand ich dieses ganze Hin und Her schon schwierig, weil die Gutachter jedes Mal meinten, die Therapeutin habe ihren Antrag nicht gut genug begründet. Leider hat mir die Therapeutin nie genau gesagt, woran es denn nun lag, was genau ihr der Gutachter denn angekreidet hatte.
Dann kam im Januar 2021 die Änderung der gesetzlichen Grundlage bei der Beihilfe, dass man für Kurzzeittherapien kein Gutachten mehr bräuchte. Aufwand umsonst gemacht, aber gut, immerhin konnte ich jetzt die Therapie machen.

Vor Kurzem traf meine Familie und mich dann der Schlag, dass für all die Stunden, die nach der Antrag-Eierei (also schon mit der Änderung) stattgefunden hatten, allesamt mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet wurden. Das erschien meiner Mutter (gelernte MTA) schon etwas sehr hoch. Nun kam dann die Nachricht von der Beihilfe, dass sie maximal einen Satz von 2,3 zahlen würden und bitte eine Begründung von der Therapeutin haben wollen, warum sie überall den 3,5-fachen Satz berechnet hat. Sonst käme von ihnen keine Erstattung mehr und wir würden auf den Kosten sitzenbleiben.

Ich hab erstmal gegoogelt (da ich erst jetzt mitten in der Nacht davon erfahren habe und gerade sowieso nirgendwo anrufen könnte, da aber gerne Infos zu haben möchte), wofür man denn bei Psychotherapien den Höchstsatz von 3,5 berechnen dürfte. Da kam dann raus, dass das nur bei besonders aufwendigen, schwierigen Fällen passieren würde oder, wenn die übliche Dauer von 50 Minuten pro Sitzung überschritten würde (was nie passiert ist, eher wurde die unterschritten). Ich bin DEFINITIV kein schwieriger Fall. Ich habe zu Beginn der Therapie eine leichte soziale Phobie, sowie eine mittelgradige depressive Episode (rezidivierende depressive Störung) und einen Verdacht auf Ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung (der von der Therapeutin aber immer wieder nur als Persönlichkeitsstil bezeichnet wurde) diagnostiziert bekommen. Außerdem ist von der sozialen Phobie (auch laut ihr selbst) kaum noch etwas vorhanden und die depressive Störung ist mittlerweile eher leicht als mittelgradig. Das liegt auch daran, dass kurz nach Beginn der Therapie eine Hashimoto-Erkrankung bei mir festgestellt und eine Hormonersatztherapie begonnen wurde, die stark zu den Depressionen und Ängsten beigetragen hat (aber sicher nicht allein dafür verantwortlich war, weshalb eine Therapie in jedem Fall nicht verkehrt ist). Wir machen jetzt sogar nur alle 3 Wochen eine Therapiestunde, weil jede Woche für meine Problematik gar nicht notwendig ist.

Da bin ich mit Sicherheit kein schwerer Fall, nicht mal ein mittelgradiger.

Daher hier die Frage: Kann mir jemand sagen, was man jetzt bestenfalls tun kann oder hatte das auch schonmal jemand? Mit der Therapeutin setze ich mich in jedem Fall in Verbindung, weiß aber nicht, wie ich ihr begegnen soll, da ich irgendwie etwas geschockt bin gerade und die Therapiebeziehung jetzt schon etwas angeknackst ist. Ich überlege sogar die Therapie zu beenden. Denn ich denke nicht, dass man ausversehen den Höchstsatz berechnet, wenn es keine Begründung dazu gibt.

Über eine Antwort würde ich mich freuen, bin gerad einfach etwas perplex.

Mit lieben Grüßen,
Nebelschwade

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alatan
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Beitrag Fr., 23.07.2021, 06:30

Es gibt durchaus gute Gründe für den Höchstsatz - entweder wenn der Pat. sehr komplex krank ist, oder das Verfahren sehr aufwendig, oder der Therapeut ein Wahnsinnsexperte ist. Alles andere wäre eine Frechheit und Geldschinderei. Höchstunprofessionell ist es, dies nicht im Voraus mit dem Pat. zu besprechen!

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Beitrag Fr., 23.07.2021, 09:24

Hallo alatan,

genau das hatte ich auch gelesen und von den guten Gründen trifft auf mich nichts zu. Sie ist auch nicht gesondert ausgebildet oder irgendwas. Sie ist eine ganz normale Verhaltenstherapeutin.

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saffiatou
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Beitrag Fr., 23.07.2021, 10:10

Du kannst Doch Deine Thera bitten, Dir genau zu erklären, warum sie so abrechnet. Genauso kannst Du sie bitten, daß sie Dir den Bericht an den Gutachter gibt. Wenn Du einen Teil der Therapie bezahlen musst, dann hast Du auch ein Recht auf Auskunft.

Wegen der Ausbildung Deiner Thera, sie hat ja vielleicht noch zusätzliche Qualifikaitonen, die Dir nicht bekannt sind...
never know better than the natives. Kofi Annan

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Beitrag Fr., 23.07.2021, 10:17

Habe sie bisher noch nicht erreichen können, aber habe ihr genau das auf dem AB hinterlassen. Also, dass sie mir erklären solle, wie sie abrechnet.

Ich fand nur seltsam, als ich die letzte Rechnung gesehen habe, dass sie bei genau den gleichen Leistungen (870: Verhaltenstherapie/Einzel und einmal Symptombezogene Untersuchung), bei genau denselben Diagnosen einen Faktor von 1,0 berechnet hat. Das waren auch 6 Stunden im Frühjahr. Da ist mir jetzt kein behandlungsmäßiger Unterschied aufgefallen. Ist genau dasselbe Verfahren, kein Extraaufwand. Und trotzdem plötzlich überall 3,5.

Gut, wenn sie irgendwelche Zusatzqualifikationen hat, weiß ich das nicht genau.

Ich werde das mal mit ihr klären. Bin einfach mal gespannt auf ihre Begründung.

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Solage
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Beitrag Fr., 23.07.2021, 19:59

Ich war früher auch privat versichert.
Es gibt Ärzte und vielleicht auch psychologische Therapeuten, die melken einfach das System. Wenn da noch Beihilfe im Spiel ist, dann sage deiner Therapeutin einfach welchen Satz sie abrechnen darf.

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Nebelschwade
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Beitrag Fr., 23.07.2021, 23:49

Liebe Solage,

mein Problem ist ja nicht, dass sie das System "ausnimmt", falls das wirklich der Fall ist, was ich an sich dreist genug fände, wenn es keine angemessene Begründung dafür gibt - aber dann ist es ja auch kein Ausnehmen.

Was mich bestürzt ist viel mehr, dass ich ihr jetzt einfach mal unterstelle, dass ihr bewusst ist, dass man über einem 2,3-fachen Satz hinaus eine Begründung angeben muss, was sie definitiv nicht getan hat und mich damit ins offene Messer hat laufen lassen, in dem Sinne, dass ich jetzt eventuell auf den Mehrkosten sitzenbleibe und ihr das womöglich egal ist. (Wie gesagt, Gespräch steht noch aus, aber wie ich bereits erwähnt habe, denke ich nicht, dass man ausversehen einen zu hohen Satz berechnet.) Ich bin nicht ihre erste Privat/Beihilfe-Patientin und die Therapeutin ist auch nicht erst seit einem Jahr in ihrem Beruf tätig.

Mir wär es ja auch wurst, wenn die Beihilfe das einfach übernimmt oder wenn das bei einem Zahnarzt, Hautarzt oder sonstigem Arzt, der nicht für Seelisches zuständig ist, passiert. Dann denke ich mir auch meinen Teil, aber der Zahnarzt soll ja meine Zähne behandeln und nicht eine Beziehung zu mir aufbauen.

Mir sind Ehrlichkeit und Transparenz einfach wichtig und ich denke, gerade das ist das absolute Fundament einer Therapeut-Patienten-Beziehung. Ich vertraue ihr und öffne mich, also erwarte ich da auch Professionalität. Vielleicht übertreibe ich hier für manche/n Leser/in. Für mich ist es einfach vom Gefühl her ein Vertrauensbruch. Das kann sie mir auch gerne anders erklären, aber der Eindruck über diese Situation ist bei mir nun einmal da.

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chrysokoll
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Beitrag Sa., 24.07.2021, 09:02

ich verstehe dich da sehr gut!
Es hat nunmal erstens was mit Transparenz zu tun und zweitens was mit Vertrauen.

Das einfach so zu berechnen ist unprofessionell und frech und trägt auch nicht zum Aufbau einer therapeutischen Beziehung bei

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Beitrag Sa., 24.07.2021, 09:53

wenn sich herausstellt, dass sie nicht richtig abgerechnet hat und es nicht eine plausible Begründung dafür gibt, dann wäre das für mich ein absoluter Grund, die Therapie abzubrechen.

Und die Frage ist, um wieviel Geld es da geht, dass du vielleicht zuviel bezahlt hättest und wie du das zurückbekommen könntest.

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DieBeste
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Beitrag Sa., 24.07.2021, 10:16

Wieviel hat sie denn pro Stunde berechnet? Lebst du in Deutschland ? Meinen berechnet grade 103,05 Cent oder so plus Hygiene, was noch mal 6,33€ kostet.
Bin auch privat + Beihilfe

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Nebelschwade
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Beitrag Sa., 24.07.2021, 11:57

Ja, ich lebe in Deutschland. Hygiene wird bei mir nicht mitberechnet, weil die Termine ausschließlich online stattfinden. Habe sie also noch nie in ihrer Praxis besucht. Meintest du mit 103,05 € oder tatsächlich Cent? Auf der Rechnung steht einmal Basis, die ist bei 43,7155€, und der Endbetrag für eine Einzelstunde à 50 Minuten ist mit 153,00€ angegeben.
Für dieselbe Stundendauer hat sie in der letzten Rechnung nur die Basis als Endbetrag genommen, also 43,72€ als Endbetrag.

Ich zahle also 700€ mehr als für die letzte Rechnung, ohne irgendeinen ersichtlichen Grund.

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DieBeste
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Beitrag Sa., 24.07.2021, 12:41

Ja die rechnet bei mir irgendeinen Cent Betrag ab ..weiß nicht ob es genau 5 oder 8 Cent war oder so…Habe noch nie mehr bezahlt außer bei den ersten Stunden für die Gutachten und so Und jetzt halt eben den Hygienezuschlag weil ich in der Praxis bin

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Beitrag Mo., 26.07.2021, 20:02

Nebelschwade hat geschrieben: Sa., 24.07.2021, 11:57

Ich zahle also 700€ mehr als für die letzte Rechnung, ohne irgendeinen ersichtlichen Grund.
Ist für mich nach wie vor MELKEN!

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~~~
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Beitrag Mo., 26.07.2021, 20:15

Na, da hat dich die Therapeutin ja nun ziemlich in die Sche.iße geritten.

Würde ihr einfach sagen, dass die Behilfe eine plausible Begründung für diese Art der Berechnung haben möchte. Die wird sie ja wohl sicherlich haben, denn sonst hätte sie ja falsch abgerechnet.
Ich würde ihr ganz scheinheilig den schwarzen Peter zuschieben.
Denn um den Höchstsatz berechnen zu können MUSS sie ja einen plausiblen Gunrd haben.

Sie hat das ja auch nicht mit dir abgesprochen.

Falls es da irgendwelche Probleme gibt, kann man sie ja immer noch melden. Es gibt Prüfstellen, glaube von der Krankenkasse oder so, die stichprobenartig Prüfungen machen...
Oder Therapeutenkammer
Die Therapie wäre dann da für mich eh gelaufen, FALLS sie der Beihilfe keinen plausiblen Grund liefert.
1. Kann sie noch nicht mal Anträge schreiben (also jeder lernt in der Therapeutenausbildung Antröge schreiben, die auch durchgehen).
2. Betrügt sie.
"You cannot find peace by avoiding life."
Virginia Woolf

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Nebelschwade
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Beitrag Do., 29.07.2021, 12:12

Hallo zusammen, ich bin endlich mal weitergekommen. Dazu musste ich sie sogar aus ihrem Urlaub rausklingeln, sonst wäre da immer noch nichts passiert.

So, nach zwei Anrufen ging sie dann also endlich mal ran, und dann Folgendes: Ja, das mit der Rechnung wäre ein Versehen gewesen. Sie wollte den 3,5-fachen Satz nur bei 1-2 Stunden abrechnen, da hat das Programm wohl einen Fehler gemacht.

Ja, schön und gut, aber man muss ja auch für 1 Sitzung eine Begründung angeben, wenn man abgerechnet, was sie nicht getan hat. Daraufhin meinte sie, dass sie das ja eigentlich nicht bräuchte. Das wäre ja sonst immer so gegangen. Einige Kollegen von ihr würden das ja mit Begründung machen, dass sie eine Zusatzausbildung hätten oder der Patient eine Persönlichkeitsstörung hat.

Und warum, hat sie mir dann auch erklärt. Anscheinend ist es so, dass man bei er Beihilfe einen geringeren Satz berechnen kann als bei der gesetzlichen und sie deshalb zum "Ausgleich" den 3,5-fachen Satz angibt, um das wieder rauszuholen. Ich bin mir zwar nicht absolut sicher wegen dieser Aussage, aber bei anderen Therapien, die ich bisher hatte, war das eigentlich kein Problem und es wurde nicht zwischendurch einfach mal mehr abgerechnet. Jedenfalls hat die Beihilfe diese Rechnungen problemlos übernommen.

Das Ding dabei ist ja: Sie konnte mir keine Begründung nennen für den 3,5-fachen Satz. Daher hat sie auch keine in ihrer Rechnung angegeben. Es gibt keinen. Und das heißt, dass sie und ihre Kollegen das System... betrügen, wenn es keinen Grund gibt. Selbst wenn sie einen angeben. Aber wenn der nicht stimmt, dann ist es einfach Betrug. Punkt. Schlimm genug, dass die meisten sicherlich damit durchkommen.

In diesem Fall hatte ich eigentlich auch erwartet, dass sie mir eine neue Rechnung ausstellt - von sich aus. Denn wenn es wirklich ein Versehen war, wäre mir das als Therapeutin absolut unangenehm gewesen und ich hätte von mir aus gesagt, dass ich eine neue Rechnung ausstelle und wir das auf jeden Fall klären.
Von ihr kam weder eine Entschuldigung, noch die Aussicht auf eine korrigierte Rechnung und Rückerstattung. Ich habe eingefordert, dass sie mir eine neue Rechnung ausstellt. Ihre Antwort: "Ja, wenn Sie das unbedingt möchten, kann ich das gerne tun." Ich dachte, ich höre nicht ganz recht. Sie hat einen Fehler gemacht und jetzt soll ich mich glücklich schätzen, wenn sie den auf mein Bohren hin netterweise korrigiert.

Ich warte jetzt auf die neue Rechnung, würde sie aber irgendwie schon gerne bei einer Prüfstelle melden. Allerdings habe ich keine Beweise. Der Anruf wurde ja nicht aufgezeichnet und eine Nachricht von ihr auf meinem AB ist absolut nichts aussagend inhaltlich. Sie wird vermutlich drauf pochen, dass es ein Versehen war, und vielleicht war es das auch, aber ihre Unprofessionalität hat sie jetzt nicht nur einmal bewiesen.

Kann ich sie also auch ohne Beweise melden? Hat da mal jemand Erfahrung mit gemacht?

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