Keine Toleranz für Sex während Psychotherapie

Einem Essener Psychotherapeuten wurde Berufsverbot erteilt, da er im Jahre 2008 mit einer Langzeitklientin intim geworden war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte nun dieses Urteil und wies die Berufung des Therapeuten ab.

Und ich finde das auch ganz gut so. Wie widrig die Umstände auch sein mögen, wie manipulativ sich auch manche Abläufe in Psychotherapien mitunter gestalten: ein(e) Psychotherapeut(in) sollte in jeder Situation “Herr(in) der Lage” bleiben, das Vertrauensverhältnis muss funktions- und tragfähig bleiben.

Referenzen:
https://plus.google.com/107937498049518094865/posts/YiBR4JNx1yS
http://www.derwesten.de/staedte/essen/laut-richterurteil-ist-sex-mit-patientin-absolut-tabu-id6123061.html

(Bildquelle: treatment4addiction.com)

Richard L. Fellner, DSP, MSc.

Psychotherapeut, Hypnotherapeut, Sexualtherapeut, Paartherapeut



3 Antworten

Charlene Reply

Dieses Gerichtsurteil ist ein Zeichen für alle Therapeuten und Klienten. Es geht darum die Ehre des Berufes zu erhalten und dazu gehört auf jeden Fall auch sich selbst kontrollieren zu können. Ohne Selbstkontrolle kann eine gute Psychotherapie nicht gelingen. Es ist mehr als richtig, dass so geurteilt wurde! Dies schützt die Klienten und Klientinnen auch in Zukunft vor derartiger Behandlung. Es wahrt die Professionalität und Ehre der vernünftigen Therapeuten.

P. Reitz Reply

In der Ausbildung von (angehenden) Therapeuten sollte dies immer eine Rolle spielen. In regelmäßiger Supvi sollte das thematisiert werden, falls solche “Signale” erkennbar sind.

Tamara Speiseder Reply

Das Urteil kann ich nur unterstützen. Menschen, die sich psychotherapeutische Hilfe suchen und in der Regel ein großes Vertrauen zum Therapeuten haben, müssen beschützt werden. Ein Vertrauensbruch während einer Behandlung kann verherende Auswirkungen haben.

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11.11.22